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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG

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superhaase:
Prinzipell ist das richtig. Das Anlagensplitting war schon immer unzulässig.

Das Problem sind aber bei der neuen Formulierung des Gesetzes die Fälle, in denen unterschiedliche Eigentümer mit getrennten Anlagen auf verschiedenen (benachbarten) Grundstücken betroffen sind. Das ist eben kein Anlagensplitting. Darum geht es in der Beschwerde.

Das Gesetz hätte man eindeutiger Formulieren müssen.

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