Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus
reblaus:
@RR-E-ft
Sie sind zu ungeduldig.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft Sie können entscheidenden Einfluss nehmen auch auf die Rechtsprechung des BGH, wenn Sie nur wollen.
--- Ende Zitat ---
Das ist doch schon entschieden. Erinnern Sie sich nicht mehr?
EuGH Urt. 20.9.01 Az. C 453-99, GRUR 2002, 367
BGH Beschluss vom 10. Februar 2009 – KVR 67/07
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von reblaus
@RR-E-ft
Sie sind zu ungeduldig.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft Sie können entscheidenden Einfluss nehmen auch auf die Rechtsprechung des BGH, wenn Sie nur wollen.
--- Ende Zitat ---
Das ist doch schon entschieden. Erinnern Sie sich nicht mehr?
EuGH Urt. 20.9.01 Az. C 453-99, GRUR 2002, 367
BGH Beschluss vom 10. Februar 2009 – KVR 67/07
--- Ende Zitat ---
@reblaus
Die ganze Welt ist ungeduldig. Sie sehen doch, was für Entscheidungen bisher getroffen wurden, die wohl ganz anders hätten ausgehen müssen.
Wenn Sie hier kurz zwei Entscheidungen zitieren, wissen die Kollegen immer noch nicht, welches Potential für jeden Einzelkunden darin steckt. Da müssen Sie wohl schon mal 20 A4 Seiten mit ca. 30.000 Wörtern zur Veröffentlichung abliefern, um Ihrer Idee zum entscheidenden Durchbruch zu verhelfen.
reblaus:
Wenn Anwälte die entscheidenden Urteile nicht lesen, geht so manches schief.
OLG Düsseldorf Beschl. 20.06.2006 Az. VI-2 Kart 1/06 (V)
Wer war denn für das Debakel ein Jahr später am 13.06.2007 verantwortlich?
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von reblaus
Wenn Anwälte die entscheidenden Urteile nicht lesen, geht so manches schief.
OLG Düsseldorf Beschl. 20.06.2006 Az. VI-2 Kart 1/06 (V)
Wer war denn für das Debakel ein Jahr später am 13.06.2007 verantwortlich?
--- Ende Zitat ---
@reblaus
Wohl Sie ganz allein, weil Sie Ihre Idee zuvor niemanden verständlich erklärt und zur Veröffentlichung gebracht hatten, so dass diese bei der Entscheidungsfindung noch keine Berücksichtigung finden konnte.
Und so reihen sich viele Entscheidungen womöglich wie an einer Perlenkette, die es bei einer entsprechend frühzeitig erschienenen Veröffentlichung von Ihnen gar nicht gegeben hätte.
Das meine ich doch.
Offensichtlich niemand außer Ihnen war und ist in der Lage, den entscheidenden Schachzug zu erkennen, geschweige denn diesen einem großen Publikum und vor allem der Fachwelt überzeugend zu erklären.
So ein Debakel ist die Entscheidung nun auch wieder nicht.
Die von Ihnen nun als \"Tatsachen\" anerkannten Entscheidungen, in deren Kleinklein Sie sich gerade verlieren wollen, beruhen doch sämtlich darauf.
Sie tun aber weiter nicht dergleichen und erwarten dafür möglicherweise noch Zustimmung.
--- Zitat ---Original von reblaus
@RR-E-ft
Ich werte Ihre Zickigkeit als Zustimmung.
--- Ende Zitat ---
reblaus:
@RR-E-ft
Ich bin auf den Sachverhalt erst zufällig im Oktober 2007 gestoßen, und habe meine damalige Kenntnis unverzüglich in diesem Forum veröffentlicht. Damals erschien es mir als selbstverständlich, dass zumindest Sie die Sprengkraft der Kartellamtsverfügungen sofort erkennen würden. Sie beschäftigen sich ja immerhin beruflich mit dem Energierecht.
Natürlich habe ich auch meinen Versorger gebeten, zuerst einmal das Kartellrecht einzuhalten, bevor er weiter an mich herantrete. Leider wurde die Angelegenheit dort von einem Herrn oder Dame bearbeitet, die in der Lage war, vorgefertigte Textbausteine zu einem formvollendeten Brief zu verarbeiten. Was ich nicht weiter schlimm fand, da vor einer wichtigen Entscheidung die Unterlagen sicher noch einmal geprüft würden. Hier bin ich leider einem Irrtum erlegen. Der Herr oder die Dame mit den Textbausteinen war in der Lage eine Access-Datenbank mit den relevanten Adressen und Rechnungsdaten der Verweigerer zu erstellen. Diese hat er oder sie dann an eine Anwaltskanzlei weitergeleitet die daraus Serienklageschriften verfertigte und um Porto zu sparen, beim nächstgelegenen Amtsgericht abgeben ließ.
Erst daraufhin habe ich mich wieder mit dem Thema beschäftigt, und erschreckt festgestellt, dass in diesem Forum zwar fleißig über Monopole, ausbeuterischem Verhalten und sonstig kartellrechtswidrigem debattiert wurde, aber der entscheidende Hinweis überhaupt nicht wahrgenommen wurde.
Als ich dann Ihre zweite Antwort zu lesen bekam (irgendwas mit einer kleinen reblaus) war mir auch der Grund klar: Selbstgefälligkeit.
Diesem Leiden ist mit juristischen Schriften nicht beizukommen, da braucht es Psychologie. Und in diesem Metier bin ich vollkommen inkompetent.
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