@trixan
Original von trixan
@bolli
Meine Frage richtete sich an gunnar.
Kennen Sie den Fall so genau, dass Sie für ihn antworten müssten?
trixan
Immer schön ruhig bleiben. Als jemand, der häufiger in Foren unterwegs ist, weiss ich, dass es menschlich ist, auch mal was zu überlesen. Da hilft schon mal ein einfacher Hinweis, egal von wem.
Weitergehende Kenntnisse als den hiesigen Thread habe ich nicht.
Original von trixan
Wo ist das Problem, zu antworten, es war das Amtsgericht Y oder das Landgericht Y?
Dass Uelzen die Sache an das zuständige Amtsgericht abgegeben hat, beweist noch lange nicht, dass dieses AG auch tatsächlich für das Anfordern der Klagebegründung zuständig ist.
Mir geht es darum zu erfahren, ob und welches Gericht überhaupt eine Klagebegründung zugestellt hat.
trixan
Wenn Sie alle Beiträge des Thread lesen, werden erstaunliches entdecken:
Original von Gunnar
moin, moin,
also bei mir ist es nun soweit. Uelzen hatte ja das Verfahren an das zuständige AG weitergeleitet und die haben sich jetzt ebenfalls gemeldet (leider schneller als ich gedacht habe).
Gruß
Gunnar
und
Original von Gunnar
Hey,
der aktuelle Stand ist der letztere: Es liegt eine Klagebegründung vor auf die ich jetzt (innerhalb von 2 Wochen) reagieren muss. Gruß
Gunnar
Es war eben
kein LG sondern
ein AG, welches eine
Klagebegründung geschickt hat. Es hat sie nicht angefordert. Angefordert ist die Klageerwiederung.
Und das es für den Fall nicht zuständig ist, soll
Gunnar ja gerade im Rahmen dieser Erwiderung monieren. Gleichwohl muss er erstmal antworten (lassen)
Ob er den Namen des AG, welches nun den Fall bearbeitet, nennen will, muss er selbst entscheiden. Auf dem \'platten Land\' lässt sich dadurch etwas schneller die Identität eines Forenmitglieds lüften, da meistens nicht allzuviele Klagen gleichzeitig bei diesen kleinen Gerichten vorliegen. Bei einem zentralen Mahngericht wie Uelzen ist das anders.
Und nicht jeder möchte das. Aber das kann Gunnar ja selbst entscheiden, nachdem er nun den Sachverhalt kennt.
Gruß
bolli