Hallo,
es tut mir leid, dass es so lange gedauert hat, bis ich hier wieder was Neues berichten kann, aber ich habe erst in der letzten Woche mit der Anwältin reden können und erst jetzt das (Ein-)Schreiben an die rhenag fertig gemacht.
Nach Rücksprache mit der Anwältin habe ich der Kündigung sowohl aus formellen, als auch aus materiellen Gründen widersprochen.
Formell weil, nicht klar ist, ob die Personen die unterschrieben haben vertretungsberechtigt und damit rechtlich in der Lage sind eine Kündigung wirksam zu erklären. Hier muß die rhenag den nötigen Nachweis erbringen, sonst ist die Kündigung formell unwirksam.
Materiell, weil ich bzw. die Anwältin die Kündigung nur mit der Begründung, dass in ein neues Tarifsystem umgestellt wird, nicht für wirksam hält. Dies ist, wie in der Rechtsprechung leider üblich, erst einmal unserer beider Meinung und noch nicht richterlich oder sogar höchstrichterlich bestätigt. Sollte die rhenag meinen \"Widerspruch\" zur Kündigung zurückweisen, so müßte ich eine entsprechende Klage einreichen, was ich dann vermutlich auch tun würde. Ein Ergebnis wird jedoch einige Monate bis Jahre auf sich warten lassen, da es vermutlich nicht mit einem Urteil in der ersten Instanz getan ist.
Ich möchte hier lieber keine weiteren Details über die genauen Gründe für die Unwirksamkeit darlegen, da damit der rhenag natürlich direkt der Handlungsleitfaden für die \"richtige Vorgehensweise bei Kündigungen\" geliefert würde, falls sie hier mitliest. Ich bitte hierfür um Verständnis.
Meine Einschätzung ist aber, dass es eine realistische Chance gibt die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen, mindestens aber den Kündigungstermin herauszuzögern.
Zusan