Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Leitbildfunktion der AVB/GVV - Doppelte Verneinung = Bejahung?
RR-E-ft:
@Black
Leben denn im Jahre 2009 überhaupt noch Tarifkunden in freier Wildbahn oder gibt es nur noch grund- und ersatzversorgte Kunden sowie Sondervertragskunden?
Wir bewegen uns zu weit weg vom Thema.
Auch bei den früher möglichen Interimsfällen wurden die Bestimmungen der AVBV nicht von sich heraus Vertragsbestandteil.
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Black
Leben denn im Jahre 2009 überhaupt noch Tarifkunden in freier Wildbahn oder gibt es nur noch grund- und ersatzversorgte Kunden sowie Sondervertragskunden?
--- Ende Zitat ---
Jetzt kommen Sie mir nicht so :D Tarifkunde tippt sich schneller als \"Kunde in der Grundversorgung\". Zumal nach der KAV der Tarifkunde noch lebt.
Auch nach § 116 EnWG dürfte es noch \"Alt-Tarifkunden\" geben.
RR-E-ft:
@Black
Mit Rücksicht auf § 116 Satz 2 EnWG und die Kommentierung von Salje dazu bestehen Zweifel, ob wirklich noch Tarifkunden existieren.
Tarifkunden im Sinne der KAV sind möglicherweise eine andere Spezies.
Da gelten laut Fiktion im Strombereich auch Kanarienvögel als Kaninchen. ;)
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Tarifkunden im Sinne der KAV sind möglicherweise eine andere Spezies.
Da gelten laut Fiktion im Strombereich auch Kanarienvögel als Kaninchen. ;)
--- Ende Zitat ---
Salje meinte mal vor einiger Zeit bei einem Vortrag scherzhaft: \"Weihnachtsmann im Sinne dieser Verordnung ist auch der Osterhase\"...
RR-E-ft:
@Black
Mancher mag in diesem Zusammenhang \"Weihnachtsmann\" synonym für \"Tarifkunde\" verwenden, ein anderer \"Kaninchen\".
Es liegt im Auge des Betrachters, im Freud´schen Sinne vielleicht auch etwas hinter der Stirn. ;)
Uns ging es in diesem Thread darum, wie eine wirksame Preisänderungsklausel in einem Sondervertrag zu gestalten sei.
Meine Auffassung dazu ist die, dass zumindest diejenigen, die über die Befähigung zum deutschen Richteramt verfügen, eine entsprechende Klausel anhand der ständigen Rechtsprechung des BGH zu beurteilen haben, was zwingend eine entsprechende juristische Prüfung voraussetzt, die man wiederum nicht unbedingt einem Referendar überlassen sollte.
In diesem Punkt sind wir bisher leider noch nicht weiter vorangeschritten.
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