Energiepreis-Protest > HanseWerk

extrem Hohe Gasabrechnung

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superhaase:
Wenn also die Zahlen stimmen, dann müssen Sie wohl zahlen.

Allerdings ist mir noch schleierhaft, warum Ihr Verbrauch so hoch war.
Wie ist denn der Zustand der Wohnun: Was für Fenster, welches Stockwerk, EG oder Mitte oder oberstes OG (Dach), wie isoliert, sind die Fenster dicht oder zieht es?
Wenn bei den Hamburger Windverhältnissen eine Wohnung auf mehreren Seiten (Himmelsrichtungen) undichte Fenster hat, dann bläst es die Wärme wohl kontinuierlich aus der Wohnung. So könnte ich mir einen so hohen Verbrauch erklären.

Die kWh-Preise sind zwar hoch, aber wohl üblich gewesen.
Sie können natürlich deren Billigkeit anzweifeln und das Fass mit dem Unbilligkeitseinwand aufmachen. Ob Sie das und den anschließenden Briefverkehr und den wahrscheinlichen Prozess durchstehen möchten, müssen Sie entscheiden. Hier im Forum finden Sie alle Infos dazu. Um den Besuch eines Rechtsanwalts werden Sie dabei auf Dauer nicht rumkommen.

ciao,
sh

Zuiko77:
Also es ist ein Altbau mit alten Holzfenstern. Die haben zwar schon eine Doppelverglasung aber eben Holzrahmen drum. Und in der Nähe der Fenster war es immer kalt. Aber gezogen hat es nicht.
Die Wohnung ist Hochpatere und hat 3 Außenwände.
Und direkt drunter ist der Keller und die Holzdielen waren im Schlzimmer nicht vernünftig mit Stoßleisten verkleidet. Aber im Schlafzimmer habe ich die ganze Zeit über nicht geheißt.

Die Wohungstür ist eine alte Holztür und die war auch dicht.

Die Zimmertüren jedoch waren ohne Dichtungsbänder oder ähnlichem undicht und hatten auch am Fußboden einen großen Spalt.

Aber das davon ein derart hoher Verbraucht kommt ist doch schon eher ungewöhnlich.
Ich habe in anderen größeren Wohnungen deutlich mehr geheizt und kam im Jahr nie wirklich auf 1000 Euro.

RR-E-ft:
Entscheidend ist, ob die zur Abrechnung gestellten Energiemengen tatsächlich geliefert wurden, ggf. ob ein Preisänderungsrecht während der Vertragslaufzeit bestand. Warum und wofür die gelieferten Gasmengen und die in diesen verkörperten Energiemengen verbraucht wurden, muss und darf den Energieversorger nicht interessieren, insbesondere nicht, ob die Fenster ständig offen standen, das Haus ordentlich gedämmt ist etc. pp.

§ 17 GasGVV regelt den Fall, wenn der Verbrauch sich gegenüber dem Vorjahresverbrauch plötzlich verdoppelt haben soll.

Zuiko77:
Das heißt also, wenn e-on ahnse merkt, dass sich der Gasverbrauch plötzlich stark erhöht und deutlich über den Werten des Vorjahres liegt, dann müssen die der Sache auf den Grund gehen?

Also die Zählerstände habe ich ja selbst bei der Wohnungsübergaben abgelesen. Von daher ist das Gas zumindest durch den Zähler gelaufen.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Zuiko77
Das heißt also, wenn e-on ahnse merkt, dass sich der Gasverbrauch plötzlich stark erhöht und deutlich über den Werten des Vorjahres liegt, dann müssen die der Sache auf den Grund gehen?
--- Ende Zitat ---

Nein, müssen sie nicht, wenn niemand die Ordnungsgemäßheit der Messung und Abrechnung in Zweifel zieht und deshalb eine Überprüfung der Messeinrichtung verlangt. Nach Ihren eigenen Angaben hat der Zähler ja den Durchfluss entsprechender Gasmengen im maßgeblichen Zeitraum auch angezeigt. Ob sie nun normal geheizt oder aber einen feuchten oder nassen  Altbau vermittels Gasheizung getrocknet haben, kann und muss dem Versorger egal sein.

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