Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB schließt Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB regelmäßig aus
reblaus:
@RR-E-ft
--- Zitat ---Original von RR-E-ft Bei grundversorgten Tarifkunden ist es selbstverständlich auch unzulässig, bereits absehbare zukünftige Kostenerhöhungen vor dem tatsächlichen Eintritt der Kostenerhöhungen einzupreisen. Jedoch ist es dort ausdrücklich zulässig, Kostenerhöhungen nicht sofort, sondern erst mit zeitlicher Verzögerung einzupreisen.
--- Ende Zitat ---
Können Sie mir einen einzigen plausiblen Grund liefern, warum ein Neukunde Preiserhöhungen akzeptieren sollte, die auf Kostensteigerungen beruhen, die bereits lange vor seinem Vertragsschluss entstanden sind?
Das Äquivalenzverhältnis ist sowohl im Grundverhältnis als auch im Sondervertrag jeweils individuell einzuhalten. Aus diesem Grund ist eine unverzügliche Weitergabe von Kostensteigerungen bei für jedermann geltenden Tarifen geboten. Welcher Privatverbraucher schließt schon zu einem individuell ausgehandelten Preis ab?
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
@RR-E-ft
Können Sie mir einen einzigen plausiblen Grund liefern, warum ein Neukunde Preiserhöhungen akzeptieren sollte, die auf Kostensteigerungen beruhen, die bereits lange vor seinem Vertragsschluss entstanden sind?
--- Ende Zitat ---
Hat, RR-E-ft doch schon hier erklärt:
Stichwort Tarifkundenbelieferung zum Allgemeinen Tarif und der Unterschied zum Sondervertragskunden usw. [/list]
Opa Ete:
Moin zusammen,
hier geht doch einiges durcheinander. Es geht hier nicht um Altverträge,
da sind nach höchstrichterlichen Urteilen fast alle Klauseln ungültig, sondern einzig um die Zukunft. Natürlich lassen sich Preisanpassungsklauseln finden, die gerichtsfest sind und keine der beiden Seiten bevorzugt, mit solchen Klauseln muss der Preis für absehbare Zeit feststehen. Von mir aus kann der Gaspreis auch an den Ölpreis, den Lebenshaltungsindex oder Bananen gekoppelt sein, dass einzige was ich verlange ist, dass die EVUs bei Preiserhöhungen und -senkungen kein Ermessungsspielraum haben. Nachdem solche Klauseln gefunden und angewendet werden, schließt sich m.E. eine Billigkeitskontrolle aus. Ich könnte einzig den Anfangspreis rügen - den habe ich aber gerade mit meiner Unterschrift anerkannt. Ich finde so schwer ist das Thema doch garnicht.
Black:
--- Zitat ---Original von reblaus
@RR-E-ft
--- Zitat ---Original von RR-E-ft Bei grundversorgten Tarifkunden ist es selbstverständlich auch unzulässig, bereits absehbare zukünftige Kostenerhöhungen vor dem tatsächlichen Eintritt der Kostenerhöhungen einzupreisen. Jedoch ist es dort ausdrücklich zulässig, Kostenerhöhungen nicht sofort, sondern erst mit zeitlicher Verzögerung einzupreisen.
--- Ende Zitat ---
Können Sie mir einen einzigen plausiblen Grund liefern, warum ein Neukunde Preiserhöhungen akzeptieren sollte, die auf Kostensteigerungen beruhen, die bereits lange vor seinem Vertragsschluss entstanden sind?
--- Ende Zitat ---
Weil der Versorger schon zu einem früheren Zeitpunkt zur Preisanhebung berechtigt gewesen wäre. Hätte er dies getan, hätte der Kunde schon früher den höheren Preis zahlen müssen. Er hat daher Geld gespart.
Ronny:
@ Opa Ete
Ganz so einfach ist es leider doch nicht, was uns nicht davon abhalten soll, Lösungen zu diskutieren.
--- Zitat --- da sind nach höchstrichterlichen Urteilen fast alle Klauseln ungültig, sondern einzig um die Zukunft.
--- Ende Zitat ---
völlig korrekt.
--- Zitat --- Natürlich lassen sich Preisanpassungsklauseln finden, die gerichtsfest sind und keine der beiden Seiten bevorzugt,
--- Ende Zitat ---
Ihre Überzeugung in Ehren, aber bis jetzt hat ja noch keine Klausel gehalten. Weniger, weil die Versorger alle Bescheißen wollten, sondern weil es völlig unklar war, wie diese Klausel denn nun gestrickt sein muss. Der Lösungsvorschlag des BGH liegt ja nun gerade darin, die Klausel inhaltlich gar nicht auszugestalten, weil ihm völlig bewusst ist, dass dies angesichts der Komplexität der preisbildenden Mechanismen schlicht unmöglich ist, sondern die - völlig intransparente - gesetzliche Formulierung zu übernehmen.
--- Zitat --- mit solchen Klauseln muss der Preis für absehbare Zeit feststehen.
--- Ende Zitat ---
Das ist nun gerade nicht der Fall. Wenn Preisänderungen weitergeben werden können und müssen, kann sich der Preis mit jedem Quartal ändern.
Aber wenn Sie Preissicherheit für einen längeren Zeitraum haben wollen, dann schließen Soe mit dem Lieferanten Ihrer Wahl doch einen Festpreisvertrag für eine oder zwei Jahre ab. Ärgerlich wird es für Sie nur, wenn dann die Preise in Verträgen mit Preisklauseln sinken.
--- Zitat --- Nachdem solche Klauseln gefunden und angewendet werden, schließt sich m.E. eine Billigkeitskontrolle aus.
--- Ende Zitat ---
Hier liegt ein Missverständnis vor: Wenn der Versorger wegen ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hat, dann ist die gesetzliche Folge davon, dass die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechtes auf ihre Billigkeit überprüfbar. (Hier gibt es natürlich Details, die noch nicht ganz klar sind.)
Eine Klausel ohne Ermessen wäre eine mathematische Preisformel, aus der sich rechnerisch ergibt, wie sich aus z.B. dem Heizölpreis der Gaspreis ergibt. Da haben Sie natürlich aber auch keinerlei Planungssicherheit und verständlich sind diese Klauseln erst recht nicht.
ABER: Wir reden hier ja von der Zukunft und von der Gegenwart. Wir reden also von einem Markt, in dem inzwischen in allen Gebieten der Bundesrepublik mehrere Gasversorger ihre Leistungen anbieten. Die Zahl steigt ständig weiter. Die Lieferanten sind auch nicht alle Töchter der großen Versorger. Es gibt eine ganze Reihe selbstständiger Versorger.
Im Interesse aller Marktteilnehmer wäre es daher, wenn die Verbraucher nicht lamentieren, wie sie Preise ihres Lieferanten überprüfen können, sondern sich einen Lieferanten suchen, der sie zu den Konditionen beliefert, die ihnen genehm sind. Und wenn der neue Lieferant durch einen noch billigeren oder besseren Lieferanten getoppt wurde, dann wechselt der Verbraucher halt wieder.
Und wenn der neue Lieferant einen schlechten Service bietet, dann können Sie sich ja vielleicht doch überlgen, was es ihnen wert ist, zu einem Servicecenter gehen zu können und mit jemandem zu reden, der sich auskennt.
Es herrscht Wettbewerb. Nur wenn dieser genutzt wird, dann sinken die Preise!
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