Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von reblaus
@RR-E-ft
Ich bin auf den Sachverhalt erst zufällig im Oktober 2007 gestoßen, und habe meine damalige Kenntnis unverzüglich in diesem Forum veröffentlicht. Damals erschien es mir als selbstverständlich, dass zumindest Sie die Sprengkraft der Kartellamtsverfügungen sofort erkennen würden. Sie beschäftigen sich ja immerhin beruflich mit dem Energierecht.
Natürlich habe ich auch meinen Versorger gebeten, zuerst einmal das Kartellrecht einzuhalten, bevor er weiter an mich herantrete. Leider wurde die Angelegenheit dort von einem Herrn oder Dame bearbeitet, die in der Lage war, vorgefertigte Textbausteine zu einem formvollendeten Brief zu verarbeiten. Was ich nicht weiter schlimm fand, da vor einer wichtigen Entscheidung die Unterlagen sicher noch einmal geprüft würden. Hier bin ich leider einem Irrtum erlegen. Der Herr oder die Dame mit den Textbausteinen war in der Lage eine Access-Datenbank mit den relevanten Adressen und Rechnungsdaten der Verweigerer zu erstellen. Diese hat er oder sie dann an eine Anwaltskanzlei weitergeleitet die daraus Serienklageschriften verfertigte und um Porto zu sparen, beim nächstgelegenen Amtsgericht abgeben ließ.
Erst daraufhin habe ich mich wieder mit dem Thema beschäftigt, und erschreckt festgestellt, dass in diesem Forum zwar fleißig über Monopole, ausbeuterischem Verhalten und sonstig kartellrechtswidrigem debattiert wurde, aber der entscheidende Hinweis überhaupt nicht wahrgenommen wurde.
Als ich dann Ihre zweite Antwort zu lesen bekam (irgendwas mit einer kleinen reblaus) war mir auch der Grund klar: Selbstgefälligkeit.
Diesem Leiden ist mit juristischen Schriften nicht beizukommen, da braucht es Psychologie. Und in diesem Metier bin ich vollkommen inkompetent.
--- Ende Zitat ---
@reblaus
Heißt das etwa, es wird nie eine entsprechende Veröffentlichung von Ihnen geben, weil Sie eine solche nicht zusammen bekommen?
Das tut mir sehr leid. Dann hatte ich Sie völlig falsch eingeschätzt. Ich dachte tatsächlich bis eben, Sie wären Kartellrechtler mit einem in sich geschlossenen Konzept für alle Endkunden, das nur noch nicht veröffentlicht sei. Alle Achtung, Ihre vielen respektablen Beiträge konnten diesen Eindruck vermitteln. Respekt hoch drei. Sehr schade auch, dass Sie mich vollkommen überschätzt haben.
Da sieht man mal, wie man doch im Netz mit der persönlichen Einschätzung von Menschen völlig daneben liegen kann. Ich bin völlig perplex.
In welchem Metier sind Sie denn kompetent?
Woher wissen Sie, dass der Datenaustausch zwischen Ihrem Versorger und dessen Anwälten elektronisch über Access- Datenbanken erfolgt?
reblaus:
@RR-E-ft
Wenn man Sie persönlich in Ihrem Ego angegriffen hat, ist es oberstes Gebot, sich diesen Treffer nicht anmerken zu lassen. Sie verleiten Ihren Widerpart ansonsten zu offenem Triumphgeschrei, das ist noch viel härter zu ertragen.
In solchen Fällen hilft nur eines: Contenance! Unter allen Umständen Contenance bewahren.
Ich werde Ihre angegriffene Lage natürlich nicht für derartige Überlegenheitriten missbrauchen. Da ich diesen misslichen Umstand nicht beabsichtigt habe, und es meinem Großmut und meiner Erziehung widerspricht, andere zu erniedrigen.
Am besten legen Sie sich ein Quentchen Selbstbewusstsein zu, dann passiert sowas weit seltener.
Für heute sollten Sie sich sammeln. Dann können Sie morgen so tun, als sei nie etwas gewesen, und wir können hier mit dem eigentlichen Thema fortfahren.
Vielleicht löschen Sie Ihre Beiträge einfach wieder. Sie können das ja. Dann sieht es morgen früh so aus, als würde ich hier Selbstgespräche führen.
Man wird glauben, ich sei etwas wunderlich geworden.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von reblaus
@RR-E-ft
Wenn man Sie persönlich in Ihrem Ego angegriffen hat, ist es oberstes Gebot, sich diesen Treffer nicht anmerken zu lassen. Sie verleiten Ihren Widerpart ansonsten zu offenem Triumphgeschrei, das ist noch viel härter zu ertragen.
In solchen Fällen hilft nur eines: Contenance! Unter allen Umständen Contenance bewahren.
Ich werde Ihre angegriffene Lage natürlich nicht für derartige Überlegenheitriten missbrauchen. Da ich diesen misslichen Umstand nicht beabsichtigt habe, und es meinem Großmut und meiner Erziehung widerspricht, andere zu erniedrigen.
Am besten legen Sie sich ein Quentchen Selbstbewusstsein zu, dann passiert sowas weit seltener.
Für heute sollten Sie sich sammeln. Dann können Sie morgen so tun, als sei nie etwas gewesen, und wir können hier mit dem eigentlichen Thema fortfahren.
Vielleicht löschen Sie Ihre Beiträge einfach wieder. Sie können das ja. Dann sieht es morgen früh so aus, als würde ich hier Selbstgespräche führen.
Man wird glauben, ich sei etwas wunderlich geworden.
--- Ende Zitat ---
@reblaus
Es tut mir sehr leid, dass Sie mein aufrichtiges Bedauern wie auch meine große Enttäuschung über die o. g. Umstände bei Ihnen wohl nicht als solche angekommen sind. Ganz offensichtlich bin ich psychologisch jedenfalls weit inkompetenter als Sie. Mehr als mein aufrichtiges Bedauern darüber zum Ausdruck bringen kann ich wohl nicht. Dieser Dialogverlauf ist mir jetzt aber doch irgendwie sehr peinlich.
Wie wäre es denn, wenn Sie sich mit dem Verein in Verbindung setzen, um zu klären, ob nicht etwa mit Unterstützung entsprechender Kollegen aus Ihrer Idee zum Kartellrecht und den Möglichkeiten der Einzelkunden doch noch kurzfristig eine entsprechende Veröffentlichung zu bewerkstelligen ist, mit der ggf. noch Einfluss auf die Rechtsprechung genommen werden kann?
Wenn Sie in die Idee schon viel Hirnschmalz investiert haben, dann sollte das im Interesse der Sache auch genutzt werden. Ich kann Sie nur dazu ermutigen, was ich nicht verabsäumt haben möchte.
reblaus:
@RR-E-ft
Ihr Versuch mit Ihren vergifteten Komplimenten zu punkten ist ja durchaus amüsant, aber zu wenig subtil um zu verfangen.
Ein empfindsames Wesen stelle ich mir als durchaus erstrebenswerte Charaktereigenschaft vor. Allerdings sollte man damit den Kontakt mit Personen, denen solche Neigungen eher fremd sind, besonders sorgsam gestalten.
Damit zum Schluss keine ernsthaften Blessuren zu beklagen sind, schlage ich Ihnen daher nochmals vor, dass wir zum eigentlichen Thema zurückfinden.
Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass ich meine Kenntnisse, die nicht in erster Linie im Kartellrecht liegen, bereits zum Nutzen eines größeren Kreises zur Verfügung stelle. Sie werden über das Ergebnis unverzüglich informiert werden, sobald es vorliegt.
RR-E-ft:
Wohl schwer, etwas zu erwidern, ohne Gefahr zu laufen, wieder missverstanden zu werden. Ich wollte und möchte erst recht die Gefühle von niemandem verletzen.
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