Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Leitbildfunktion der AVB/GVV - Doppelte Verneinung = Bejahung?
Ronny:
Es geht aber nicht um unveränderte Übernahme des Inhalts, sondern um die unveränderte Übernahme des gesetzlichen Preisänderungsrechtes nach § 5 Abs. 2 GasGVV. (so die Formulierung des BGH)
Wir reden also nicht aneinander vorbei. Sie fälschen schlicht und ergreifend den Wortlaut der Presseerklärung des BGH.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Ronny
Es geht aber nicht um unveränderte Übernahme des Inhalts, sondern um die unveränderte Übernahme des gesetzlichen Preisänderungsrechtes nach § 5 Abs. 2 GasGVV. (so die Formulierung des BGH)
Wir reden also nicht aneinander vorbei. Sie fälschen schlicht und ergreifend den Wortlaut der Presseerklärung des BGH.
--- Ende Zitat ---
@Ronny
In eben diesem Punkt reden wir ja aneinader vorbei.
Ich verwahre mich entschieden gegen die beleidigende öffentliche Behauptung, ich würde den Wortlaut der Presseerklärung des BGH fälschen.
Wohin darf ich den Staatsanwalt denn schicken? ;)
reblaus:
@ronny
Treiben Sie ihn nicht zu sehr in die Ecke. Er wird dann unflätig.
Black:
Er ist halt ein Verhinderer und kein Gestalter. Er kann maximal sagen warum etwas nicht geht, aber nicht wie es denn geht.
Nicht mal bei einem hypotetischen Fall. :D
RR-E-ft:
@Black
\"Verhinderer\" klingt gut. Gestaltet wurden nur die Musterbriefe. :D
Spezialist für die Gestaltung hypothetischer Fälle ist reblaus.
--- Zitat ---Original von reblaus
Betriebswirtschaftlich clever wäre dieser Sinneswandel in jedem Falle. Da Sie sich dann in einer neuen Klagewelle von Rückforderungs- und Schadensersatzprozessen ein Stück vom Kuchen abschneiden könnten. Falls Sie jetzt schon die Gebührentabelle zur Hand nehmen, der Streitwert richtet sich nach der eingeklagten Summe und nicht nach dem verursachten Schaden.
--- Ende Zitat ---
:D :D :D
Sie selbst wollen doch auch nur eine wirksame Kontrolle verhindern. Siehste hier.
--- Zitat ---Original von Black
Weder die eine noch die andere Kontrolle ist in meinem Sinne.
--- Ende Zitat ---
Wie es geht, lernt man beim Jura- Studium:
Wie man eine Preisänderung bei wirksamer Klausel prüft.
Zwingende Prüfungsreihenfolge beachten.
Ich meine, aufgezeigt zu haben, wie eine entsprechende Klausel aussehen könnte.
Wer diese verwenden möchte, achte bitte mein Urheberrecht.
Ich könnte mir eine Verwendungsgebühr in Höhe von 0,10 € pro Vertragsverhältnis als angemessen vorstellen.
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