Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

E.ON kündigt Vertrag

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Martinus11:
Hallo,
mein bestehender Vertrag \"BestpreisGas\" wurde mir zum 31.7.09 \"wegen einer Systemumstellung\" gekündigt. Wenn ich keinen neuen Vertrag bei EON oder einem anderen EVU abschließe, so werde ich zu den Preisen der Grund- und Ersatzversorgung beliefert. So heißt es im Schreiben.

Können die einfach einseitig den Vertrag kündigen und was hat das für Auswirkungen auf meinen Widerspruch, den ich nun seit ca. 3 jahren aufrecht erhalte?

Haben andere Gaspreis-Rebellen das gleiche Schreiben bekommen?


Martinus11

bjo:
Hallo,

E.on handelt da wohl etwas undurchsichtig!

Grundversorgung-PDF Hnweise auf Seiten des Tarifs
http://www.eon-bayern-vertrieb.com/pages/eby-vertrieb_de/Privatkunden/Erdgas/Grundversorgung/GasGVV.pdf


http://www.eon-bayern-vertrieb.com/pages/eby-vertrieb_de/Privatkunden/Erdgas/E.ON_BestpreisGas/index.htm

klären um was für ein Vertragsverhältnis es sich handelt!
- wenn es ein Sondervertrag ist Kündigungsklausel prüfen!

Martinus11:
Hallo,
nein, ich habe keinen Sondervertrag.

Anhand der von dir verlinkten Website wird deutlich, dass der alte Tarif wohl tatsächlich generell und für alle nicht mehr angeboten wird. Es ist offenbar keine \"Spezialität\" für Preis-Rebellen. Dennoch frage ich mich, ob ich den dort ersatzweise angeboten, neuen Tarif \"komfort\" tatsächlich nehmen soll. Bzw., ob so ein Tarifwechsel Auswirkungen auf meinen Widerspruch hat.

Nicht, dass dadurch mein Widerspruch irgendwie aufgehoben wird oder eine Art Zustimmung zu den aktuellen Preisen des neuen Tarifs erteilt wird.

Da ich keinen günstigeren Preis bei einem anderen Anbieter bekomme, als den von mir bezahlten (alten) Preis von vor 3 Jahren, bräuchte sich wegen mir gar nichts zu ändern.

RR-E-ft:
Bestand bereits ein Grundversorgungsvertrag (mit einem der Billigkeitskontrolle unterliegendem gesetzlichen einseitigem Leistungsbestimmungsrecht) so ist die ordentliche Kündigung eines solchen Vertrages durch den Grundversorger unzulässig, § 20 Abs. 1 Satz 3 GVV.

Der Vertrag kann folglich nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden.

Durch den Weiterbezug von Energie ändert sich am bestehenden Vertrag nichts (so jedenfalls BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 TZ. 20).

Wählt man hingegen selbst einen anderen Tarif/ Vertrag, so schließt man dabei grundsätzlich einen neuen Vertrag mit Vereinbarung des neuen  Anfangspreises ab, was zur Folge hat, dass Widersprüche aus der Vergangenheit für die Zukunft keine Wirkung mehr entfalten. Den neu vereinbarten Anfangspreis muss man wegen der Neuvereinbarung dann für die Zukunft zahlen.

bolli:
Hallo Martinus11


--- Zitat ---Original von Martinus11
Hallo,
nein, ich habe keinen Sondervertrag.

Nicht, dass dadurch mein Widerspruch irgendwie aufgehoben wird oder eine Art Zustimmung zu den aktuellen Preisen des neuen Tarifs erteilt wird.

--- Ende Zitat ---

wenn ich mir den neuen Komfort-Tarif so anschaue dann vermute ich mal, dass der alte BestPreis doch ein Sondertarif war, auch wenn er nicht expliziet so benannt wurde.

Kannst diesbezüglich auch mal HIER lesen. Der Grundtarif ist meistens der teuerste Tarif, den ein EVU anbietet.


--- Zitat ---Original von Martinus11
Da ich keinen günstigeren Preis bei einem anderen Anbieter bekomme, als den von mir bezahlten (alten) Preis von vor 3 Jahren, bräuchte sich wegen mir gar nichts zu ändern.
--- Ende Zitat ---

Das ist genau das Problem. Mit einem neuen Vertrag erkennst du zunächst einmal den dortigen Grundpreis an. Du kannst zukünftigen Preiserhöhungen in jedem Fall wegen Unbilligkeit widersprechen. Inwieweit dieses auch für den Preissockel bei Vertragsabschluss gilt, ist selbst beim BGH noch nicht iendeutig geklärt, da der 8. Senat dieses verneint, der Kartellrechtssenat es bejaht.
Wenn du keinen neuen Vertrag abschließt und in die Grundversorgung rutschst (am besten ohne einen Grundversorgungsvertrag zu unterschreiben), kannst du diesen Tarif in jedem Fall mit dem Unbilligkeitseinwand angreifen. Ausgang allerdings noch offen, da noch nicht viele höchstrichterliche Entscheidungen.

Gruß
bolli

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