Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

E.ON kündigt Vertrag

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Martinus11:
Wieso ist das Beratungsergebnis nicht konsequent und ein Widerspruch gegen die Kündigung Unsinn?

EON kat eine notwendige Tarifkündigung wegen angeblicher Systemumstellung ausgesprochen, die ich nicht für rechtmäßig halte und nun \"widerspreche\" ich ihr. Wie sollte ich mein \"Veto\" denn sonst bezeichnen und zum Ausdruck bringen?

oberpfälzer hat nach seiner Beratung ebenfalls \"widersprochen\".


Hm, zur Frage des Sondertarifes hast du Recht, wobei der Anwalt da auch hinzugefügt hat \"seiner Meinung nach\".

Aus dem Urteil des OLG Düsseldorf:
\"(5) Es kann auch nicht eingewandt werden, der mit dem Kläger vereinbarte Tarif erschöpfe sich gegenüber dem allgemeinen Tarif nur in durch höheren Gasbezug bedingten Rabatten, so aber LG Augsburg (a.a.O.). Nach welchen objektiven Kriterien eine Abgrenzung zwischen Tarif- und Sonderkundenvertrag durchgeführt werden kann anders als danach, ob der Kunde zu dem „allgemeinsten\" oder zu besonderen Tarifen versorgt wird, kann auch das LG Augsburg nicht beantworten. Insbesondere bleibt offen, durch welche Abweichungen sich denn sonst ein Sonderkundenvertrag vom Tarifkundenvertrag unterscheiden soll. Soweit in § 10 EnWG 1998, § 36 EnWG 2005 im Plural von Tarifen bzw. Preisen die Rede ist, bezieht sich dies auf die Möglichkeit unterschiedlicher Tarife und Preise in unterschiedlichen Gebieten. Der Senat ist daher mit dem KG (a.a.O.) der Auffassung, dass eine objektive, willkürfreie Abgrenzung nur dahingehend möglich ist, dass alle über den Grundtarif hinausgehenden Tarife als Sondertarife anzusehen sind.\"

Ob Grundvertrag oder Sondervertrag, ich sehe so oder so keine bessere Option, als mich auf den Grundversorgungsstatus zu berufen, wonach die Kündigung nicht möglich ist. Ich kann mein Schreiben ja ergänzen mit dem Hinweis, dass ich selbst für den Fall eines Sondervertrages keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Kündigung vorhanden ist. Wonach würde sich das Kündigungsrecht wegen der angekündigten \"Systemumstellung\" denn dann richten? Einen \"richtigen\" Sondervertrag mit Kündigungsklause gibt es ja eben gerade nicht... Richtig begründen könnte ich diesen Standpunkt (Sondervertrag ja, aber keine rechtswirksame Kündigung) also auch nicht.

RuRo:
@Martinus11

Ein Grundversorgungsvertrag kann überhaupt nicht gekündigt werden. Der Grundversorger ist bis zur Unzumutbarkeit verpflichtet, jedermann zum Grundversorgungstarif zu beliefern. Eine Systemumstellung ändert daran gleich gar nichts. Warum sollte also der Kündigung widersprochen werden?

Der Versorger nimmt für sich in Anspruch, die Energielieferung erfolge ausserhalb der Grundversorgung. Warum daran etwas ändern wollen?
Wer richtig liegt wird das Gericht dann schon entscheiden.

Ich würde dem Versorger mitteilen, dass ich seine Einschätzung eines bestehenden Sondervertragsverhältnisses teile. Er möge die wirksam einbezogenen AGB bitte übersenden, aus denen sich sein Kündigungsrecht zweifelsfrei ergibt.

Anders verhält es sich bei einem beiderseitig vereinbarten Sondervertrag. Ggf. wurden überhaupt keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert, insbesondere keine, die eine wirksame Preisanpassungs- oder Kündigungsklausel, enthielten. Da wurde dann wohl geschlampt.

Ein Preisanpassungs- oder Kündigungsrecht ergibt sich wohl nur schwerlich aus einer Systemumstellung.  :rolleyes:

Martinus11:
Ah, jetzt verstehe ich dich (hoffe ich):
Allein aus der Tatsache, dass EON klipp und klar von einer Kündigung spricht, ist zu schlussfolgern, dass EON ausschließlich von einem Sondervertrag ausgeht. Und auf diesen Vertragsstatus könne ich mich sogar einlassen, weil in beiden Fällen - beidseitig vereinbart oder faktisches Sondervertragsverhältnis - die Chancen gar nicht schlecht stehen.

Die Chancen stehen nicht schlecht, weil
a) ein \"richtiger\", beidseitig vereinbarter Sondervertrag nicht existiert --> keine Rechtsgrundlage für EON zur Kündigung
b) wirksam einbezogene AGB mit Kündigungsklausel vermutlich ebenfalls nicht existieren --> kein Kündigungsrecht

Aber was spricht gegen die Doppelstrategie, also zunächst von einem nicht kündbaren Grundtarif auszugehen und zusätzlich die nicht vorhandene Rechtsgrundlage für einen \"eventuell\" vorhandenen Sondervertrag zu monieren?

Ich habe jetzt jahrelang immer wegen Unbilligkeit Preisveränderungen widersprochen, bin also von einem Grundvertrag ausgegangen. Ich möchte mich da jetzt nicht plötzlich \"umentscheiden\" und lieber beide Türen offen halten. Andererseits, eine gültige Preisanpassungsklausel hat es nie gegeben. Wenn wirklich ein Sondervertrag bereits jahrelang vorgelegen hätte und ich durch die aktuelle Kündigung EON jetzt darauf festnageln kann, dann wäre mein Rechtsstatus bez. Preiswiderspruch recht solide. Vermutlich besser als durch die Unbilligkeit.

Danke für den Hinweis.  :)

Martinus11:
Vor zwei Wochen ist EON mein \"Widerspruch\" als Übergabe-Einschreiben nachweislich zugegangen (laut Sendungsstatus der Post).

Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, in dem man mir miteilt, ich werde nun zu den Preisen der Grundversorgung beliefert, da sie keinen neuen Vertrag von mir erhalten hätten.

Kein Wort von meinem Schreiben. Die tun so, als ob es das gar nicht gäbe.

Soll ich da jetzt erneut schreiben oder ist dieses Ignorieren vermutlich Absicht und ich mache jetzt einfach weiter wie bisher? Sprich, Widerspruch einlegen bei Preisveränderungen - nur zukünftig mit dem Hinweis ergänzt, der neue Grundversorgungsvertrag sei nicht rechtlich wirksam zustande gekommen?

Martinus11

bolli:

--- Zitat ---Original von Martinus11
Vor zwei Wochen ist EON mein \"Widerspruch\" als Übergabe-Einschreiben nachweislich zugegangen (laut Sendungsstatus der Post).
--- Ende Zitat ---
Also beim nächste Mal würde ich zumindest das normale Einschreiben mit Rückschein wählen, damit der Zugang beim Empfänger nachgewiesen werden kann. Meines Wissens genügt das Übergabeeinschreiben den Zugangsanforderungen nicht. Selbst beim normalen Rückschein-Einschreiben argumentieren einige, dass diese Zustellungsform möglicherweise nicht ausreichen könnte, da der Empfänger behaupten könne, da sei nichts in dem Brief drin gewesen und man daher beim Verschluss und der Aufgabe auch noch Zeugen haben müsse. Dafür kenne ich aber noch keine Gerichtsentscheidungen.


--- Zitat ---Original von Martinus11
Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, in dem man mir miteilt, ich werde nun zu den Preisen der Grundversorgung beliefert, da sie keinen neuen Vertrag von mir erhalten hätten.

Kein Wort von meinem Schreiben. Die tun so, als ob es das gar nicht gäbe.

Soll ich da jetzt erneut schreiben oder ist dieses Ignorieren vermutlich Absicht und ich mache jetzt einfach weiter wie bisher? Sprich, Widerspruch einlegen bei Preisveränderungen - nur zukünftig mit dem Hinweis ergänzt, der neue Grundversorgungsvertrag sei nicht rechtlich wirksam zustande gekommen?

Martinus11
--- Ende Zitat ---
Das ist eine nicht unübliche Verfahrensweise, die oft dem Umstand geschuldet ist, dass es bei vielen EVU\'s derzeit drunter und drüber geht und man nicht genug qualifizierte Mitarbeiter (Anwälte) hat, um jeglichen Schriftverkehr qualifiziert zu beantworten. Da beschränkt man sich auf einige Standardsätze, die bei fast allen zutreffen. Bei Ihnen halt, dass man der Meinung ist, dass man keinen Vertrag mehr mit Ihnen geschlossen hat und daher auf die gesetzliche Grundversorgung umstellt.

Das Sie zweigleisig fahren wollen, ist sicherlich richtig, da die Entscheidung, welche Vertragsform bei Ihnen zum Tragen kommt, anscheinend nicht ganz eindeutig ist und auch der Versorger mit seinem Verhalten nicht zu Klarheit beiträgt.

Aber nochmals zur Klarstellung: Ein Sondervertrag muss nicht alleine durch ein schriftliches Vertragswerk mit beidseitiger Unterschrift zustande gekommen sein. Wichtig sind die Merkmale Ihres Vertragsverhältnisses (was auch ggf. durch handeln zustande gekommen sein kann). Wie oben schon einmal beschrieben und wie auch Oberpfälzer bei seiner Beratung mitgeteilt bekommen hat, sind viele BestPreisTarife Sonderverträge, da sie einen besonderen Tarif enthalten, der über dem allgemeinen Tarif liegt und alleine deshalb schon den Status \"Sondervertragskunde\" begründen könnte. Dazu gibt es ein interessantes Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.06.09 siehe auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.09 - VI - 2 U (Kart) 14/08 Tarifkunde oder Sonderkunde?

Wie es dann mit Vertragsinhalten (Kündigungsfristen, -formen etc. aussieht, kann sicherlich nur ein Fachanwalt mit allen Unterlagen halbwegs sicher beurteilen.

Wichtig ist aber sicher, dass Sie sowohl der Kündigung (was Sie ja wohl schon getan haben) als auch der Einstufung in die Grundversorgung und hilfsweise auch noch, falls Sie doch zu Recht in der Grundversorgung gelandet sein sollten, den Preisen dort (wegen Unbilligkeit nach § 315 Abs. 3 BGB) widersprechen. Damit sollten Sie erstmal auf der sicheren Seite sein. Dann  weiter kürzen und mal schauen, was der Versorger macht.

Gruß
bolli

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