Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

E.ON kündigt Vertrag

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aranblau:
Hallo,
ich stehe vor dem gleichen Problem (\"Kündigung\" des BestpreisGas-Tarifs) und habe ebenfalls beanstandet, dass die sogenannte Kündigung nicht formwirksam ist. E.ON hat mir zwar geschrieben, ist aber auf die Formunwirksamkeit mit keinem Wort eingegangen. Nach den Vertragsbedingungen ist zur Kündigung die \"Textform\" erforderlich. Ist das denn überhaupt mit der Schriftform (samt eigenhändigen - nicht z. B. eingescannten - Unterschriften) gleichzusetzen?

Martinus11:
Mit Formalien, die nachholbar sind, lässt sich dieser \"Krieg\" wohl kaum gewinnen.
So wie ich das verstanden habe, musst du als erstes klären, ob normaler oder Sondervertrag und davon abhängig dann die Kündigung als solche angehen, sprich, als unrechtmäßig anfechten.

Christian Guhl:
@Martinus11
Natürlich lassen sich Verstöße gegen Formalien heilen. Den Krieg wird man damit nicht gewinnen. Aber auch der Gewinn einer Schlacht ist bares Geld wert !
Es muss sich in diesem Fall übrigens um einen Sondervertrag handeln. Die Grundversorgung dürfte überhaupt nicht gekündigt werden.
@aranblau
Textform für die Kündigung ist in der GVV vereinbart. In den AVB hiess es früher \"Die Kündigung bedarf der Schriftform\". Jetzt kommt es darauf an, ob der Versorger die GVV wirksam in den Vertrag einbezogen hat. Eine Mitteilung, in der es heisst : \"Ab sofort gelten die GVV für den bestehenden Vertrag\", dürfte dafür nicht ausreichen.

Martinus11:
Hatte heute eine telefonische Rechtsberatung bei einem Anwalt.

Der meinte folgendes:
Ich soll der Kündigung widersprechen, da ich keine speziellen Vereinbarungen (Sondervertrag) unterschrieben hätte und somit von einem Grundversorgungsvertrag auszugehen sei. Die Verbrauchsstaffelung meines Tarifes und die Inanspruchnahme eines gestaffelt vergünstigten Preises sei seiner Meinung nach noch nicht ausreichend, um allein deswegen von einem Sondervertrag auszugehen.

Was das Formale angeht, da meinte er allerdings, das Schreiben genüge der erforderlichen Schriftform. Dieses Argument könne ich mir sparen.

RuRo:

--- Zitat ---Original von Martinus11
Hatte heute eine telefonische Rechtsberatung bei einem Anwalt.

Der meinte folgendes:
Ich soll der Kündigung widersprechen, da ich keine speziellen Vereinbarungen (Sondervertrag) unterschrieben hätte und somit von einem Grundversorgungsvertrag auszugehen sei. Die Verbrauchsstaffelung meines Tarifes und die Inanspruchnahme eines gestaffelt vergünstigten Preises sei seiner Meinung nach noch nicht ausreichend, um allein deswegen von einem Sondervertrag auszugehen.

Was das Formale angeht, da meinte er allerdings, das Schreiben genüge der erforderlichen Schriftform. Dieses Argument könne ich mir sparen.
--- Ende Zitat ---

Nach meiner unbescheidenen Meinung ist das Beratungsergebnis nicht konsequent.

Wie @RR-E-ft weiter oben schon schrieb: \"Kündigung geht im Rahmen der Grundversorgung überhaupt nicht, sondern nur bei einem Sondervertrag.\" Dann ist die weitere Schlussfolgerung der \"widersprochenen Kündigung\" Unsinn.

Im übrigen ist dies bei nahezu allen Streitigkeiten die \"Gretchenfrage\" - Tarif- oder Sondervertragskunde? - wer das so ohne weiteres am Telefon beantworten kann - Respekt.

Die Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und die jüngste Entscheidung des OLG Düsseldorf sehen das etwas komplexer und widmen dem Status gleich mehrere Seiten einer Urteilsbegründung. Und weil die eingeschlagene Richtung von grundlegender Bedeutung zu sein scheint, wird Revision auch gleich zugelassen.

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