Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: gerichtlicher Mahnbescheid der zweite  (Gelesen 12703 mal)

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Offline ossi

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« am: 12. Februar 2009, 12:48:07 »
Hallo,
kann mir jemand erklären, warum die e.on Hanse Vertriebs GmbH mir erneut durch das Amtsgericht Schleswig einen Mahnbescheid zustellen lässt.
Ich hatte dem gerichtlichen Mahnbescheid vom Dezember 2008 widersprochen.
In der Hauptforderung bezieht sich e.on auf ein Mahnschreiben welches ich aber nicht erhalten habe.

Offline Onkel Tuca

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #1 am: 12. Februar 2009, 12:51:35 »
Wahrscheinlich sind die durcheinander und wissen nicht mehr, wem sie was geschickt hatten und wer ihnen wieviel schuldet...

Gruß, der Onkel.

Offline ossi

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #2 am: 12. Februar 2009, 13:00:59 »
wäre eine Möglichkeit.
 :)Als Ausbildungsunternehmen vielleicht eine Aufgabe für Azubi´s. ;)
Aber vielleicht gibt es hier jemanden, der Info´s hierzu hat.

Offline Docker

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #3 am: 12. Februar 2009, 15:30:10 »
... na dann sind wir ja schon drei!!!!!
Ich glaube dieser Film heisst: \"Denn sie wissen nicht was sie tun ...\" Hakuna Matata, wenn E.on einen Ar...in der Hose hätte, würden sie doch die Vollstreckung des ersten Mahnbescheides anstreben ... immer ruhig bleiben, ich denke die haben jetzt vollends den Überblick verloren. Gruß an alle \"Mitstreiter\"

Ich habe diese Info bereits Thomas Schlagowski mitgeteilt, nicht dass er jetzt eine Flut von Mails erhält ...

Trotzdem wäre es bestimmt hilfreich wenn sich hier im Forum alle melden die den zweiten Mahnbescheid bekommen haben ... muss ja nicht unbedingt \"trotteligkeit\" von E.on sein, kann auch eine Strategie hinterstecken ... ich denke da sind unsere \"Juristen\" gefragt.
Wer kämpft, kann verlieren ... Wer nicht kämpft, hat schon verloren ...

Offline Ready XL

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #4 am: 12. Februar 2009, 17:09:07 »
@ossi, Docker,

... dann schick doch mal ne mail ans ZDF, Maybritt Illner, da ist heute ein gewisser Herr Bernotat zu Gast. Ich glaube, den kennt doch jeder, oder?

Ready XL

Offline T. Schlagowski

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #5 am: 12. Februar 2009, 18:04:47 »
Tja, ich musste schon etwas schmunzeln, als ich Eure Kommentare las; Ihr liegt vielleicht gar nicht so falsch.

Zum Wochenende wird es übrigens wieder einen neuen, prall gefüllten Newsletter geben, neben dem brandaktuellen Thema 2. Mahnbescheid (schon mit erster, juristischer Einschätzung) auch zu all den anderen lustigen Drohgebärden der  :baby:Quickborner (Mahnbescheid, Inkassobüros, Gassperre).

Sie schaffen es einfach nicht. =)

Gelassene Grüße

Thomas Schlagowski
Landesgruppe Hamburg

Offline flotex

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #6 am: 12. Februar 2009, 18:11:38 »
Hab auch einen 2.ten bekommen. Exakt gleicher Wortlaut, außer Geschäftszeichen und Datum.
Laufende Zinsen ab dem 11.2.09, vorher ab dem 1.1.09. Wird also billiger  :D

Wenn dieser 2.te gilt wären die doch ausserhalb der Verjährungsfrist, oder nicht?

Kann ich die Widerspruchskosten für diesen zweiten MB EON in Rechnung stellen? Widerspruch muss doch wohl in jedem Fall geleistet werden, da es ein anderes Geschäftszeichen ist, oder?

Offline Michael S.

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #7 am: 13. Februar 2009, 08:19:39 »
Auch ich habe gestern für die selbe Forderung den 2. gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Abgesehen vom Datum ist der Inhalt  genau identisch mit meinem Mahnbescheid vom 31.12.08.
Man sieht mal wieder, die Leute von E.on Hanse sind dumm wie Brot.  Total überfordert, völlig unseriös.
Wäre doch mal wieder ein schöner Artikel für das Hamburger Abendblatt, wie dieser Konzern sinnlos Geld verschwendet, was letztendlich wieder der Verbraucher zahlt.
Auf jeden Fall werde ich auch diesem Mahnbescheid zum Ende der Frist in vollem Umfang widersprechen.

Offline Opa Ete

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #8 am: 13. Februar 2009, 08:37:40 »
ist ja interessant. Wir Kunden von EON Avacon haben ja auch alle wieder einen im Dezember bekommen - auch mit Hinweis auf eine nie bekommene Mahnung, mal sehen, ob wir auch einen neuen bekommen.
Ich habe schon im Dezember 2007 einen bekommen, Gesamtwiderspruch eingelegt und fertig. Die haben sich nicht mehr gerührt, wird diesesmal auch so sein.
Gruß Opa Ete

Offline flotex

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #9 am: 13. Februar 2009, 10:10:14 »
Hat EON vielleicht die Frist versäumt den Anspruch zu begründen?
Gemäß §697, Abs. 1 ZPO beträgt diese doch 2 Wochen oder nicht?
Vielleicht haben sie das verpennt  oder hatten sie einfach keine Zeit :D Schließlich musste Cheffe sich auf Maybrit Illner vorbereiten..

Offline flotex

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #10 am: 13. Februar 2009, 12:05:06 »
Über einen Versorgerwechsel habe ich auch schon nachgedacht. Aber ich glaube, das wäre nicht so klug. Mit einem Wechsel akzeptiere ich zunächst die Preise des neuen Versorgers, die ja ebenso überzogen sind.
Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren könnte das negativ ausgelegt werden, da man ja die höheren Preise beim neuen Anbieter (zumindest zunächst) akzeptiert, nicht aber die Preise des alten Anbieters.
Soweit ich weiß, hat auch die Verbraucherzentrale vor einem Wechsel gewarnt, wenn man zu den \"Gaspreisrebellen\" gehört..

Offline Michael S.

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #11 am: 13. Februar 2009, 12:18:23 »
Zitat
Original von flotex
Über einen Versorgerwechsel habe ich auch schon nachgedacht. Aber ich glaube, das wäre nicht so klug. Mit einem Wechsel akzeptiere ich zunächst die Preise des neuen Versorgers, die ja ebenso überzogen sind.
Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren könnte das negativ ausgelegt werden, da man ja die höheren Preise beim neuen Anbieter (zumindest zunächst) akzeptiert, nicht aber die Preise des alten Anbieters.
Soweit ich weiß, hat auch die Verbraucherzentrale vor einem Wechsel gewarnt, wenn man zu den \"Gaspreisrebellen\" gehört..

Einen Wechsel würde ich aus dem selben Grund zu diesem Zeitpunkt auch nicht machen.
Sollte ich jedoch wider Erwarten mit meinem Widerspruch juristisch unterliegen,  bin ich sofort bei einem anderen Anbieter.
Dies sollten dann vielleicht auch alle der über 5000  Tarifgegner ebenfalls machen, das gibt sicher odentlich Wirbel bei e.on und in den Medien.

Offline T. Schlagowski

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #12 am: 13. Februar 2009, 12:21:47 »
flotex hat grundsätzlich Recht; für §315-Widersprecher \"lohnt\" es sich eigentlich nicht, da die neuen Anbieter leider auch nicht deutlich billiger sein können. Das mögliche \"Einsparpotential\" für Widersprecher könnte dagegen bei etwa 25% liegen.

Übrigens \"tritt\" e.on auch bei Wechslern nach, überzieht sie mit Mahnungen und Inkassobriefen, die sogar illegale Gassperren androhen.

Was würde eigentlich der neue Energieversorger sagen, wenn ihm e.on auf diese Art die Kunden \"abschaltet\"?

Nun, es kommt ja dazu gar nicht, weil es rechtlich nicht zulässig ist. Ist halt nur Theater. =)

Thomas

Offline hzb

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #13 am: 13. Februar 2009, 23:13:49 »
hab auch den zweiten Mahnbescheid
bin seit 2004 dabei
von 08.08 hab ich noch das Schreiben:
\"Etwaige Sperrandrohungen oder Sperrankuendigungen nehmen wir ausdruecklich zurueck\"
ABER: sollen wir jetzt vorgehen wie vorher?
Gibt es schon Infos von der vzhh?
Das wuppen wir doch auch !!!

Offline flotex

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gerichtlicher Mahnbescheid der zweite
« Antwort #14 am: 14. Februar 2009, 14:39:50 »
Zitat aus vzhh.de :

---zitat on ---
(13.2.2009) Doppelschlag aus Quickborn: E.on verschickt Mahnbescheide wegen derselben Forderung zum zweiten Mal

Hunderte von Gaskunden des Quickborner Versorgers E.on Hanse, die am 31.12.2008 bereits einen Mahnbescheid über vermeintlich ausstehende Forderungen erhalten hatten, erhielten jetzt (zumeist am 12. 2. 2009) einen weiteren Mahnbescheid zugestellt – über denselben Betrag! Was ist da los in Quickborn? E.on-Kunden sind ja bereits einiges gewohnt an Durcheinander – etwa bei Jahresabrechnungen. Aber das ist der Gipfel. Wie ist diese Aktion einzuschätzen? Rechtlich gesehen ist es nicht zulässig, wegen derselben Forderung zwei gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben. Denn dem zweiten Mahnverfahren steht die \"Rechtshängigkeit\" des ersten Mahnverfahrens entgegen, soweit die Mahnverfahren dieselbe Forderung betreffen. Hat E.on also die ersten Mahnverfahren gegenüber dem Gericht zurückgenommen (und die Kosten dafür übernommen)? Diese Erklärung wäre plausibel. Denn es ist nicht zu erwarten, dass das Amtsgericht Schleswig tausendfach unzulässige Zweit-Mahnbescheide verschickt. Jedenfalls raten wir jetzt den betroffenen Gaskunden: Erneut Widerspruch einlegen!
--zitat off--

Wenn nun also erneut Widerspruch eingelegt werden soll (muss): Wer trägt dann die Kosten für z.B. das Porto?

 

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