Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
E.ON kündigt Vertrag
Martinus11:
Danke für das lange Statement. Hatte gar nicht mehr mit einer Antwort gerechnet und deswegen erste heute wieder reingeschaut.
Mittlerweile habe ich Antwort bekommen. Das EVU beruft sich darauf, Rechtsnachfolger des Unternehmens zu sein, mit dem ich vor Jahren den Vertrag gemacht habe (wurde dann \"geschluckt\"). Gemäß dem Vertrag und der Gas-Verordnung seien sie zur Kündigung des Tarifes berechtigt.
Ich habe nochmal zurückgeschrieben, sie sollen mir doch bitte die präzise Vertragsklausel bzw. Vorschrift nennen, aus der sie ihr Kündigungsrecht stützen. Jetzt \"bitten sie um Geduld\".
Dass ich neben der Kündigung auch der Zuweisung zur Grundversorgung und deren Preisen widerspreche, das habe ich nicht explizit so erwähnt in meinem Schreiben. Das werde ich noch nachholen. Da es die vom EVU selbst vollzogene Konsequenz der Kündigung ist, dachte ich, das sei selbstverständlich bzw. entbehrlich bzw. \"immanent\" mitgemeint.
Schön zu hören, dass meine zweigleisige Strategie richtig war. Mein EVU schweigt sich zu diesem Punkt beharrlich aus.
Grüße,
Martinus11
milena2006:
Hallo,
ich stehe vor demselben Problem, habe mir die Beiträge hier durchgelesen und nachdem, was hier gesagt wurde, nun auch zweigleisig der Kündigung von \"Bestpreis\", sowie der Einstufung in die Grundversorgung und den Preisen dort widersprochen. Auf Antwort bin ich gespannt.
Zusätzlich habe ich letzte Woche eine Zahlungserinnerung (Frist eine Woche) für die laut E.ON ausstehenden Beträge der letzten drei Jahre bekommen (rebelliere seit 2006), der ich auch widersprochen habe.
Danke für die vielen Infos hier. =)
Grüsse, Milena
Martinus11:
So, jetzt habe ich auf mein letztes Schreiben, wo ich um Nennung der GENAUEN Vertragsklausel bzw. Vorschrift bitte, auf die das Kündigungsrecht gestützt wird, endlich Antwort erhalten.
Das EVU hat 5 Wochen gebraucht, um mir nun mitzuteilen, dass sie mir nichts mehr mitzuteilen haben :D. Es sei in ihrem letzten Schreiben bereits alles gesagt und mehr wolle man sich nicht mehr äußern.
Starke Leistung. Die scheinen aus dem letzten Loch zu pfeifen.
Das gibt Hoffnung darauf, dass ich vielleicht doch den längeren Atem habe.
Martinus11
Martinus11:
EON hat sich jetzt doch noch herabgelassen, mir eine KONKRETE Vorschrift zu benenne, auf die sie die Tarifkündigung stützen.
Sie berufen sich auf Teil 2, § 5 Abs. 2 der Gas GVV. Dort ist von einer erforderlichen öffentlichen Bekanntgabe und brieflichen Mitteilung bei PREISÄNDERUNGEN die Rede.
Inwieweit ist das eine geeignete Rechtsgrundlage für eine TARIFKÜNDIGUNG?
Verwechselt EON das Ganze mit einem Unbilligkeitswiderspruch wegen Preiserhöhung? Das sind doch zwei versch. Dinge - zumindest formal.
Ein Versorger muss doch irgendwann mal einen Tarifwechsel machen können, sprich einen alten gegen einen neuen austauschen können. Dazu muss der alte gekündigt werden. Irgendeine Rechtsgrundlage müsste es doch eigentlich dazu geben.
Ich bin ehrlich gesagt überrascht, dass dem offensichtlich nicht so ist (entsprechend den Infos hier und den mangelnden Angaben durch EON selbst).
Martinus11
Martinus11:
Keiner, der mir zu §5 Abs. 2 als Rechtsgrundlage für die Tarifkündigung eine Einschätzung geben kann?
Ich habe übrigens mittlerweile erstmals Post von einem beauftragten Rechtsanwalt bekommen, der die Forderung eintreiben soll.
Martinus33
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