Energiepreis-Protest > WVV - Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
Würzburger Energiepreise vor gerichtlicher Billigkeitsprüfung und mehr ...
Stubafü:
@jofri46
--- Zitat ---\"Zusatz: Gutachten sind urheberrechtlich geschützt. Eine anderweitige Verwendung als durch den Auftraggeber ist gesetzlich nicht zulässig.\"
Möglicherweise liegt darin der Grund, bei der Veröffentlichung hier zurückhaltend zu sein.
--- Ende Zitat ---
Möglicherweise ja; der Passus in dem hier angesprochenen Gutachten lautet jedoch anders. Auftraggeber ist die Kammer f. Handelssachen (wie in dem Verfahren vor dem LG Köln) und mit deren Weitergabe an die Parteien ohne irgendeinen gerichtlichen Weitergabe-Verbotshinweis könnte veröffentlicht werden (meinetwegen ohne Gutachter-Schriftkopf).
Aber das steht auf einem anderen Papier, zumal der BDEV das Gutachten Canty (LG Köln) auch nahezu vollständig zitiert hat, unbeachtet des dort ausgewiesenen Weitergabe-Verbotshinweises.
Beschämend ist jedenfalls die Tatsache, dass der persönlich angesprochene BDEV-Vorstand (der im Anfangsschriftverkehr reges Interresse an kurzer Verfahrenberichterstattung bekundet hat), es nach 2-monatiger Abtauchstation
noch nicht einmal für opportun hält, auf das diesseitige Schreiben zu antworten.
HJL
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Stubafü
Möglicherweise ja; der Passus in dem hier angesprochenen Gutachten lautet jedoch anders. Auftraggeber ist die Kammer f. Handelssachen (wie in dem Verfahren vor dem LG Köln) und mit deren Weitergabe an die Parteien ohne irgendeinen gerichtlichen Weitergabe-Verbotshinweis könnte veröffentlicht werden (meinetwegen ohne Gutachter-Schriftkopf).
Aber das steht auf einem anderen Papier, zumal der BDEV das Gutachten Canty (LG Köln) auch nahezu vollständig zitiert hat, unbeachtet des dort ausgewiesenen Weitergabe-Verbotshinweises.
Beschämend ist jedenfalls die Tatsache, dass der persönlich angesprochene BDEV-Vorstand (der im Anfangsschriftverkehr reges Interresse an kurzer Verfahrenberichterstattung bekundet hat), es nach 2-monatiger Abtauchstation
noch nicht einmal für opportun hält, auf das diesseitige Schreiben zu antworten.
HJL
--- Ende Zitat ---
@Stubafü
Sie wollen dem Verein ein gerichtliches Sachverständigengutachten zugeleitet haben. Sie erwarten, dass der Verein ein solches - nach Ihren Angaben fragwürdigen Inhalts - veröffentlicht, zudem sich jemand dieses ansieht und die darin enthaltenen Angaben mit anderweitigen Veröffentlichungen des betroffenen Versorgers abgleicht und dann zügig eine qualifizierte Stellungnahme dazu verfertigt, diese möglichst auch veröffentlicht, unentgeltlich versteht sich wohl von selbst. Am besten wäre, wenn man den Gutachter oder diejenigen, die für die Lieferung der für die Gutachtenerstellung notwendigen Daten verantwortlich zeichnen, deshalb öffentlich der Begehung von Straftaten bezichtigen könnte/ würde....
Möglicherweise erscheint eher eine entsprechende Erwartungshaltung beschämend. Wenn für jemanden die Veröffentlichung des Hinweisbeschlusses und des Urteil des LG Köln hilfreich war, dann sollte er hier nicht öffentlich rumposaunen, es wäre aus einem anderen Sachverständigengutachten unter Missachtung eines Weitergabe- Verbots umfassend zitiert worden. Das zeigt dann eigentlich nur, dass einige nicht damit umgehen können, wenn ihnen entsprechende Informationen (hier: Hinweisbeschlüsse/ Urteile) zugänglich gemacht wurden. Aus einem anderen gerichtlichen Sachverständigengutachten wurde nicht zitiert, sondern dessen Methodik analysiert. Siehste hier.
courage:
@Lothar Gutsche
Aus Ihrem Schriftsatz vom 20.10.2009
--- Zitat ---2.2 Billigkeitsprüfung der Preisbestimmung
Der Beklagte erkennt an, dass eine Fortführung des Vertrages für die Klägerin nicht mehr zumutbar ist, wenn ihr wegen Unwirksamkeit der Preisänderungsklausel kein Recht zusteht, die Strompreise bei gestiegenen Kosten zu erhöhen. Der Beklagte erkennt an, dass ein Verbot jeglicher Preisanpassung den Interessen der Klägerin nicht mehr in vertretbarer Weise Rechnung trägt. Deshalb gesteht der Beklagte der Klägerin im Sinne einer ergänzenden Vertragsauslegung ein einseitiges Bestimmungsrecht zu, um ihre Strompreise festzusetzen. …
…
Als Ergebnis dieser Überlegung ist festzuhalten, dass der Klägerin mit Zustimmung des Beklagten ein einseitiges Recht zur Preisbestimmung zugestanden wird und dass diese Preisbestimmung dem Maßstab der Billigkeit im Sinne von § 315 BGB genügen muss.
--- Ende Zitat ---
Somit findet eine Prüfung des Gesamtpreises - und nicht nur der Preiserhöhung - auf Billigkeit statt.
Auf die Idee muss man erst mal kommen, Respekt. Allerdings unter Verzicht auf die gute Gewinnchance bei unwirksamer Preisänderungsklausel in Ihrem Sondervertrag.
Ich hoffe für Sie, dass das Gericht da mitspielt und wünsche Ihnen weiterhin viel Energie und Ausdauer. Ihre Ausarbeitungen halte ich für sehr wertvoll.
Stubafü:
@RR-E-ft
--- Zitat --- Sie wollen dem Verein ein gerichtliches Sachverständigengutachten zugeleitet haben. Sie erwarten, dass der Verein ein solches - nach Ihren Angaben fragwürdigen Inhalts - veröffentlicht, zudem sich jemand dieses ansieht und die darin enthaltenen Angaben mit anderweitigen Veröffentlichungen des betroffenen Versorgers abgleicht und dann zügig eine qualifizierte Stellungnahme dazu verfertigt, diese möglichst auch veröffentlicht, unentgeltlich versteht sich wohl von selbst. Am besten wäre, wenn man den Gutachter oder diejenigen, die für die Lieferung der für die Gutachtenerstellung notwendigen Daten verantwortlich zeichnen, deshalb öffentlich der Begehung von Straftaten bezichtigen würde....
Möglicherweise erscheint eher eine entsprechende Erwartungshaltung beschämend. Wenn für jemanden die Veröffentlichung des Hinweisbeschlusses und des Urteil des LG Köln hilfreich war, dann sollte er hier nicht öffentlich rumposaunen, es wäre aus einem anderen Sachverständigengutachten unter Missachtung eines Weitergabe- Verbots umfassend zitiert worden. Das zeigt dann eigentlich nur, dass einige nicht damit umgehen können, wenn ihnen entsprechende Informationen (hier: Hinweisbeschlüsse/ Urteile) zugänglich gemacht wurden.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft
Ich verstehe hier überhaupt nicht weswegen Sie sich so alterieren; wenn hier jemand \"öffentlich rumposaunt\", dann doch wohl Sie und der betreffende Artikel des BDEV (\"Erstes Gutachten bestätigt Unbilligkeit ..... , .. LG Köln etc.\"), der wohl allen Festlandeuropäern zugänglich gemacht worden ist.Und ich sags Ihnen hiermit öffentlich noch einmal (soweit Ihre Apperzeptionsfähigkeit dies zuläßt): Es war von mir zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, hier für nothing Rechtsberatung vom BDEV und schon gar nicht von Ihnen auf dem \"Gnadenweg zu erhalten\"; bisher ließen es meine finanziellen Mittel immer noch zu, einen Prozeß finanziell eigenständig zu stemmen und so werde ich es auch für die Zukunft halten. Vielleicht ist Ihnen aus dem schon zurückliegenden Thread des Beitragsverfassers entgangen, dass er zusätzlich zu einem hier in diesem Raum renommierten RA noch einen renommierte Wiprüf-Kanzlei eingeschaltet hat, die schon in der Lage und Willens sind die als Sachvortrag gepriesenen Gaunereien des Versorgers sachlich und fundiert auseinander zunehmen. Dazu benötige ich weder Sie noch den BDEV.Wenn der Beitragsverfasser auf ihr Mitwirken und das des BDEV Wert gelegt hätte,so wie Sie es jetzt darstellen, dann gute Nacht liebe Marie, dann wäre derBeitragsverfasser schon längst zum Berufungskläger seitens des LG Frankenthal \"geadelt\" worden.
RR-E-ft:
Gemach, gemach. Was wollte denn der Beitragsverfasser dem geneigten Leser eigentlich sagen, wenn er doch von niemanden gar nichts wollte?
--- Zitat ---Original von Stubafü
Da ist was dran, wenn man dem erlauchten Vorstand des BDEV per Fax am 28.02.2010 ein von der Handelskammer des LG Frankenthal beauftragtes \"Gutachten\" in einem klassischen \"Billigkeitsverfahren\" mit dem ausdrücklichen Hinweis der Veröffentlichungs- Möglichkeit hier im Forum zukommen läßt und der BDEV-Vorstand bis heute noch nicht einmal darauf geantwortet hat.
Wirtschaftliche Risiken bestanden für den BDEV nicht, da die Rechtschutzversicherung des Beitragsverfassers (und BDEV-Mitglieds) Rechtschutzzusage erteilt und er aus diesem Grunde auch keinen Solidarbeitrag in den BDEV-Rechtsschutzfonds geleistet hat und somit auch in dieser Hinsicht keine Angstschweißzustände beim Vorstand des BDEV auslösen konnte. Nehme an, dass wohl aus diesem Grunde bislang keine Reaktion seitens des BDEV-Vorstandes respektive von deren Rechtsberater-Gurus erfolgt ist.
Interessant für die hiesigen Forenmitglieder wäre es schon gewesen, das og. \"Gutachten\" hier zu veröffentlichen, zumal evident ist, dass dann (durch einen kleinen Blick auf die Homepage der Pfalzgas GmbH) festgestellt worden wäre, dass für die streitgegenständlichen Verbrauchsjahre 2005-2008
a)
\"Umsatzerlöse und Bezugskosten im Gutachten von den veröffentlichten Zahlen
erheblich abweichen\" (40%) undb) sich hieraus denknotwendigerweise die Tatsache
ergibt , dass die klagende Pfalzgas GmbH entweder wahrheitswidrige Angaben in den og. Jahresabschlüssen veröffentlicht oder aber dem gutachtenden ehemaligen
Geschäftsführer der Heidelberger Stadtwerke buchhalterisch ein falsches Zahlenwerk zur Einsichtnahme vorgelegt und dann zu den unter gar keinen Gesichtspunkten nachvollziehbaren \"Feststellungen\" des \"Gutachters\" auf S. 19 seines Gutachtens geführt haben:
\"eine Kostenminderung in anderen Bereichen auf Basis der geprüften und testierten Jahresabschlüsse sowie meinen zusätzlichen Analysen (die bislang weder dem Gericht noch den Parteien vorliegen) nicht festzustellen ist\".Wenn man einmal davon absieht, dass dies eigentlich ein klarer Fall für denStaatsanwalt ist, haben die vorzitierten Schriftsatzzitate des Beitragsverfassers(nicht die seines RA) die Richterdame doch aufgeschreckt und noch am selben Tagdes Schriftsatzeingangs hat sie einen Beschluss dergestalt verkündet, dass sie darandenkt, die oben beschriebenen Feststellungen des Beitragsverfasser einer umgehenden Klärung zuzuführen.
Ich will hier den werten Forenmitgliedern weiteren hahnebüchenen Unsinn des \"Gutachtens\" ersparen, vielleicht kommen die BDEV-Rechtsgurus von selbst darauf und veröffentlichen diesen nachträglich hier im Forum als nützliche Hinweise für ihre streitenden Mitglieder, wie man solchen kriminellen Unsinn rechtlich bekämpft.
--- Ende Zitat ---
Der Beitragsverfasser will wohl glauben machen, dass er nichts erwartet hat und es gleichwohl sehr beschämend findet, dass er bisher - entsprechend seiner vorgeblichen Erwartung - nichts bekommen hat.
--- Zitat ---Original von Stubafü
Beschämend ist jedenfalls die Tatsache, dass der persönlich angesprochene BDEV-Vorstand (der im Anfangsschriftverkehr reges Interresse an kurzer Verfahrenberichterstattung bekundet hat), es nach 2-monatiger Abtauchstation
noch nicht einmal für opportun hält, auf das diesseitige Schreiben zu antworten.
HJL
--- Ende Zitat ---
Erwarten kann man doch aber wohl, dass unzutreffende Behauptungen zurückgenommen werden.
--- Zitat ---Original von Stubafü
Aber das steht auf einem anderen Papier, zumal der BDEV das Gutachten Canty (LG Köln) auch nahezu vollständig zitiert hat, unbeachtet des dort ausgewiesenen Weitergabe-Verbotshinweises.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Aus einem anderen gerichtlichen Sachverständigengutachten wurde nicht zitiert, sondern dessen Methodik analysiert. Siehste hier.
--- Ende Zitat ---
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