Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

E.ON kündigt Vertrag

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Martinus11:
Olala, waren meine Befürchtungen berechtigt. Danke an beide.

Laut Auskunft einer Mitarbeiterin von EON ist der \"BestpreisEON\" ein Mittelding aus Grundtarif und Sondertarif.
Von den grundsätzlichen Konditionen her ist er ein Grundtarif, z.B. gibt es keine feste Vertragslaufzeit. Allerdings ist er in 4 Verbrauchsstufen unterteilt und ab der Stufe 3 gibt es günstigere Preise als beim Grundtarif. Da im letzten Jahr bei mir nach der Stufe 3 abgerechnet wurde und der Unterschied damit zum Tragen kam, war ich damit - laut der Mitarbeiterin - \"Mittelding-Kunde eines Zwischentarifs\".

Sehe ich es richtig, dass ich trotz des beanspruchten Preisunterschiedes ab Stufe 3 im Hinblick auf die Kündigungsfrage wie ein normaler Grundtarif-Kunde gestellt bin? Und damit gemäß §20/1.3 GVV eine einseitige Kündigung durch EON nicht möglich ist?

Außerdem dürfte ich in den vergangenen Jahren öfters nach Stufe 2 abgerechnet worden sein, weil der Verbrauch bei mir gestiegen ist und ich mich letztes Jahr ganz knapp an der Verbrauchsgrenze befand. Zumindest in diesen Jahren war ich ganz eindeutig nur Grundtarif-Kunde.

Martinus11:
Keiner, der was zum Vertragsstatus dieses \"Mitteldinges\" sagen kann?

Ist es also am besten, ich mache gar nichts und widerspreche vorsorglich dem für mich dann anstehenden Grundversorgungstarif?


Grüße,

Martinus11

bolli:

--- Zitat ---Original von Martinus11

Sehe ich es richtig, dass ich trotz des beanspruchten Preisunterschiedes ab Stufe 3 im Hinblick auf die Kündigungsfrage wie ein normaler Grundtarif-Kunde gestellt bin? Und damit gemäß §20/1.3 GVV eine einseitige Kündigung durch EON nicht möglich ist?

--- Ende Zitat ---

Bezüglich des Vertragsstatusses scheint mir eine individuelle Rechtsberatung bei einm RA Ihres Vertrauens (ggf. siehe Anwaltsliste BdEV) angebracht. Da ist so einfach nicht zu beantworten.

Bezüglich Kündigung ist festzustellen, dass ein Sondervertrag sehr wohl einseitig gekündigt werden darf, aber eben nur fristgerecht. Was das im einzelnen bedeutet, muss vertraglich vereinbart sein.
Das gilt auch für Tarifkunden mit individuellen Verträgen. Lediglich die Grundversorgung kann vom Grundversorger nicht so ohne weiteres gekündigt werden, soll aber bei Ihnen ja wohl auch nicht.

Gruß
bolli

Martinus11:
Hm, scheint so, als ob mit dem Auslaufenlassen eines Tarifes die EVUs ein probates Mittel hätten, Ihren Rechtsstatus zu verbessern.  :(

oberpfälzer:
Hallo zusammen,

ich habe ebenfalls ein Kündigungsschreiben erhalten. Bin zu einem mit dem Thema bewanderten Rechtsanwalt gegangen (Adresse auf der homepage vom Bund der Energieverbraucher).

Meine Vertragsart = Sondervertrag, trotz Tarifbezeichnung (Family). Man darf sich von den Sondertarifen nicht irritieren lassen. Die Sondertarife sind als Sonderverträge zu werten.

Mein Einwand: E.ON hat kein Kündigungsrecht. E.ON muss nachweisen, dass sie ein Kündigungsrecht haben. Ich hatte keinen Sondervertrag unterschrieben und gültige Geschäftsbedingungen mit Kündigungsrecht wurden mir nicht übergeben. Habe der Kündigung widersprochen. Bin recht entspannt.

Wäre ich Tarifkunde gewesen, würde ich die neuen Tarife mit einem Unbilligkeitseinwand ablehnen.

Zudem hat E.ON  m.E. einen formalen Fehler begangen. Die Kündigungsschreiben wurden nicht handschriftlich unterzeichnet. Damit sind die Kündigungen nicht wirksam. Das bedeutet bei entsprechendem Widerspruch zumindest Zeitgewinn.

Servus.

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