Energiepreis-Protest > WVV - Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
Würzburger Energiepreise vor gerichtlicher Billigkeitsprüfung und mehr ...
Stubafü:
@RR-E-ft
\" qui s’excuse, s’accuse (Gabriel Meurier)\".
Wünsche dem geneigten Leser und der liebenswürdigen Leserin
eine geruhsame Nacht.
Stubafü
RR-E-ft:
Mainpost: Prozess wieder vollkommen offen
Lothar Gutsche:
Zwischen mir und den Stadtwerken Würzburg gibt es einen Zivilprozess um ausstehende Rechnungsbeträge für Strom, Gas und Trinkwasser. Der bisherige Prozessverlauf ist bei der Würzburger Kanzlei Bohl und Collegen unter http://www.ra-bohl.de/html/strompreise.html dokumentiert. Die Atmosphäre im Prozess, der gerade irgendwo zwischen dem Amtsgericht Würzburg und dem Kartellgericht Nürnberg-Fürth hängt, habe ich am 18.6.2010 durch eine Strafanzeige etwas aufgeladen. Denn das Inrechnungstellen der überhöhten Preise habe ich als Betrug angezeigt. Als wichtige Informationsquelle diente mir der Thread http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=12173 aus dem Energienetzforum.
Über meine Strafanzeige berichtete mit einiger zeitlicher Verzögerung am 10.8.2010 das Main-Echo unter der Überschrift \"WVV: Kunde zeigt Vorstand wegen Betrugs an - Kommunalkonzern: Staatsanwaltschaft prüft Vorwurf überhöhter Preise bei Energie- und Trinkwasserversorgung\", siehe online unter http://www.main-netz.de/nachrichten/region/frankenrhein-main/franken/art4005,1306256. Wer eine Kopie dieser Strafanzeige haben möchte, kann sich per Email an mich wenden. Der Reiz an der Geschichte besteht darin, dass zahlreiche Sachverhalte jetzt sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich geprüft werden müssen. In der Strafsache steht mir als Verletzter sogar ein Klageerzwingungsrecht nach § 172 StPO zu. Damit kann ich die bislang untätige oder rechtbeugend agierende Staatsanwaltschaft Würzburg umgehen und selbst eine Strafverfolgung gegen die Vorstände und Aufsichtsräte der Stadtwerke Würzburg durchsetzen. Denn die Preiserhöhungen der letzten Jahre übersteigen bei weitem das, was noch billig wäre.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
RR-E-ft:
In einem Zivilprozess genügt es, die Billigkeit zu rügen. Kann der Versorger die Billigkeit nicht nachweisen, obsiegt der Kunde auch im Falle eines sog. non liquet.
Wenn man jedoch öffentlich die Unbilligkeit und strafbare Abrechnung überhöhter Tarife behauptet, dann kann man für diese dem Versorger und dessen Kreditwürdigkeit abträgliche Tatsachenbehauptung plötzlich die Beweislast tragen.
Kann man die Richtigkeit dieser für den Versorger nachteiligen Tatsachenbehauptung nicht beweisen, kann man sich hierdurch selbst strafbar machen, etwa wegen Verleumdung oder übler Nachrede.
Mit bestimmten öffentlichen Behauptungen - etwa hier im Forum- sollte man deshalb fein vorsichtig sein.
--- Zitat ---Original von Lothar Gutsche
Damit kann ich die bislang untätige oder rechtbeugend agierende Staatsanwaltschaft Würzburg umgehen und selbst eine Strafverfolgung gegen die Vorstände und Aufsichtsräte der Stadtwerke Würzburg durchsetzen. Denn die Preiserhöhungen der letzten Jahre übersteigen bei weitem das, was noch billig wäre.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
--- Ende Zitat ---
Der Beweis bestimmter Tatsachenbehauptungen steht aus.
Es ist nichts dafür ersichtlich, warum sich ein Kunde in die Lage begeben sollte, die Unbilligkeit und vor allem weitere Voraussetzung einer Strafbarkeit (unter anderem de notwendign Vorsatz) in einem Strafverfahren wegen Verleumndung und übler Nachrdede selbst beweisen zu müssen.
Auch wenn nach einer Strafanzeige Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden, gilt bekanntlich die Unschuldsvermutung, auf die sich jeder Beschuldigter (auch Verantwortliche bei Sadtwerken) berufen kann.
Es wäre schade, wenn sich jemand überambitioniert selbst ins Unrecht begibt. Man sollte zuerst den Ausgang der Verfahren abwarten, bevor man sich öffentlich verbreitet.
Lothar Gutsche:
Wenn wir in einem Rechtsstaat leben würden und nicht in einem Land, in dem die staatlichen Gewalten extrem miteinander verfilzt sind (Prof. Dr. Roman Herzog, Allgemeine Staatslehre, Athenäum Verlag 1971, Seite 235), wenn Staatsanwaltschaften ihren Auftrag erfüllen würden, wie es Recht und Gesetz und meine Erwartung als Bürger vorsehen, dann wäre Ihr Rat zutreffend, den Ausgang der Verfahren abzuwarten. Da aber Staatsanwaltschaften politischen Weisungen unterliegen und leider oft zum Schutz von Parteifreunden das Recht beugen und Strafvereitelung im Amt begehen, besteht in der Öffentlichkeit die einzige Chance, das Recht in der Praxis durchzusetzen. Ohne medialen Druck gibt es in Deutschland fast überhaupt keine Strafverfolgung mehr, sobald Politiker oder hochrangige Manager beteiligt sind. Auch mit einem Zivilrichter am Amtsgericht Würzburg habe ich üble Erfahrungen gemacht, als es um die Preise der Stadtwerke Würzburg ging. Mit Rechtsstaatlichkeit, mit Bindung an Recht und Gesetz, hatte das Verfahren aus meiner Sicht nichts mehr zu tun.
Meine Aussage zur Untätigkeit und Rechtsbeugung der Staatsanwaltschaft Würzburg, immerhin Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Unterfranken, bezieht sich auf mehrere Verfahren aus den Jahren 2006 - 2010 im Zusammenhang mit den Stadtwerken. Es ging u. a. um Untreue aus verlustreichen Zinsderivatgeschäften, um Untreue durch verdeckte Gewinnausschüttung an E.ON durch überteuerten Gaseinkauf, um Untreue durch Quersubventionierung zu Gunsten der Stadt Würzburg, um unrichtige Darstellungen der Geschäftslage nach § 331 HGB und § 400 AktG.
Der Vorsitzende Richter einer Landgerichtskammer für Wirtschaftsstrafrecht, dem ich meine Strafanträge und die Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft gezeigt hatte, versicherte mir, dass die Staatsanwaltschaft hier bewusst nicht ermitteln will. Wer die Grundlagen der Vorsatzlehre und des Unternehmensrechts so entstellt, wie es die beteiligten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg getan haben, der betreibt offen Zwei-Klassen-Justiz. Für Rechtsbeugung genügt übrigens bedingter Vorsatz, den ich in den konkreten Einzelfällen nachweisen kann. Die umfangreichen Schriftwechsel mit den Strafverfolgungsbehörden werde ich im Laufe der Zeit online stellen, vermutlich aber nicht mehr in 2010.
Meine Aussage, dass die Preiserhöhungen der letzten Jahre bei weitem das übersteigen, was noch billig wäre, bezieht sich darauf, dass das Ausmaß der Preisüberhöhung sowie die Art ihrer Begründung kartell- und strafrechtliche Grenzen überschreiten. Für diesen Teil obliegt mir die Beweislast, das ist mir klar. Die zivilrechtliche Auseinandersetzung wird über mehrere Instanzen gehen und die nächsten drei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. Für einen \"normalen\" Energiepreisprotestler genügt selbstverständlich das, was hier im Forum zu Preisanpassungsklauseln und Unbilligkeitskeitseinwand vorgetragen wird. Doch ich bin davon überzeugt, dass neben dem Zivilrecht auch das Kartellrecht und das Strafrecht herangezogen werden müssen, um Stadtwerke wie auch große Energiekonzerne zur Verantwortung zu ziehen. Nur das Strafrecht verspricht nachhaltige Verhaltensänderungen bei Managern, wenn jemand persönlich haften muss und nicht das Unternehmen oder eine D&O-Versicherung den Schaden übernimmt.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
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