Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus  (Gelesen 92444 mal)

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Offline reblaus

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Eine verbraucherfreundliche Liberalisierung der Energiemärkte traue ich am ehesten FDP und CDU zu. Die haben das bei den Telefonmärkten auch ordentlich hingekriegt.

Soll daneben auch der Atomausstieg nicht angetastet werden, müsste man das schwarz-grüne Experiment wagen.

Lediglich die SPD wird die Privilegien ihrer Ruhrindustrie mit Klauen und Zähnen verteidigen.

Offline RR-E-ft

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§ 36 EnWG enthält eine gesetzliche Verpflichtung, Allgemeine Preise der Grundversorgung aufzustellen (festzulegen und zu bestimmen). §§ 2, 1 EnWG enthalten eine konkrete gesetzliche Verpflichtung zur u. a. möglichst preisgünstigen Versorgung. Die Allgemeinen Preise sind zudem gesetzlich an den Maßstab der Billigkeit gebunden. § 310 Abs. 2 BGB verhält sich ausdrücklich nur  zu §§ 308 und 309 BGB, mithin gerade  nicht zu § 307 BGB. All dies, weil der Bundestag es so mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen hatte.

In §§ 39 Abs. 2 und 41 Abs. 2 EnWG enthalten Verordnungsermächtigungen.
Der Verordnungsgeber selbst steht nicht zur Wahl.

Auf die Allgemeinen Preise gem. §§ 36, 38 EnWG findet die gerichtliche Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB Anwendung, so der Verordnungsgeber in   § 17 Abs. 1 Satz 3 GVV.

Die Richter eines Bundesgerichts stehen für den Bürger nicht zur Wahl.

Offline ESG-Rebell

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Zitat
Original von reblaus
.... In diesem Land geschieht nichts, was das Wahlvolk gegen seinen Willen dulden müsste.
Wenn CDU oder SPD jeweils stärkste Fraktion werden, dann werden die Ministerköpfe ausgetauscht. Das gesamte übrige Regierungsvolk - die ganzen Beamten, Staatssekretäre und Referenten - bleiben aber genau da wo sie sind. Es sei denn sie haben sich bei einem Großkonzern beliebt gemacht und erhalten nun dort einen lukrativen Job.

Natürlich bleiben auch die externen Mitarbeiter (a.k.a. \"Leihbeamte\") in den Ministerien erhalten. Die müssen sich ggf. nur daran gewöhnen, nun eben einen CDU- anstelle eines SPD-Politikers zu \"betreuen\". Auch die 4500 Hausausweise der Wirtschaftsvertreter und Lobbyisten werden natürlich nicht ausgetauscht geschweige denn eingezogen.

Wer regiert Deutschland
LIcht in den Lobby-Dschungel
Lobbyisten-Liste enthüllt Einfluss in Ministerien

Gruss,
ESG-Rebell

Offline reblaus

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... dann leben wir vielleicht doch in einer Energiediktatur mit Bernotat an der Spitze, und nur ich Depp habe es noch nicht bemerkt  :D.

Die Gasrebellen sind doch schon unter den Gasverbrauchern eine kleine Minderheit. Wenn noch nicht einmal die Mehrheit der Gasverbraucher ernsthaft an diesem Thema interessiert ist, so kann es doch durchaus sein, dass diese Frage allein deshalb nicht geklärt wird, weil das Wahlvolk in seiner Mehrheit kein Interesse daran hat. Das ist auch Demokratie.

Um auch auf den halbklugen Einwand von RR-E-ft einzugehen. Die Bundesregierung erlässt die Verordnung. Diese wird vom Bundestag bestimmt, den wir im September wählen. Der Bundesrat, welcher der Verordnung zustimmen muss, wird von uns nicht direkt gewählt. Wir wählen auch keine Bundesrichter. Diese erlassen aber auch keine Gesetze und Verordnungen sondern legen sie aus. Wem die Auslegung nicht passt, der fange nochmals an, diesen Text zu lesen und er wird auch für dieses Problem eine Lösung finden.

Offline bolli

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Original von reblaus
... dann leben wir vielleicht doch in einer Energiediktatur mit Bernotat an der Spitze, und nur ich Depp habe es noch nicht bemerkt  :D.
Na ja, nicht gerade das, aber Ihre Bemerkung forderte die Entgegnung geradezu heraus.  ;)

Zitat
Original von reblaus
Die Gasrebellen sind doch schon unter den Gasverbrauchern eine kleine Minderheit. Wenn noch nicht einmal die Mehrheit der Gasverbraucher ernsthaft an diesem Thema interessiert ist, so kann es doch durchaus sein, dass diese Frage allein deshalb nicht geklärt wird, weil das Wahlvolk in seiner Mehrheit kein Interesse daran hat. Das ist auch Demokratie.

Eins muss mal klar sein. Nicht jeder im Wahlvolk ist Jurist und wer dieses nicht ist, hat, sobald es etwas differenzierter wird, Probleme, den verschiedenen Argumentationen zu folgen bzw. sie zu bewerten, zumal sie im Laufe der Zeit auch noch durch die Rechtsprechung geändert oder verwässert werden.
Das da Liesschen Müller, obwohl sie subjektiv der Meinung ist, dass Energie zu teuer ist und die Konzerne zu viel verdienen, bei ein bisschen Gegenwind umfällt, ist doch nicht verwunderlich. Es gibt schließlich noch ne Menge anderer Probleme im täglichen Leben, mit denen man sich als Verbraucher rumschlagen muss, und die ebenfalls Zeit und (Körper-)Energie benötigen. Nicht jeder hat die Kraft, permanent gegen die Windmühlen anzukämpfen. Es gilt halt, eine größere Menge Menschen  möglichst zeitnah zusammen zu bringen, die dieses Thema betrifft bzw. die sich betroffen fühlen und die dagegen angehen können und wollen und die Hoffnung zu haben, dass dadurch genug Druck aufgebaut werden kann, um Rahmenbedingungen neu festzusetzen bzw. für Verbraucher zu optimieren. Durch den teilweise sehr langatmigen Verfahrensablauf ist dieses aber leider sehr schwierig, weil viele zu unterschiedlichen Zeitpunkten mal mehr und mal weniger betroffen sind.
Daher gilt es, kontinuierlich weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben und nicht nachzulassen in dem Bestreben, die Energiewirtschaft in die Schranken zurückzuweisen, aus denen sie entkommen sind, nämlich der Daseinsvorsorge. Sicherlich ist es nicht pimär der Wirtschaft sondern eher den Politikern anzulasten, dass man diesen Part seinerzeit aus der staatlichen Kontrolle in die \"freie Wirtschaft\" entlassen hat und nun wir Verbraucher die Zeche zahlen müssen, aber das sollte uns nicht hindern, zu versuchen, die Schraube wieder etwas zurück zu drehen. Denn in dem ganzen Prozess isnd doch immer wieder zahlreiche Umgereimtheiten, die letztlich fast alle zu unserem Nachteil ausgehen.

Offline reblaus

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@bolli
Ich wollte hier nicht die Wirksamkeit des Preisprotestes in Frage stellen. Im Gegenteil sehr wichtige Verbesserungen in diesem Land sind von wenigen oder gar nur Einzelnen angestoßen worden. Was sich allein schon durch bahnbrechende Verfassungsgerichtsurteile belegen lässt. Ein einzelner Kläger kann in unserem Land überkommene Gesetze beseitigen.

Im speziellen Fall der Intransparenz der gesetzlichen Preisanpassung wird dies aber nicht möglich sein, da (vielleicht mit Ausnahme von nomos) niemand die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung beanstandet. In diesem Falle ist zur Änderung des aktuellen Zustandes eine politische Mehrheit erforderlich. Solange diese sich nicht gebildet hat, muss das die Minderheit demokratisch hinnehmen.

Offline courage

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Original von Black
Wem muss der Wähler denn seine Stimme geben um ein geändertes Preisanpassungsrecht zu erreichen?
Antwort

Zitat
Könnten Wahlen etwas verändern, würde man sie verbieten. (Rosa Luxemburg)
Verbesserungen fallen nicht vom Himmel. Deshalb muss es Bürger geben, die sich wehren. Diese Vorkämpfer haben es natürlich schwer, denn sie haben die geballte Macht der Konzerne und Besitzstandswahrer gegen sich. Der Preisprotest muss weiter gehen. Ich bin zuversichtlich, dass sich die damit verbundenen Hoffnung auf ein Stückchen mehr soziale Gerechtigkeit schließlich erfüllen wird.

Offline bolli

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Original von reblaus
@bolli
Im speziellen Fall der Intransparenz der gesetzlichen Preisanpassung wird dies aber nicht möglich sein, da (vielleicht mit Ausnahme von nomos) niemand die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung beanstandet. In diesem Falle ist zur Änderung des aktuellen Zustandes eine politische Mehrheit erforderlich. Solange diese sich nicht gebildet hat, muss das die Minderheit demokratisch hinnehmen.

Das Problem, egal ob man nun bei den Sonderverträgen mittlerweile, quasi hilfsweise, über die Preisanpassungsklausel geht oder über das gesetzliche Preisanpassungsrecht ist doch, dass zwischen Verbrauchern und Konzernen immer noch erhebliche Differenzen darüber bestehen, wie die EVU\'s die Billigkeit ihrer Preise nachweisen müssen. Und hier \"liegt der Hase im Pfeffer\" wie man bei uns so schön sagt. In den Bereichen der Daseinsvorsorge (Strom, Gas, Fernwärme etc.) sehe ich hier andere Anforderungen als in der \'normalen\' Wirtschaft. Der Gesetzgeber sieht diese Bereiche ja teilweise durchaus auch anders, da er für diese Bereiche einige Sondervorschriften erlassen hat, die in den übrigen Wirtschaftsbereichen in dieser Art auch nicht existieren (z.B. EnWG). Nur leider ist man bisher nicht ausreichend in der Lage (oder Willens), diesen Sonderstatus auch konsequent bis zu Ende umzusetzen. Und dieses ist vor dem Hintergrund der eminent gestiegenen Energiepreise mittlerweile unerlässlich geworden, da die Energiekonzerne mit ihren \'Nebenarmen\' inzwischen deutlich über das Ziel der reinen Versorgung und maßvollen Ertragswirtschaft hinausgeschossen sind.

Gruß
bolli

Offline Opa Ete

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@bolli

da stimme ich voll und ganz mit ihnen überein.

Gruß Opa Ete

Offline reblaus

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@bolli
Sie bringen das Problem auf den Punkt. Der Gesetzgeber hat die Liberalisierung der Energiemärkte 1998 ignoriert, und keine Regulierung vorgenommen, so dass sich aus den Monopolstrukturen schnell ein marktwirtschaftliches System hätte entwickeln können. Das war politisch nicht gewollt, weil der Einfluss von E.on und RWE auf die SPD enorm ist, und auch die vielen Stadtwerke über die örtlichen Mandatsträger beste politische Verbindungen zur Bundesebene pflegen. Man befürchtete zuviel Markt könnte so manches Stadtwerk von der Bildfläche pusten. E.on und RWE sollten mit ihren Monopolerträgen zu nationalen Champions aufgerüstet werden. Reine Industriepolitik, die die Verbraucher bezahlen mussten.

Versorger und Verbraucher werden daher in den nächsten Jahren die Konditionen einer sachgerechten Billigkeitskontrolle vor den Gerichten ausfechten müssen. Das gleiche könnte der Verordnungsgeber mit einem Federstrich tun. Dann wäre Rechtssicherheit gewährleistet. Mehr darf man vom Gesetz nicht erwarten, weniger sollte man nicht erwarten müssen.

Offline Black

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Original von reblaus

Versorger und Verbraucher werden daher in den nächsten Jahren die Konditionen einer sachgerechten Billigkeitskontrolle vor den Gerichten ausfechten müssen. Das gleiche könnte der Verordnungsgeber mit einem Federstrich tun. Dann wäre Rechtssicherheit gewährleistet. Mehr darf man vom Gesetz nicht erwarten, weniger sollte man nicht erwarten müssen.

Wie sollte denn dieser \"Federstrich\" des Gesetzgebers aussehen?
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline bolli

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Original von reblaus
 Das gleiche könnte der Verordnungsgeber mit einem Federstrich tun. Dann wäre Rechtssicherheit gewährleistet. Mehr darf man vom Gesetz nicht erwarten, weniger sollte man nicht erwarten müssen.

Sofern sich der Verordnungsgeber nicht eines Versorgeranwaltes als Entwurfsverfassers bedient, weil seine Leute zu dieser Arbeit nicht in der Lage sind, nicht wahr ?  ;)

Offline Black

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Original von bolli
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Original von reblaus
 Das gleiche könnte der Verordnungsgeber mit einem Federstrich tun. Dann wäre Rechtssicherheit gewährleistet. Mehr darf man vom Gesetz nicht erwarten, weniger sollte man nicht erwarten müssen.

Sofern sich der Verordnungsgeber nicht eines Versorgeranwaltes als Entwurfsverfassers bedient, weil seine Leute zu dieser Arbeit nicht in der Lage sind, nicht wahr ?  ;)

Auch dann hätten Sie Rechtssicherheit  8)
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline reblaus

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@Black
Mal einen Vorschlag ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

1.   Einführung einer Veröffentlichungspflicht der Sparten-GuV einschließlich der Angaben im Anhang und des Mengenabsatzes.
2.   Verpflichtung des Versorgers, seine jeweiligen Preisänderungstermine vorab bekannt zu geben.
3.   Verpflichtung des Versorgers Kostenänderungen, die seit dem letzten Preisänderungstermin eingetreten sind, gleichmäßig auf den zu erwartenden gesamten Mengenabsatz umzulegen. Kostensteigerungen darf er zu einem späteren Zeitpunkt umlegen, wenn er dies zum Preisänderungstermin bekannt gibt. Kosten die ausschließlich bestimmten Kundengruppen zuzuordnen sind, müssen nach deren Mengenabsatz aufgeteilt werden.
4.   Pflicht zum wirtschaftlichem Handeln.
5.   Pflicht, dem Kunden verbindlich zuzusichern, welchen Gliederungspunkten der GuV die Kostenveränderungen in welchem Umfang entstammen.
6.   Wenn einzelne Positionen aus der GuV um mehr als 10% nach oben von den durchschnittlichen Kosten der Versorger vergleichbarer Größe (HGB) abweichen, sollte eine gesetzliche Vermutung eingeführt werden, dass diese Kosten unwirtschaftlich hoch sind.
7.   Durchbrechung des Äquivalenzprinzips wenn der Versorger unangemessen hohe Gewinne macht, oder wenn der angebotene Tarif auf Dauer nicht wirtschaftlich anzubieten ist. Wobei eine gesetzliche Vermutung für unangemessen hohe Gewinne dann bestehen sollte, wenn der Gewinn um 10% vom üblichen Umfang nach oben abweicht, ohne dass dies durch eine besonders wirtschaftliche Kostenstruktur erklärt werden kann. Maßgeblich müssen die Zahlen der GuV sein.
8.   Kosteneinsparungen müssen dann nur zur Hälfte an den Kunden weitergegeben werden, wenn der Versorger damit die durchschnittlichen Kosten gleicher Art vergleichbarer Versorger um mehr als 10% unterschreitet.

Ein Federstrich ist natürlich etwas kürzer. Damit war aber nur die ministerielle Unterschrift gemeint.

@bolli
Das ist Wahlkampfgetöse. Genauso gut kann die Versorgerwirtschaft Spitzenbeamte ins Ministerium schleußen. Es kommt beim Gesetz doch sehr auf das Ergebnis an. Schlussendlich verantworten Verordnungen die Regierung und der Bundesrat.

Offline Black

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@reblaus

Wenn Sie die wirtschaftliche Freiheit der EVU mit all diesen Maßnahmen einschränken möchten - was ich für problematisch halte - können Sie auch gleich wieder die Genehmigung der Tarife vergleichbar der Netzentgelte fordern. Ihre Maßnahmen würden nur zu weiteren Prozessen führen in denen der Versorger ständig die Einhaltung all dieser Pflichten dem Kunden nachweisen müßte - vergleichbar der heutigen Billigkeitskontrolle.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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