Energiepolitik > Erneuerbare Energie
BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
Black:
Es ist doch seltsam, dass viele Kunden zwar auf die (Oligopol)macht der großen Erzeuger/Versorger schimpfen, aber gleichzeitig die Alternative von dezentral erzeugtem EEG-Energie ablehnen.
Hätten wir eine Biogasquote von 50 % könnten wir den Gassperrungen der Russen zumindest etwas gelassener entgegensehen.
nomos:
@Black, seltsam wäre, wenn man die betroffenen und in der Stellungnahme hervorgehobenen PV-Mini-Anlagen, als Alternative begreifen würde. Wer ist gegen eine regionale Energieerzeugung? Die ist auch nicht neu. Wasserkraft wir schon seit ewigen Zeiten genutzt. Der Strom daraus wurde immer im Mix verkauft. Es gibt keinen Grund, dezentral erzeugte Energie künstlich teuerer zu machen. Der Effekt ist in aller Regel nur der höhere Profit zu Lasten der Verbraucher. Die regionalen und kommunalen Erzeuger sollten sich nicht die Großkonzerne als Vorbild nehmen.
Regionale Storm- und Wärmeerzeugung in wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen Anlagen ist im Sinne der Verbraucher. Kommunale und regionale Anlagen sind der richtige Weg, vorausgesetzt die Kommunalpolitik missbrauchen das neben den horrenden Steuern und Abgaben nicht auch noch als weitere Einnahmequelle zur zweckfremden Verwendung. Holz und Holzprodukte in Einzelöfen mit enormer Feinstaubbelastung und geringer Effektivität zu verfeuern ist nicht die Lösung. \"BIO\" ist nicht grundsätzlich umweltfreundlich oder sonst vertretbar (Palmöl & Co.!).
Die Verbraucher müssen nicht damit einverstanden sein, Steckenpferde zu finanzieren und diese auch noch mit risikolosen Renditen abzusichern. Hier wird viel Geld der Verbraucher nutzlos verbrannt!
superhaase:
--- Zitat ---Original von nomos
Holz und Holzprodukte in Einzelöfen mit enormer Feinstaubbelastung und geringer Effektivität zu verfeuern ist nicht die Lösung. \"BIO\" ist nicht grundsätzlich umweltfreundlich oder sonst vertretbar (Palmöl & Co.!).
--- Ende Zitat ---
Streiche \"sonst\", dann stimme ich zu.
Allerdings gibt es durchaus Einzelöfen mit hoher Effektivität und sehr geringer Feinstaubemission. Seit neuestem sogar als KWK-Stromerzeuger.
Man sollte Holz als wichtigen regenerativen Energieträger nicht so pauschal und vordergründig verteufeln.
\"BIO\" ist zwar nicht grundsätzlich umweltfreundlich, aber sehr oft schon.
--- Zitat ---Die Verbraucher müssen nicht damit einverstanden sein, Steckenpferde zu finanzieren und diese auch noch mit risikolosen Renditen abzusichern. Hier wird viel Geld der Verbraucher nutzlos verbrannt!
--- Ende Zitat ---
\"Steckenpferde\", \"risikolose Renditen\", \"nutzlos verbranntes Geld\" .... da sind sie wieder, die unsinnigen Platitüden ... alles wird nur zum Spaß einiger weniger gemacht, wobei diese auch noch auf Kosten des kleinen Mannes bereichert werden sollen. Das ist die wahre Intention der Politik. Wer mag davor noch die Augen verschließen? :tongue:
nomos:
--- Zitat ---Original von superhaase
Man sollte Holz als wichtigen regenerativen Energieträger nicht so pauschal und vordergründig verteufeln.
--- Ende Zitat ---
@sh, klar, da verteufelt einer pauschal und vordergründig das Holz und vor was verschließen Sie sonst noch die Augen? X(
PS:
--- Zitat ---Original von Black
Hätten wir eine Biogasquote von 50 % könnten wir den Gassperrungen der Russen zumindest etwas gelassener entgegensehen.
--- Ende Zitat ---
... und weiter sinnlos Energie verschwenden. Da fiel mir noch diese \"umweltschonende\" Bio-Gas-Meldung aus dem letzten Jahr in die Hände:
Rekordfahrt mit Bio-Gas
Auch umweltschonende Autos können schnell sein. Mit Bio-Gas im Tank hat ein umgerüsteter Audi A4 im Oktober 2008 auf einer Teststrecke im niedersächsischen Papenburg ein Spitzentempo von 327,7 km/h erreicht. Damit hat der 585 PS starke, auf drei Liter aufgebohrte Allrad-Mittelklassewagen den ersten Geschwindigkeitsrekord für Bio-Gas-Autos aufgestellt. Den Rekord für Erdgasautos hält mit 344,7 km/h ein Bugatti Veyron.[/list]Tolle Werbung für \"BIO und Co\"
nomos:
Die Richter haben heute den Eilantrag der Betreiber eines Biogasanlagenparks zurückgewiesen.
Das zum 1.1.09 novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz hat klargestellt, dass das \"Anlagensplitting\" unzulässig ist - und zwar auch für bereits bestehende Anlagen. Dabei geht es um das Aufteilen großer Anlagenparks in mehrere Anlagen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen.
Der Antrag auf Einstweilige Anordnung wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Nach Auffassung der Bundesregierung war das \"Anlagensplitting\" bereits nach der vorherigen Fassung des EEG aus dem Jahr 2004 unzulässig.
Ich kann die Entscheidung nachvollziehen, gerade als Verbraucher.
siehe hier ??
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