Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus

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Kampfzwerg:
BGH-Urteile v. 15. 7. 09

courage:

--- Zitat ---Original von reblaus v. 05.08.2009
... Dadurch ist eine Unterscheidung Sondervertrag zu Grundversorgung obsolet. ...
--- Ende Zitat ---
Was die Preisgestaltung angeht, sehe ich das wie reblaus;
es gibt keine wirklich nachvollziehbaren harten Fakten (außer der Vertragsfreiheit), warum bei ein- und demselben Versorger teure Grundversorgungstarife und relativ günstigere Sondertarife existieren. Das Gas wird zumeist von nur einem Zulieferer bezogen und nicht nach Tarifgruppen unterschieden. Erst im Verkauf erfolgt eine Preisspaltung, so dass im Ergebnis die trägen Grundversorgungskunden die preisbewussteren Sondervertragskunden subventionieren.

Für die übliche Preisspaltung gibt es wohl aber juristische Begründungen, siehe Versorgungspflicht des Grundversorgers ohne Kündigungsrecht.

reblaus:
@courage
Ich kann dieses Zitat von mir nicht finden. Ich habe es aber sicherlich im Zusammenhang mit der rechtlichen Einordnung von Gasversorgungsverhältnissen geäußert.

Unterschiedliche Tarife halte ich für angemessen und marktgerecht, wenn mit dem Preisunterschied einem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung getragen wird. Gegen Mengenrabatte habe ich nichts einzuwenden.

courage:
@reblaus: das Zitat stammte vom 05.08.09, 11.33

Die Preisspaltung in Grundversorgungstarif und Sondertarife hat, abgesehen von Kleinstverbrauchern, nichts mit unterschiedlichen Verbrauchsmengen zu tun. Es ist gängige Praxis, dass gleiche Verbrauchsmengen vom gleichen Versorger beim einem Kunden, der sich nicht kümmert, nach teurem Grundtarif, beim anderen Kunden nach günstigerem Sondertarif abgerechnet wird.

Ronny:
@ courage

Aber Grundversorgungspreis und Sonderpreis haben doch auch inhaltlich Unterschiede wie z. B. insbesondere die Laufzeit der Vertrages oder besondere Zahlungsbedingungen oder Festpreise, Rabatte für Kundentreue, Bestabrechnung, mehr unterscheidliche Verbrauchsstufen, Online-Einsicht in das Verbrauchsverhalten und noch vieles mehr.

Wäre es Ihnen denn lieber, wenn es nur einen teureren Grundversorgungspreis geben würde? Wer hätte etwas davon?

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