Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kartellrecht
nomos:
--- Zitat ---Original von reblaus
@münsteraner
........
In der Theorie ganz einfach. In der Praxis sind die meisten Klagen so es auf die Billigkeit ankam bisher gescheitert, weil die Versorgerbuchhalter mit den Verbrauchern Schlitten fahren, man sich darauf beruft, dass alles außer dem Namen des Unternehmens sowieso geheim sei, und so weiter.
--- Ende Zitat ---
Kartellrecht!? Schlitten fahren geht zumindestens hier nicht immer. Manchmal liegt kein Schnee ;) :
OLG Stuttgart Beschluß vom 19.7.2006, 201 Kart 1/06
--- Zitat ---Kartellrecht: Auskunftsverfügung gegen Gasversorgungsunternehmen betreffend auch von Lieferanten erhaltene Boni, Rabatte, Werbekostenbeihilfen und ähnliche Vergünstigungen; auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bezogene Auskunft
......
--- Ende Zitat ---
[/list]
Münsteraner:
@ nomos
Das Beispiel hinkt hier wohl, weil nicht ein privater Verbraucher, sondern die Landeskartellbehörde Auskunft verlangte.
reblaus:
@münsteraner
Der Wert dieser Entscheidung liegt nicht in der Möglichkeit für den Verbraucher eine Auskunftsverfügung gegen seinen Versorger zu erlassen. Das wäre schön.
Der Wert liegt darin, dass mit diesem Urteil auch einem begriffstutzigen Amtsrichter vom Dorf klargemacht werden kann, dass solche Boni, Rabatte und Marketingzuschüsse branchenübliche Vergünstigungen sind, die in die Kalkulation von Preiserhöhungen einfließen müssen.
Ich habe das Urteil daher sofort in meine Privatsammlung kopiert.
Danke nomos.
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