Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Leitbildfunktion der AVB/GVV - Doppelte Verneinung = Bejahung?
RR-E-ft:
Siehste hier.
Black:
Die Diskussion um das Warenterminsgeschäft zwischen reblaus und RR-E-ft finde ich sehr unterhaltsam. Da diese sich aber quer durch mehrere Threads erstreckt und ich Mühe habe den Anfang zu finden eine kurze Zwischenfrage
@reblaus
Welche Folge wollen Sie aus der Einordnung als Warenterminsgeschäft herleiten?
RR-E-ft:
@Black
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ich habe VIII ZR 225/07 noch nicht im Wortlaut vorliegen.
Findet sich darin auch eine Passage folgenden Inhalts?
--- Zitat ---\"Mangels anderweitiger vertraglicher Vorgaben hat die Beklagte damit die Möglichkeit, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem sie von dem Preisänderungsrecht Gebrauch macht, und durch die Wahl des Preisanpassungstermins erhöhten Gasbezugskosten umgehend, niedrigeren Gasbezugskosten jedoch nicht oder erst mit zeitlicher Verzögerung durch eine Preisänderung Rechnung zu tragen. Mit diesem Inhalt weicht die Klausel von dem gesetzlichen Leitbild des § 5 Abs. 2 GasGVV (§ 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV) zum Nachteil des Sonderkunden ab (BGHZ 176, 244, Tz. 20 f., 26).\"
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Black:
@RR-E-ft
Wenn Sie ohne, dass Ihnen die Entscheidung vorliegt, ganze Passagen erahnen können, erstaunt es umso mehr, dass Sie immer wieder von der Entscheidungstendenz des BGH überrascht werden.
Ja, diese Passage existiert, sie zeigt wenn ich mich recht erinnere eine Abweichung der selbst gewählten Klausel vom Leitbild auf.
RR-E-ft:
@Black
Danke für die Nachschau.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln