Hallo Zusammen,
wie fast alle Vorredner auch, bin ich ab 01.07. ebenfalls rhenag geschädigt…
Meine Sachlage ist nur „ein wenig“ anders. Ich gehöre vermutlich zu der Minderheit, die nicht in einem Sondervertrag stecken, sondern in der Grundversorgung (früher auch mal „Ergas-Basic“ genannt, ab 01.07. dann wohl „erdgasStart“). Der Grund ist ganz einfach: Mein Jahresverbrauch liegt bei ca. 100 Kubikmeter bzw. grob gerechnet 1000kWh. Letztes Jahr waren es mal 1200kWh und vermutlich muss ich deshalb noch etwas nachzahlen.
Zur Zeit habe ich einen Abschlag von 9,- EUR im Monat! bestehend aus:
1. Grundpreis: 1,19 EUR / Monat
2. Arbeitspreis: 9,37 ct / kWh (seit April)
Wenn ich mal wegen der Nachzahlung 10,- EUR / Monat anrechne ergibt das 120,- im Jahr.
Ab 01.07.2009 sieht das Ganze dann viel Schlimmer aus
1. Grundpreis: 11,90 EUR / Monat (
900% Preissteigerung)
2. Arbeitspreis: 6,55 ct / kWh (rund 30% günstiger)
Allein durch den Grundpreis komme ich zukünftig schon auf Fixkosten von 142,80 EUR im Jahr, ohne überhaupt eine kWh verbraucht zu haben. Unterstelle ich die 1000kWh / Jahr sind das noch mal 65,50 EUR bzw. zusammen 208,30.
Die rhenag begründet die Grundpreiserhöhung lapidar mit dem Argument: „
Aufgrund der geänderten Kostensituation sind wir allerdings gezwungen, den Grundpreis für unsere Kleinstverbraucher auf ein einheitliches Niveau von brutto 11,90 Euro (10,00 Euro netto) monatlich anzuheben.“
Was für eine geänderte Kostensituation? Wirtschaftskrise? X(
Mein Problem besteht eher darin: Was tun?
Was ich bisher aus dem Forum so „mitgenommen/verstanden“ habe sind die Meinungen in etwa wie folgt:
1. Seit dem BGH-Urteil gibt es „zwei Lager“. Die einen Sondervertragskunden sehen sich als Gewinner und reichen weiterhin Widersprüche gegen Preiserhöhung oder unangemessene Preissenkungen ein, die anderen vermuten durch das Urteil eher die Niederlage der Verbraucher mit Sonderverträgen und deren Anfechtungsmöglichkeiten wegen der Billigkeit.
2. Grundversorgungskunden sind seit dem BGH-Urteil erst recht im Ar*** gekniffen.
Meine Fragen:
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- Habe ich das ungefähr so richtig verstanden?
- Als Wechselmöglichkeiten bleiben mir u.a die „Stadtwerke Gießen“ (Tarif: „Thermo“) mit geschätzten 133,30 EUR jährlich oder dem „rhenag erdgasSELECT direct“ mit ca. 165,39 EUR. Beides setzt aber längerfristige Verträge voraus. Hat jemand Erfahrung mit der Stadtwerke Gießen im Versorgungsbereich der rhenag gemacht?
- Sollte ich trotzdem Widerspruch einreichen, auch wenn ich in der Grundversorgung bin? Schließlich wäre das die günstigste Option, da ich bei ca. 120,- EUR bleiben würde. Worauf stützt sich dann der Billigkeitseinwand? Die rhenag hat ja die Verbrauchskosten gesenkt und lediglich den Grundpreis unverschämt teuer gemacht. Kann man den Grundpreis überhaupt mit dem Grund des Billigkeitseinwandes anfechten?
- Hat man noch andere Optionen? Ich meine 900% Preisanhebung (Grundpreis) grenzt schon an Wucher… Ich bin nur kein Rechtsexperte :(
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Danke für Eure Tipps.
Gruß,
Inselmann