Energiepreis-Protest > HanseWerk

extrem Hohe Gasabrechnung

<< < (4/6) > >>

Zuiko77:
ach so

Und auch die zweimonatlichen Schwankungen im ct/KWh Preis sind üblich?
Ich meine es ist zwar ne Menge Geld, aber wenn ich ohne Rechtschutz in einen Rechtsstreit trete dann zahle ich unter Umständen nochmal drauf wenn das Verfahren gegen mich entschieden würde.

Und unterm Strich habe ich dann quasi die Wohnung geheizt und die Ulwelt gleich noch dazu ohne es zu merken, weil die Bausubstanz alles andere als toll ist.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Zuiko77
Und auch die zweimonatlichen Schwankungen im ct/KWh Preis sind üblich?

--- Ende Zitat ---

Einseitige Preisänderungen in kurzen Abständen mögen ggf.  üblich sein.

Eine solche Üblichkeit  besagt jedoch  noch nichts darüber, ob sie im konkreten Vertragsverhältnis auch zulässig waren und wenn sie dem Grunde nach zulässig waren, ob sie dann konkret erforderlich und angemessen waren.  Das richtet sich nach der konkreten Vertragssituation einerseits  und ggf. der konkreten Kostenentwicklung des Gasversorgers andererseits, die nur dieser selbst kennt.

Dass ein gerichtlicher Streit immer mit Kosten und Risiken verbunden ist, liegt auf der Hand.

Zuiko77:
verstehe.

Also belibt mir entweder der einfache Weg der Bezahlung oder der ungewisse Weg über einen Einspruch gegen die Erhöhungen, die den Endpreis etwas schmälern würden, aber durch Anwaltsunterstützung etc auch Kosten verursachen.

RR-E-ft:
So lange die Heilsarmee Ihnen keinen Anwalt stellt, ist das so.
Wenn und soweit man in einem Rechtsstreit obsiegt, erlangt man nachträglich  einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner.

superhaase:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Entscheidend ist, ob die zur Abrechnung gestellten Energiemengen tatsächlich geliefert wurden ...
--- Ende Zitat ---
Genau darauf waren meine Fragen anfangs gerichtet.... ;)
Der Verbrauch scheint nun aufgrund der Angaben plausibel, obwohl er extrem hoch ist, eine falsche Abrechnung scheint nicht vorzuliegen.
Die geringen Preisänderungen spielen dabei keine wesentliche Rolle.

Vernünftigerweise bleibt wohl nur, zu zahlen.
Ein Widerspruch gegen die Preisänderungen aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln im Falle eines Sondervertragsverhältnises erscheint hier absurd (Aufwand/Nutzen).
Selbst eine Unbilligkeitseinrede im Falle eines Grundversorgungstarifs erscheint mir hier wenig sinnvoll für Sie (Nutzen/Risiko).
 
Das nächste mal also beim Heizen vorher auf den Verbrauch achten und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, oder beim Einzug nach den Heizkosten fragen!
Das sollte eine Selbstverständlichekeit sein.
Am besten nach einem Energieausweis fragen! Der würde hier rechtzeitig schon vor dem Einzug die Warnglocken läuten lassen....

ciao,
sh

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln