Original von Ronny
Wäre es Ihnen denn lieber, wenn es nur einen teureren Grundversorgungspreis geben würde? Wer hätte etwas davon?
@Ronny, die Frage kann man so nicht stellen. Eine wirklich
\"teuerere Grundversorgung\" kann es nach der Bewertung aller Vertragsbestandteile nicht geben. Das wäre nicht nur unbillig, sondern auch nicht im Sinne des EnWG.
Die Standardausführung kostet in aller Regel weniger als die Sonderausstattung. Fragen Sie mal Ihren Autohändler.
Die Grundversorgung ist Standard, hier gilt explizit das EnWG (§§ 1 und 2 ..). Nennen Sie mir einen Grund, warum der selbe Verbraucher mit dem selben Verbrauch in der Grundversorgung mehr bezahlen soll. Das fängt schon bei der sogenannten Konzessionsabgabe an. Welches Exclusivgas wird denn da in Exclusivrohren durch separate öffentliche Exclusivgemeindestraßen dem grundversorgten Verbraucher geliefert?
Unterschiedliche Preise sind selbstverständlich bei Festpreis- und Laufzeitvereinbarungen. Das ist dann die Entscheidung der Vertragspartner. Unter Berücksichtung und Bewertung der Vertragsbestandteile kann der Sondervertragskunde beim Vertragsabschluss aber gegenüber dem grundversorgten Kunde nicht besser gestellt sein (EnWG).
Der Versorger darf nach meiner Meinung auch dem treuen grundversorgten Kunden einen Treuerabatt gewähren.
... oder sehen Sie einen Grund, diese Kunden von einem Treuerabatt, den man gegebenenfalls den Sondervertragskunden gewährt, auszuschliessen und damit zu benachteiligen? Wie ist das dann mit der Preiskalkulation?
... oder sehen Sie in einer Rabattgewährung für langjährige Kunden schon wieder den schwimmenden Übergang zum Sondervertrag?
Grundsätzliche Bemerkung: Dass solche und andere Dinge im Energie- und Verbraucherrecht nicht eindeutig und gerecht geregelt sind, ist ein Armutszeugnis der deutschen Politik!
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