Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kartellrecht
RR-E-ft:
@reblaus
--- Zitat ---Leider kann ich persönlich meine Erkenntnisse nur dazu verwenden, die Verjährungsfristen soweit auszudehnen, dass ich in den nächsten Jahren noch keine Eile an den Tag zu legen brauche, um die Rückforderungsansprüche geltend zu machen.
Ich kann meine Zeit daher bis auf weiteres noch dafür verwenden andere vollzulabern.
Anfang Juli verjähren die ersten Tausender meines Versorgers. Warten wir mal ab, ob der Tiger überhaupt springt. Bis dahin ärgere ich ihn, indem ich andere an meinen Erkenntnissen teilhaben lasse. Und wenn die den Ruhm einheimsen, so freue ich mich still und leise.
Schwierig zu verstehen, nicht wahr?
--- Ende Zitat ---
Ja.
Hatten Sie dazu eine vertragliche Vereinbarung getroffen?
reblaus:
Man hat mich zu Sylvester mit Mahnbescheiden erfreut, bei denen das zuständige Gericht noch nicht einmal örtlich korrekt bestimmt worden ist. Momentan sucht man noch einen Richter, dem man die Klageschrift zusenden könnte.
Es soll ja früher Versorger gegeben haben, die Ihre Gaspreise unter den vertraglich vereinbarten Preis gesenkt haben. So einem bin auch ich aufgesessen, mit der unangenehmen Folge, dass ich nicht nur Geld zu erhalten, sondern auch welches zu bezahlen - besser zu verrechnen - haben werde.
Ich lese die Wirtschaftpresse, und dort wird über vielfältige Personalfreistellungen von Nichtdoktoren berichtet. Es gibt halt kaum noch Mergers & Acquisitions. Freshfields hat übrigens auch die Kartellbeschwerde von E.on vermasselt. Aber in den einschlägigen Rankings scheinen sie in Europa unangefochten an erster Stelle zu stehen.
RR-E-ft:
@reblaus
Na dann bleibt nur zu hoffen, dass sich bald ein Richter findet, bei dem Sie endlich mit Ihren Erkenntnissen aufwarten können.
In Regensburg?
--- Zitat ---Original von reblaus
Leute, wie dieser Regensburger Richter liegen möglicherweise in 99% der Fälle völlig falsch, aber mit dem einen Prozent, bei dem sie richtig liegen, verändern sie die Welt. 8)
--- Ende Zitat ---
Verrechnen kann man (sich) innerhalb eines Prozesses ebensogut wie vorprozessual.
reblaus:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Verrechnen kann man (sich) innerhalb eines Prozesses ebensogut wie vorprozessual.
--- Ende Zitat ---
Sie werden aus meinem letzten Beitrag zu den Erkenntnissen aus einer Gewinn- und Verlustrechnung erkennen, dass ich weiterrechne, auch wenn ich glaube, das Ergebnis bereits ermittelt zu haben.
Verrechnen kann man sich auch dann, wenn man blauäugig glaubt, die Unwirksamkeit einer Klausel führe nur zu Rückforderungsansprüchen des Kunden. Sie kann auch zu Rückforderungsansprüchen des Versorgers führen, die man besser selbst verrechnet, bevor es der Versorger im Prozess tut.
Sie haben Recht, bei E.on hat es natürlich nicht der Anwalt vermasselt, sondern der Vorstand. Aber jetzt scheinen sie gut beraten zu sein, und verkaufen die Risiko-Thüga an Leute, die weniger gut beraten sind, sich aber umso klüger fühlen.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von reblaus
Sie werden aus meinem letzten Beitrag zu den Erkenntnissen aus einer Gewinn- und Verlustrechnung erkennen, dass ich weiterrechne, auch wenn ich glaube, das Ergebnis bereits ermittelt zu haben.
--- Ende Zitat ---
Erkenne ich nicht.
--- Zitat ---Original von reblaus
Verrechnen kann man sich auch dann, wenn man blauäugig glaubt, die Unwirksamkeit einer Klausel führe nur zu Rückforderungsansprüchen des Kunden. Sie kann auch zu Rückforderungsansprüchen des Versorgers führen, die man besser selbst verrechnet, bevor es der Versorger im Prozess tut.
--- Ende Zitat ---
Rückforderungsansprüche des Versorgers bei unwirksamer Klausel?
Was fordert der gerichtlich wann zurück und wie lässt sich dagegen ggf. zulässig was verrechnen?
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