Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
E.ON kündigt Vertrag
reblaus:
@Martinus11
Eine Tarifkündigung ist nichts anderes als eine Preisänderung. Diese erfolgt in der Grundversorgung nach § 5 GasGVV. Sie ist nur zulässig, wenn sie billigem Ermessen entspricht. Auch gegen die \"Tarifkündigung\" können Sie die Unbilligkeitseinrede erheben.
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