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Autor Thema: Nachricht vom AG Uelzen  (Gelesen 38938 mal)

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Offline Solarfuchs

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Nachricht vom AG Uelzen
« am: 04. Juni 2009, 14:23:57 »
Endlich ist es soweit!


Brief vom Amtsgericht Uelzen:

Zitat
Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor:
Demgemäß ist der Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das

Amtsgericht Meppen
- Zivilabteilung -
49716 Meppen

abgegeben worden. Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten.

Wie ist nun das weitere Procedere? Fristen etc.?


Wann in etwa ist mit der Klageschrift von Meppen zu rechnen?


Solarfuchs

Offline reblaus

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #1 am: 04. Juni 2009, 15:49:49 »
Das Streitgericht gibt dem Kläger eine Frist von 14 Tagen auf, seinen Anspruch zu begründen. Nach Ablauf von 14 Tagen können Sie als Antragsgegner die mündliche Verhandlung beantragen. Daraufhin wird dem Antragsteller nochmals eine Frist zur Anspruchsbegründung aufgegeben, nach deren fruchtlosem Ablauf kann der weitere Vortrag vom Gericht als verspätet zurückgewiesen werden.

Offline Gunnar

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #2 am: 04. Juni 2009, 19:57:55 »
moin, moin,

auch ich habe vom Amtsgericht Uelzen den netten Brief bekommen und werde dadurch hier an das ortsansässige Amtsgericht verwiesen, was sich jetzt mit der zukünftigen Procedure auseinander setzen muss. Da ich bis jetzt noch nicht geklagt habe, muss ich denn jetzt irgendwas einreichen oder warte ich bis sich das AG bei mir meldet? So bei klein kann ich ja vielleicht mal einen RA einschalten, oder? Man ist auf diesem Gebiet ja sehr unsicher.

Gruß
Gunnar

Offline Schützin

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #3 am: 05. Juni 2009, 14:30:42 »
Zitat
Das Streitgericht gibt dem Kläger eine Frist von 14 Tagen auf, seinen Anspruch zu begründen. Nach Ablauf von 14 Tagen können Sie als Antragsgegner die mündliche Verhandlung beantragen.

Was sind die Konsequenzen, falls man als Antragsgegner nach Ablauf der 14 Tage nichts beantragt?

Und zu welchem Zeitpunkt sollte denn der Verweisungsantrag (zwecks Verlegung des Verfahrens ans zuständige Landgericht) gestellt werden?
Grüße

die Schützin

Offline RR-E-ft

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #4 am: 05. Juni 2009, 18:00:45 »
Als Antragsgegner wartet man wohl am besten zu und hält die Füße still.

Wenn nämlich der Antragsteller das Verfahren nicht innerhalb bestimmter Fristen weiter betreibt, entfällt die verjährungshemmende Wirkung eines Mahnbescheides. Erst wenn die Anspruchsbegründung (Klagebegründung) vorliegt (zugestellt wurde), muss man innerhalb der Klageerwiderungsfrist ggf. die sachliche Zuständigkeit des Gerichts (etwa in Folge §§ 108, 102 EnWG) rügen. Das Pulver trocken halten und nicht zu früh verschießen (gilt nicht nur für Schützen und Schützinnen).

Offline Emsländer

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #5 am: 05. Juni 2009, 18:15:47 »
Zitat
Original von RR-E-ft
... und hält die Füße still.


Könnte von mir sein! So isses...nicht die Nerven verlieren!!

Offline Schützin

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #6 am: 05. Juni 2009, 18:29:39 »
Zitat
...nicht die Nerven verlieren!!

Sagt sich so einfach, aber wenn man dann am Ende doch real mit so einer Situation konfrontiert wird (von der man eigentlich hoffte, daß EWE sich nicht vor den noch ausstehenden Urteilssprechungen auf das Spiel einlassen würde), muß ich mich sehr zwingen, um nicht in Mikropanik zu verfallen.
Es ist jetzt wieder sehr spannend, täglich den Briefkasten zu öffnen...
Grüße

die Schützin

Offline Schützin

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #7 am: 08. Juni 2009, 08:10:19 »
Lange warten mußte ich nicht, am Sonnabend war der Brief aus Uelzen da.

Jetzt ist bei mir noch eine Verständnisfrage aufgetaucht: Ist dieses Schreiben vom Amtsgericht lediglich eine formelle Mitteilung über die Nichtzuständigkeit des Uelzener Amtsgerichtes für das Mahnverfahren und die daraus folgende Verfahrensweiterleitung an das örtliche Amtsgericht?

Also muß das noch gar nicht mit Sicherheit bedeuten, daß EWE nun definitiv eine Klagebegründung einreichen und damit das Gerichtsverfahren weitertreiben wird?
Grüße

die Schützin

Offline bolli

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #8 am: 08. Juni 2009, 10:11:49 »
Hallo,

Zitat
Original von Schützin
Lange warten mußte ich nicht, am Sonnabend war der Brief aus Uelzen da.

Jetzt ist bei mir noch eine Verständnisfrage aufgetaucht: Ist dieses Schreiben vom Amtsgericht lediglich eine formelle Mitteilung über die Nichtzuständigkeit des Uelzener Amtsgerichtes für das Mahnverfahren und die daraus folgende Verfahrensweiterleitung an das örtliche Amtsgericht?

Genau. Bzw. genauer, die Fortführung des Mahnverfahrens bzw. Einleitung des Klageverfahrens.

Zitat
Original von Schützin
Also muß das noch gar nicht mit Sicherheit bedeuten, daß EWE nun definitiv eine Klagebegründung einreichen und damit das Gerichtsverfahren weitertreiben wird?
Auch das ist richtig.

Es gilt weiterhin:

Zitat
Original von RR-E-ft
Als Antragsgegner wartet man wohl am besten zu und hält die Füße still.

Gruß
bolli

Offline Gunnar

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #9 am: 15. Juni 2009, 12:55:12 »
moin, moin,

also bei mir ist es nun soweit. Uelzen hatte ja das Verfahren an das zuständige AG weitergeleitet und die haben sich jetzt ebenfalls gemeldet (leider schneller als ich gedacht habe). Nun bin ich am Zuge. Mal eben schnell ´n Anwalt suchen und ab ...
Schau´n wir mal was da bei rauskommt, auf jedenfall geht es jetzt doch, wie viele anderen aus dem Oldenburger Raum auch, vor´s Gericht.
Im Stillen habe ich allerdings gehofft, dasss ich da drum rum komme, aber nun gut, wer soweit ist sollte bestimmt nicht mehr aufgeben ...

Gruß
Gunnar

Offline jroettges

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #10 am: 15. Juni 2009, 13:42:30 »
Zitat
Gunnar schrieb:
.... Nun bin ich am Zuge. Mal eben schnell ´n Anwalt suchen und ab ...
Schau´n wir mal was da bei rauskommt, auf jedenfall geht es jetzt doch, wie viele anderen aus dem Oldenburger Raum auch, vor´s Gericht.

Es gibt mit den Oldenbürger GEGEN Gaspreiserhöhung im Oldenburger Raum eine rührige und gut informierte Intiative die sich hier zu dem Thema geäußert hat.

Offline Gunnar

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #11 am: 16. Juni 2009, 11:35:27 »
moin, moin,

genau, den \"Oldenbürger-Text\" hab ich mir auch gleich ausgedruckt. Ist natürlich nur blöd wenn die Rechtschutzversicherung (allein deswegen schon geht man ja diesen langen \"Streit\"weg) die Kosten nur bis zur ersten Instanz übernimmt.
Laut dem Bericht würde man ja genau diese Instanz überspringen und gleich bei der zweiten durchstarten. Ob meine RS-Vers. da mitspielt, muss ich erstmal anfragen (nur die Zeit bleibt mir nicht mehr), denn das jetzt zuständige AG hat mit ´ne Frist von zwei Wochen gegeben, wobei schon ein paar Tage vergangen sind und ich jetzt erst gehört habe das \"mein\" RA diesen Rechtstreit mit der EWE doch nicht mitmacht.
Ergo ich muss einen neuen RA auftreiben und schon wird die vom AG gegebene Frist immer kürzer!!

(Aber wer nicht kämpft, hat schon vorher verloren).

Gruß
Gunnar

Offline Emsländer

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #12 am: 16. Juni 2009, 11:40:57 »
Zitat
Original von Gunnar


also bei mir ist es nun soweit. Uelzen hatte ja das Verfahren an das zuständige AG weitergeleitet und die haben sich jetzt ebenfalls gemeldet (leider schneller als ich gedacht habe). Nun bin ich am Zuge. Mal eben schnell ´n Anwalt suchen und ab ...

@Gunnar

Mir ist das nicht klar! Hat die EWE die Klage begründet oder hat das Gericht seine Zuständigkeit erklärt?

Denn..

Legt der Verbraucher Widerspruch ein, reicht das Mahngericht den Fall an das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers weiter. Es fordert den Versorger dazu auf, innerhalb einer Frist seinen Anspruch zu begründen. Viele Mahnbescheide enden an dieser Stelle, weil der Versorger auf eine Klage verzichtet. Verfolgt er die Angelegenheit jedoch weiter, dann erhält der Verbraucher über das Gericht eine Klageschrift, in der der Versorger seinen Anspruch begründet. Der Verbraucher muss jetzt innerhalb von zwei Wochen dem Gericht mitteilen, dass er sich gegen die Klage verteidigt.

Wo befinden Sie sich? In der Findungsphase (der Prüfung der Zuständigkeit durch das Gericht?) oder liegt eine Klagebegründung des Versorgers vor?

Ansonsten nicht nervös werden...

Offline Gunnar

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #13 am: 16. Juni 2009, 11:46:35 »
Hey,

der aktuelle Stand ist der letztere: Es liegt eine Klagebegründung vor auf die ich jetzt (innerhalb von 2 Wochen) reagieren muss. Pechlicherweise hat die EWE eben nicht den \"Schwanz\" eingezogen und es auf das Mahnverfahren belassen. (Hab ich innerlich natürlich drauf gehofft).


Gruß
Gunnar

Offline bolli

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Nachricht vom AG Uelzen
« Antwort #14 am: 16. Juni 2009, 12:13:06 »
@Gunnar

Zitat
Original von Gunnar
... Ist natürlich nur blöd wenn die Rechtschutzversicherung (allein deswegen schon geht man ja diesen langen \"Streit\"weg) die Kosten nur bis zur ersten Instanz übernimmt.
Laut dem Bericht würde man ja genau diese Instanz überspringen und gleich bei der zweiten durchstarten. Ob meine RS-Vers. da mitspielt, muss ich erstmal anfragen...

Wenn mich nicht alles täuscht, übernimmt die RS die Kosten trotzdem. Mit der \"ersten Instanz\" ist nämlich nicht zwingend das AG gemeint sondern die erste Instanz, bei der man in dem individuellen Fall einsteigt. Wenn\'s, wie hier, eben das LG statt des AG ist, dann sollten die LG-Kosten  als \"erster Instanz\" erstattet werden. Lediglich wenn\'s dann eine Stufe weiter in die Berufung geht, braucht man ne neue Zusage.

Gruß
bolli

 

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