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Autor Thema: E.ON Hanse bei Bundeskartellamt angezeigt  (Gelesen 3599 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline corsair

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E.ON Hanse bei Bundeskartellamt angezeigt
« Antwort #1 am: 02. März 2009, 17:05:26 »
Zitat
Tatsächlich herrsche auf dem Markt für Heizstrom, der oft bis zu 50 Prozent günstiger angeboten werde als Haushaltsstrom, praktisch noch kein Wettbewerb, meint auch Thorsten Storck vom Verbraucherportal Verivox: \"Heizstromkunden sind die Stiefkinder des Wettbewerbs.\" Der Wechsel zu anderen Anbietern sei in der Regel nicht möglich, da diese keine Sondertarife anböten.


Warum ist das eigentlich so ?
Weshalb bieten andere Lieferanten nicht auch günstigen Nachtstrom / Heizstrom an ?
Kommen die da nicht so günstig ran oder oder ist denen das zu kompliziert ?

Offline Wasserwaage

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E.ON Hanse bei Bundeskartellamt angezeigt
« Antwort #2 am: 02. März 2009, 18:39:01 »
1. es fehlt bei vielen Netzbetreibern immer noch an eigenen Netzentgelten und SLP (Standardlastprofilen) für diese Nutzungsarten. Ohne brauch man als Vertrieb garnicht erst anfangen zu rechnen.

2. sind die Preise bei vielen EVU für die Nutzungsarten immer noch viel zu niedrig als das man ein Gegenangebot rechnen könnte (selbst wenn Netzentgelte und SLP vorliegen)

3. ist das ganze Prozederre dann im Zweifel für einige immer noch zu kompliziert.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline corsair

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E.ON Hanse bei Bundeskartellamt angezeigt
« Antwort #3 am: 02. März 2009, 20:41:33 »
zu 1) und 2)
Nachdem Netze und Vertriebe nun ja entflechtet sind, müsste dieses Problem ja alle Vertriebe treffen => auch die derzeitigen \"Platzhirsche\".
Es sei denn, dass man solche Sonderkonditionen prima unter all den anderen Kunden aufteilen kann

zu 3)
Sollte dies zutreffen, kann man den EVU nun wirklich nicht vorwerfen, dass es hier keinen Wettbewerb gibt.
Hier drängt sich mir der Verdacht auf, dass seitens neuer Lieferanten \"cherry-picking\" betrieben wird.



Hmmm..., irgendwie immer noch nicht ganz schlüssig für mich...

Offline Gridpem

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E.ON Hanse bei Bundeskartellamt angezeigt
« Antwort #4 am: 02. März 2009, 20:48:32 »
Zitat
Original von Wasserwaage
1. es fehlt bei vielen Netzbetreibern immer noch an eigenen Netzentgelten und SLP (Standardlastprofilen) für diese Nutzungsarten. Ohne brauch man als Vertrieb garnicht erst anfangen zu rechnen.

kann nicht sein, denn bei den bisherigen Netzentgelten, die durch die Bundesnetzagentur genehmigt wurden, gibt es eine Vorgabe, wie das Netzentgelt für Nachtspeicherheizungen zu bilden ist.
Wie die Genehmigungspraxis der Bundesländer aussieht kann ich nicht sagen.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Wasserwaage

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E.ON Hanse bei Bundeskartellamt angezeigt
« Antwort #5 am: 03. März 2009, 08:01:00 »
@corsair

zu 1) und 2)

trefflich bemerkt: \"müsste\"

die wahrheit liegt aber sonstwo begraben. beim angestammten evu wird man sich 1. kaum die mühe machen plötzlich nach neuen methoden zu rechnen und 2. hätte man dann im zweifel einen plötzlichen preisanstieg um 50 % oder mehr. und dann wird einem das kartellamt und sonstwer auf den hals gehetzt obwohl es dann erst richtig kalkuliert ist.......

zu 3)

und? \"cherry-picking\" wie sie es so schön nennen ist doch nicht verboten.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

 

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