@jroettges
Original von jroettgesSie reiten auf der Frage des Zustandekommens eines Vertrages herum,
Sie sind sich schon darüber im klaren, dass Verträge vereinbart werden müssen, nicht wahr?
Wenn es daher um die Einordnung eines Vertrages als Grundversorgungs- oder Sondervertrag geht, dann sollte man vielleicht schon mal einen Blick darauf verschwenden, wie denn dieser Vertrag zustande gekommen ist. Nach § 2 GasGVV kann nur ein Grundversorgungsvertrag durch einfache Entnahme von Gas aus dem Netz zustande kommen. Bei Sonderverträgen ist immer noch ein Angebot des Versorgers und die Annahme des selbigen durch den Kunden erforderlich. Wer dies als verdwarste Argumentation (was immer das auch sein mag) bezeichnet, hat von der Materie vielleicht nicht ganz so viel Ahnung.
Welchen Sinn Ihre Aufforderungen machen sollen, dass man mit Ihnen endlich eine Preisanpassungsklausel abschließt, kann ich nicht nachvollziehen. Sie wissen hoffentlich, dass individuelle Vereinbarungen nicht unter die Restriktionen von AGB fallen.
Ich bestreite überhaupt nicht, dass die EWE nicht auch Sonderverträge mit den einschlägigen Tarifen abgeschlossen hat. Da es nach der derzeit herrschenden Rechtsauffassung auf die Bezeichnung eines Tarifs nicht ankommt, kann ein und derselbe Tarif sowohl in Sonderverträgen als auch in Grundversorgungstarifen als Vertragspreis vereinbart worden sein.
In dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag haben Sie von der AVBGasV abweichende Vertragsbedingungen vereinbart, und damit nach der Definition des BGH einen Sondervertrag abgeschlossen. Dies hat Stefano nach seiner Schilderung nun mal nicht gemacht. Bei ihm haben die Vormieter den Mieterwechsel angezeigt, er wird nach Einzug vermutlich Gas zur Warmwasserbereitung entnommen haben, und hat kurz darauf eine Vertragsbestätigung zugesandt bekommen.
Wenn ihm keine anderen Schriftstücke zugesendet wurden, kann er sich auch nicht darauf berufen, dass anderen Kunden solche Schreiben zugegangen sind.
Ich habe hier den Eindruck, dass hier jemand in die Phalanx der Preiswiderständler gedrückt werden soll, nur um des Widerstands willen. Es kann aber keinesfalls der Sinn eines Preisprotests sein, jeden Kleinverbraucher in aussichtslose Verfahren zu treiben, nur um beim Versorger Sand ins Getriebe zu schütten, damit dort hohe Anwaltshonorare anfallen. Clifford Chance arbeitet für Stundensätze, die die Gesamtforderung gegen Stefano vermutlich übersteigen. Jede Stunde Mehrarbeit schädigt die EWE. Wenn man schon nicht gewinnen kann, soll der Sieg der Gegenseite wenigstens teuer erkauft sein.
Und wenn es dann schief geht, wird gegen den BGH gewettert, der angeblich das Gesetz beugt, statt dass man wenigstens dann zugibt, dass die ganzen Ratschläge vielleicht doch ein wenig unüberlegt gewesen sind.