1. Konkurrenz zu rhenag AG
2. Verbraucher erzielt positives Urteil gegen den kommunalen Gasversorger energieversorgung Dormagen (evd) GmbH
Zu 1.:
.....energiehoch3 (Gashoch3) taucht bei einem Preisvergleich bei Verivox nun als alternativer Anbieter zu der in meinem Raum bisher allein herrschenden rhenag AG mit einem, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, gleich \" günstigen \" Preis auf.
rhenag AG versucht ja derzeit, gleichzeitig mit einer Preissenkung zum 01.07.09, alle Altverträge in Neuverträge umzustellen.
Dies allerdings in einer derart \" linken \" Art und Weise, die hoffentlich nicht zum Ziel führen wird!!!
Sie teilt nämlich in dem Anschreiben, in dem die Preissenkung mitgeteilt wird, mal einfach mit, dass man zum 01.07.09 auf einen anderen Gasversorgungsvertrag umgestellt wird ( Punktum ! ).
Gleichzeitig wird ein neuer Vertrag übersandt. In den neuen AGB sind dann fettgedruckt die neuen ( einseitig zu Gunsten der rhenag ) formulierten Preisänderungsmöglichkeiten vorzufinden!!!
Dann folgt im Anschreiben der Kernsatz, den man sich im Munde zergehen lassen kann:
Zitat:
\" Wenn die von uns vorgesehene Überführung Ihres bisherigen Vertrages Ihren Wünschen bereits vollumfänglich entspricht, brauchen Sie uns die beigefügten Vertragsunterlagen nicht zurückzuschicken \"
Heißt nichts anderes wie: wer nichts tut wird automatisch in den neuen Vertrag ( einschließlich neuer AGB ) umgestellt, wer den neuen Vertrag unterschreibt natürlich auch!!!!, daraus folgt:
Jeder wird umgestellt, ob er nun einen neuen Vertrag unterzeichnet oder auch nicht!!!!!
Stellt sich ja hier die Frage, ob diese einseitige Vertragsumstellung überhaupt rechtswirksam möglich ist oder ob es nicht einer beidseitigen, deutlichen Willenserklärung ( Unterzeichnung des neuen Vertrages ) bedarf.
Meines Erachtens kann aus Schweigen nicht einfach Zustimmung abgeleitet werden!
Wer hat hierzu derzeit eine ( verständliche ) Rechtsmeinung?!
Bei energiehoch3 findet man in den AGB zumindest eine solch einseitige Preisänderungsklausel wie zu den neuen Verträgen der rhenag AG nicht.
Glaubt man deren dargestellter Philosophie, dann will energiehoch3 ein \" ehrlicher \" Anbieter sein, der die Bevölkerung mit preiswertem Gas beliefern will.
Zumindest besteht dort nur eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende.
@Bonbolle und alle anderen derzeitigen rheag- Kunden:
Das jetzige Vorgehen der Rhenag kann m.E. so nicht mehr hingenommen werden, da die Kunden ja schlichtweg untergebuttert und über den Tisch gezogen werden!!!
Ich denke, dass hier nur nützen kann, dass sowohl Solidarität als auch Öffentlichkeit geschaffen wird, um die rhenag von dieser \" quasi aufoktroyierten und somit zwangsweisen Vertragsumstellung \" abzubringen!!!
Die rhenag wird natürlich hier im Forum interessiert mitlesen, sollte sie auch, damit sie merkt, dass sich langsam mehr Widerstand zeigt und der Kunde nicht mehr gewillt ist sich den unlauteren Tricksereien auszusetzen und sich zu unterwerfen!!!
Zu 2.:
Die Preisanpassungsklausel, aufgrund derer die energieversorgung dormagen (evd) GmbH in den Jahren 2005 und 2006 ihre Erdgaspreise um insgesamt 36,35 % erhöht hat, ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts ( OLG ) Düsseldorf ( Az derzeit noch nicht bekannt ) nichtig.
In der Berufungsinstanz setzte sich der Kläger durch, weil die evd sich vor dem Kartellsenat nicht vertreten ließ und somit ein Versäumnisurteil erging.
Heute läuft die 14-tägige Revisionsfrist ab; wenn die evd nichts unternimmt, wird dieses Urteil morgen rechtskräftig!
Die Richter des OLG Düsseldorf hatten im Verhandlungstermin signalisiert, dass die Preisanpassungsklausel nicht transparent genug und damit gem. § 307 BGB nichtig sei.
Die evd hatte die Verträge, die die streitige Preisanpassungsklausel enthielten, im vergangenen Jahr gekündigt und den Betroffenen neue Verträge angeboten.
Bis dahin hatte der Energieversorger sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für berechtigt erklärt, die Gaspreise ändern zu dürfen, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten erfolgt.
Eine Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen hatte die evd immer unter Hinweis auf ihr Geschäftsgeheimnis abgelehnt.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ( Aktenzeichen VIII ZR 274/06 ) hatte bereits am 29.04.2008 geurteilt, dass eine derart formulierte Preisanpassungsklausel bei Gasversorgungsverträgen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt und unwirksam ist!
Warum schreibe ich das hier?!
Die evd Dormagen ist der kommunale Gasversorger unserer Nachbarstadt Dormagen.
Die Altverträge der rhenag- Kunden enthalten exakt dieselbe Formulierung wie die der Altverträge der evd ( Zitat aus meinem Vertrag: Die rhenag ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisanpassung durch den Vorlieferanten der rhenag erfolgt )!!!!
Von daher kann man davon ausgehen, dass auch die Preisanpassungsklausel in den alten rhenag- Verträgen nichtig ist.
Daher ist das jetzige Urteil des OLG Düsseldorf m.E. sehr wichtig, da sich auch alle rhenag- Kunden mit Altverträgen darauf berufen können.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, eröffnet es den Kunden der evd, die Widerspruch gegen die Preiserhöhungen seit 2005 eingelegt haben, ihren Verbrauch seit diesem Zeitpunkt bis heute nur mit dem zuletzt akzeptierten Preis abzurechnen und die evd aufzufordern, die unter Vorbehalt geleisteten Beträge zu erstatten!
Dieselbe Möglichkeit würde sich dann auch den rhenag- Kunden unter Bezug auf dieses OLG- Urteil ergeben.
Ich werde auf jeden Fall der Preissenkung der rhenag zum 01.07.09 widersprechen, da sie nicht ausreichend ist!
Auch der Umstellung meines Altvertrages in einen Neuvertrag mit völlig veränderten Preisanpassungsklauseln zum 01.07.09 werde ich widersprechen.
Maximal kann daraufhin passieren, dass die rhenag meinen Altvertrag kündigt.
Dann steht mit gashoch3 zumindest ein anderer Versorger mit gleichem Preis zur Verfügung und ich würde wechseln.
Ansonsten denke ich ernsthaft darüber nach, unser Haus mit einer alternativen Heizung statt der derzeitigen Gasbrennwertheizung auszustatten.
Pelletheizungen mit Solarunterstützung für Warmwasser und Heizungsunterstützung sind mittlerweile ausgereift und - wenn auch etwas teurer als eine neue Gasbrennwertheizung - eine sich anbietende Alternative.
Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass solche Anlagen im Rahmen des Marktanreizprogammes 2009 bemerkenswert öffentlich gefördert werden und auch ggf. eine zinsgünstige öffentliche Finanzierung möglich ist!
Damit könnte man sich dann aus diesem restriktiven Gasmarkt verabschieden!
Gruß
Rudolf