Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus

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bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft

Die Auflösung des Widerspruchs hat wohl zur Voraussetzung, dass der VIII. Senat die Größe hat, seine o. g. Rechtsprechung zur eingeschränkten Kontrolle von Allgemeinen  Tarifpreisen ausdrücklich aufzugeben und zu korrigieren. Dem XI. Zivilsenat des BGH gelang entsprechendes in XI ZR 78/08 -  allerdings erst nachdem der bisherige Senatsvorsitzende Nobbe in den Ruhestand gegangen war.
--- Ende Zitat ---

Wobei sich dann ja wohl nur noch die Frage stellt, wann Herr Ball in Ruhestand zu gehen gedenkt ?  ;)

RuRo:
@bolli
Und dann? - meines Wissens werden die Entscheidungen vom jeweiligen Senat getroffen und nicht vom Vorsitzenden als Souverän.

Auch wenn die Entscheidungen nur selten für Freude sorgen. Es liegt offenbar nicht nur an einer Person.

BGH - VIII. Zivilsenat

Also, was soll das?

reblaus:
@RR-E-ft

--- Zitat ---Echt?! In der Theorie klingt das gut, wie so vieles von Ihnen.

Wie würde denn Ihr enstprechender Klageantrag auf Kundenseite lauten und wie begründen Sie einen solchen?
--- Ende Zitat ---
Da gibt es keinen Klageantrag sondern die Bundesregierung ändert die GasGVV mit Zustimmung des Bundesrates.

Sie können über die Intransparenz des gesetzlichen Preisanpassungsrechtes in der Grundversorgung lamentieren so lange Sie wollen. Selbst wenn ich Ihnen in der Analyse Recht gebe, so ist doch unbestreitbar, dass es sich um eine vom Gesetzgeber geschaffene Norm handelt, und dieser eine andere Qualität zukommt, als einer von einer Vertragspartei einseitig formulierten Klausel. In einer Demokratie kommt dem Gesetzgeber eine Vorbildfunktion zu. Wenn er schlampig formuliert, kann der Souverän für eine Mehrheit sorgen, die sorgfältiger arbeitet. Solange dies nicht geschieht, ist auch die schlampige Norm demokratisch legitimiert. Der BGH hat daher ein gewichtiges Argument auf seiner Seite, wenn er demokratisch legitimierten Normen Vorbildcharakter zumisst.

Sie können dieses Argument natürlich negieren solange Sie wollen, aber im Ergebnis machen Sie dann nur den nomos, und finden sich einfach nicht mit Realitäten ab, die Ihrer Ansicht zuwiderlaufen.

Es ist natürlich völlig unbefriedigend, dass Bezugskostensteigerungen nur dann billig auf den Kunden abgewälzt werden können, wenn sie zeitgleich zu einer Preiserhöhung führen. Ebenso ist es mit den marktwirtschaftlichen Notwendigkeiten unvereinbar, dass Versorger bis zu den Grenzen der Unzumutbarkeit, somit bis zur Insolvenzgefahr Verluste aus fehlerhaft kalkulierten Preisen hinnehmen müssen. Beide Folgen sind aber zwingende Ergebnisse der Rechtsprechung zum Preissockel. Was ja nur bedeutet, dass die ökonomischen Folgen dieses Instruments nicht wirklich durchdacht wurden. Irgendwann wird ein Versorger dadurch an den Rande des Ruins getrieben werden. Spätestens dann wird auch ein BGH nochmals neu nachdenken. Solange das aber nicht passiert ist, sollten Sie sich einfach mit dieser Tatsache abfinden. Allein der Schrei \" Skandal\" wird daran nämlich gar nichts ändern.

nomos:

--- Zitat ---Original von reblaus
....
Sie können dieses Argument natürlich negieren solange Sie wollen, aber im Ergebnis machen Sie dann nur den nomos, und finden sich einfach nicht mit Realitäten ab, die Ihrer Ansicht zuwiderlaufen.
....
Ebenso ist es mit den marktwirtschaftlichen Notwendigkeiten unvereinbar, dass Versorger bis zu den Grenzen der Unzumutbarkeit, somit bis zur Insolvenzgefahr Verluste aus fehlerhaft kalkulierten Preisen hinnehmen müssen. Beide Folgen sind aber zwingende Ergebnisse der Rechtsprechung zum Preissockel. Was ja nur bedeutet, dass die ökonomischen Folgen dieses Instruments nicht wirklich durchdacht wurden. Irgendwann wird ein Versorger dadurch an den Rande des Ruins getrieben werden. Spätestens dann wird auch ein BGH nochmals neu nachdenken. Solange das aber nicht passiert ist, sollten Sie sich einfach mit dieser Tatsache abfinden. Allein der Schrei \" Skandal\" wird daran nämlich gar nichts ändern.
--- Ende Zitat ---
@reblaus, richtig, ich mache nicht die \"Reblaus\" und finde mich mit diesen \"Zuständen\" bei der für die Menschen existenziellen Energieversorung ab! Was verstehen Sie unter Rechtsstaatlichkeitsprinzip und was für ein Demokratieverständnis haben Sie? Wer mal ein demokratisches Mandat hat, der darf dann tun und lassen was er will, sein Handeln, auch das Fehlerhafte und Falsche, ist ja demokratisch legitimiert!? Was ist demokratisch legitimiert?

Ihre \"Marktwirtschaftliche Notwendigkeiten\" beinhalten auch die Insolvenz! Wer sich in einer Marktwirtschaft verkalkuliert und darauf Verträge eingeht, der hat die Folgen zu tragen, im Extremfall auch die Insolvenz! \"Pacta sunt servanda\". Man braucht dazu keinen per Richterrecht fixierten \"Preissockel\"!

Bemerkenswert, Sie machen sich Sorgen um die Versorger, die an den Rand des Ruins getrieben werden könnten! Die Realität ist eine andere!

Der überwiegende Teil der Versorger machen in jeder Phase Profit, selbst in Zeiten wo der Absatz erheblich zurückgeht steigen die Gewinne.
In anderen Branchen ist das nicht so, da herrscht Wettbewerb!

reblaus:
@nomos
Jetzt haben Sie meine Argumentation ganz und gar nicht begriffen.

Die Grundversorgungspflicht geht bis zur Grenze der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit und nicht bis zur Insolvenz.

Dem Souverän steht es regelmäßig frei, die gewählten Volksvertreter durch Bessere zu ersetzen. Dummerweise machen unsere Mitsouveräne nicht immer das was Sie und ich wollen. Dies zu akzeptieren ist demokratisch. Dass Sie unter Demokratie verstehen, dass das gemacht wird, was Sie für richtig halten, haben Sie bereits hinlänglich mitgeteilt.

Wenn Sie ein Energierecht anstreben, bei dem der Versorger riskiert bei einer Fehlkalkulation sein Unternehmen zu riskieren, weil er aus den falsch kalkulierten Vertragsverhältnissen nicht mehr herauskommt, erreichen Sie das Gegenteil dessen, was Sie anstreben. Kein vernünftiger Unternehmer wird sich eines solchen Marktes annehmen. Die wenigen bereits involvierten Unternehmen bleiben schön unter sich. Da braucht es zukünftig gar keine Kartellabsprachen mehr.

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