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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG

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Sukram:

--- Zitat ---Original von superhaase

Durch diesen \"Vertauensbruch\" werden bereits getätigte Investitionen in Erneuerbare Energien zum Teil unrentabel. Das dürfte die Investitionsbereitschaft in Zukunft wohl eher dämpfen. ciao,
sh
--- Ende Zitat ---


Hab\' grade vergeblich danach gesucht:

Es gab vor einiger Zeit in der Glotze einen Bericht über solch einen \"Investor\",  der auf ein & demselben Grundstück statt eines großen viele kleine Anlagen installieren ließ- weil\'s dafür derzeit noch mehr Kohle gibt. Um solche Superabzocker geht\'s wohl im Grunde.

Klar, dass einige nun toben, weil ihr \"Geschäftsmodell\" in die Binsen zu gehen droht...

nomos:
@sh, ich kann viel näher erläutern. Aber das wäre wohl in Ihrem Fall wenig effektiv. Jeder Förderungsabbau wirkt wie beschrieben und wer schützt denn das \"Vertrauen\" der Verbraucher?

Die gestellte Frage können Sie in einem PV-Solarverbands-Forum stellen, da ist sie angebracht. Auf was die Investoren vertrauen durften ist die Frage. Sie können sich ja mal diverse Begründungen zu anderen Gesetzesänderungen ansehen. Anfangs habe ich ja ein Beispiel genannt.

PS - Ergänzung zu @sukram:
Eine solche Aufsplittung  in kleinere Anlagen wäre Gestaltungsmissbrauch und sollte zusätzlich sanktioniert werden.  Vorschlag: Wegfall der EEG-Vergütung.

Unabhängig davon, warum sollen die höheren Stromgestehungskosten kleinerer Anlagen ausgeglichen werden. Die ohnehin grundsätzlich gegebene Unwirtschaftlichkeit wird da nochmals besonders befördert. Das ist absurd. Wenn überhaupt eine Förderung zu Lasten der Verbraucher gerechtfertigt sein sollte, dann nur Investitonen die den damit belasteten Verbraucher einen Nutzen versprechen und die überhaupt eine Chance der Wirtschaftlichkeit haben. Starke Zweifel bestehen bei PV-Anlagen generell; von Mini-Anlagen ganz zu schweigen.

superhaase:

--- Zitat ---Original von Sukram
Es gab vor einiger Zeit in der Glotze einen Bericht über solch einen \"Investor\",  der auf ein & demselben Grundstück statt eines großen viele kleine Anlagen installieren ließ- weil\'s dafür derzeit noch mehr Kohle gibt. Um solche Superabzocker geht\'s wohl im Grunde.

Klar, dass einige nun toben, weil ihr \"Geschäftsmodell\" in die Binsen zu gehen droht...
--- Ende Zitat ---
Genau um diese Fälle geht es nicht.
Die Errichtung mehrerer Anlagen auf ein und demselben Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (6 Monate) wurde auch schon früher bei der Einspeisevergütung wie eine einzige Anlage behandelt.

Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich nicht auf solche Fälle.

Der entsprechende Artikel hier beim BdEV ist diesbezüglich falsch formuliert.

Mit einer Verlängerung der \"Zusammenfassungsfrist\" von 6 Monaten auf 1 Jahr oder mehr wären wohl alle einverstanden gewesen.

Das Problem ist, dass durch die stümperhafte Formulierung des neuen Gesetzes nun sogar rückwirkend Altanlagen zusammengefasst werden können, die verschiedenen Eigentümern gehören, auf verschiedenen Grundstücken liegen und überhaupt nicht verbunden sind und getrennte Einspeisepunkte haben.

Das bedeutet, dass ich dann, wenn mein Nachbar eine PV-Anlage von 30 kWp auf dem Dach hat, die noch keine 12 Monate alt ist, ich für meine gesamte neue Anlage von 5 kWp nur die geringere Einspeisevergütung für über 30 kWp erhalte.
Und dies wollen einige Netzbetreiber auch rückwirkend anwenden.
Dies war wohl beides nicht die Absicht des Gesetzgebers.

Darum der Streit.

ciao,
sh

Netznutzer:

--- Zitat ---Die Errichtung mehrerer Anlagen auf ein und demselben Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (6 Monate) wurde auch schon früher bei der Einspeisevergütung wie eine einzige Anlage behandelt.
--- Ende Zitat ---

Leider nicht auf einem Grunstück, sondern auf einem DACH. Schwachsinn hoch 10. 6 Anlagen auf 6 Gartengewächshäusern à 30 kW = 6 mal die hohe Vergütung. Netzausbaukosten ab 30 kW mussten getragen werden, ok, aber das war der einzige Nachteil. Erst jetzt wurde die Regelung durch 12 Monate und Grundstück statt Dach geändert. Und den Nachteil, den ein Biogasanlagenbetreiber nun hat, dass die Grundvergütung für Altanlagen auf 11,67 ct/kWh ERHÖHT wurde, der Nawaro Bonus auf 7 ct/kWH erhöht wurde, der Gülle Bonus von 4 ct/kWh eingeführt wurde und auch noch der KWK Bonus von 2 auf 3 ct/kWh erhöht wurde, wohlgemerkt, auch für Altanlagen, zeigt, abgesehen von den neu eingeführten Schwachsinnsboni, die ich hier weiter gar nicht ausführen mag, dass es die geringe Möglichkeit in Zukunft geben kann, dass die Förderungen auch für Altanlagen gesenkt werden können, sofern Politiker einer künftigen Regierung nicht nur Stückwerk beschliessen, sondern mal vernünftig Politik machen wollen.

Jeder, der sich auf der HP seines Netzbetreibers den EEG Bogen ansieht wird schnell merken, dass die PV Förderung in keinem Augenblick zu irgendetwas nutzt, abgesehen als verkapptes Konjunkturprogramm für marode Handwerksbetriebe, die sich damit aus der Krise subvenzionieren lassen, und um unseren Landwirten die Möglichkeit zu geben, auf Kosten der Stromkunden sich ebenfalls zu sanieren. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.

Im Übrigen wurde der Gesetzgeber vom BDEW auf die Problematik des  § 19 hingewiesen, mit der Empfehlung, Altanlagen in die Übergangsbestimmung mit aufzunehmen, aber Tanzbärchen Knut, Siegmar, sah keinen Handlungsbedarf, er meinte, sein Gesetz sei eindeutig. Daher die Verassungsklage. Die ist ja üblich bei eideutigen Gesetzen.

Gruß

NN

superhaase:
Eine Änderung des §19 EEG war wohl nötig. Gestaltungsmissbrauch durch Aufteilen von Anlagen gab es. Leider hat der Gesetzgeber bei der vorherigen Fassung des EEG auch nicht alles richtig gemacht.
Die jetzige Fassung ist allerdings hinsichtlich Rechtsunsicherheit noch problematischer.
Vor allem die Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung.

Auf die weiteren Äußerungen über die \"schwachsinnigen\" EEG-Vergütungsregelungen will ich hier nicht weiter eingehen, ist schon x-mal in diesem Forum diskutiert worden.
Dass hier einige Forenteilnehmer den Sinn und Zweck des EEG nicht verstanden haben, gar nicht verstehen wollen, ist offensichtlich.
Dass sie den in aller Welt anerkannten Erfolg des EEG ignorieren, auch.
Leider bieten sie nicht ansatzweise einen zum EEG alternativen Vorschlag für eine zukünftige, nachhaltige Energieversorgung und für den Weg dorthin. Lieber jetzt den Strom 1 oder 2 Cent billiger, das ist das einzige was zählt. Nach uns die Sintflut.  :(

ciao,
sh

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