Energiepolitik > Erneuerbare Energie

BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG

(1/5) > >>

nomos:
siehe hier

Gesetzesänderungen  mit Rückwirkung  haben wir schon mehrfach gesehen (z.B. die Sozialversicherungspflicht für Direktversicherungen, die den hier gesehenen Zeitraum von 20 Jahren oft weit überschreiten).

Das EEG regelt nicht nur die Preise, sondern verpflichtet auch zur vorrangigen Abnahme der erzeugten Energie. Eine Deckelung der Abnahmeverpflichtung ist in Deutschland nicht vorgesehen und das ist nicht unbedingt  zum Vorteil für die  Verbraucher, die die Vergütungen über die Preise bezahlen müssen. Aus Verbrauchersicht besteht da übehaupt keine kalkulierbare Grundlage. Gerade vom BdEV kann man dazu ein Wort erwarten.  Es könnten sich bei der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht andere Regelungen als verfassungswidrig herausstellen als die jetzt beanstandeten.

Black:

--- Zitat ---Original von nomos
Es könnten sich bei der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht andere Regelungen als verfassungswidrig herausstellen als die jetzt beanstandeten.
--- Ende Zitat ---

Es wird nur die beanstandete Regelung überprüft.

Vorliegend wenden sich die Beschwerdeführer ja gegen eine Verringerung der EEG Vergütung, während Sie dagegen aus Verbrauchersicht zu hohe Vergütungen beklagen möchten.

nomos:
@Black, die Beanstandung kann nachgereicht werden. Eigentlich erwarte ich das von einer Verbraucherorganisation. Wenn die Klage hier auf die wirtschaftlichen Auswirkungen bei den Investoren abgestellt wird, ist es nicht mehr als berechtigt, nach den Auswirkungen bei den Verbrauchern zu fragen.

Ich beklage nicht in erster Linie die Höhe, sondern die nicht vorhandene Decklung, die den Finanzbedarf und die Belastung für die Verbraucher nicht begrenzt und unberechenbar macht. Ich beklage das Fehlen und die Behinderung der Marktwirtschaft. Mit der Umlage rechnen sich Investitionen die damit bessere Lösungen verhindern. Ich beklage das Fehlen  von Effizienz, insbesondere beim Solarstrom. Nur wegen dieser deutschen Förderung sind wir Weltmeister, nicht wegen der besonderen Effizienz! Solarstrom lässt sich an anderen Orten wirtschaftlicher erzeugen. Der Aufwand ist im Verhältnis zum Beitrag unakzeptabel. Selbst Spanien hat hier eine Deckelung. Man könnte das noch im Detail weiter ausführen.

Bemerkenswert ist, dass der BdEV die Verfassungsklage der Stromerzeuger unterstützt ohne mit einem Wort auf die Auswirkungen und Risiken dieser Umlageförderung für die Verbraucher einzugehen. Energieinvestitionen  müssen global ökologisch und ökonomisch Sinn machen! Nicht nur für Einzelne!

Black:
Es ist zu beachten:


--- Zitat ---Gegen diese Neuregelung haben Betreiber von Biogasanlagen zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
--- Ende Zitat ---

Beschwerdeführer sind als Anlagenbetreiber. Die Anlagenbetreiber dürften kein Interesse an einer Deckelung haben.


--- Zitat ---Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund der Energieverbraucher e.V. und neun anderen Verbänden als sachkundigen Dritten nach § 27a BVerfGG die Gelegenheit gegeben, sich zu diesen Beschwerden zu äußern.  
--- Ende Zitat ---

Der BdEV kann sich also nur als \"sachkundiger Dritter\" zu den Beschweren äußern. Er kann aber nicht selber den Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ändern oder erweitern und so die Frage einer Deckelung zur Sprache bringen.

Im übrigen bezweifle ich, dass der Endverbraucher durch eine fehlende EEG Deckelung in Grundrechten betroffen ist.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Beschwerdeführer sind als Anlagenbetreiber. Die Anlagenbetreiber dürften kein Interesse an einer Deckelung haben.
--- Ende Zitat ---
Beschwerde kann auch der BdEV führen.
--- Zitat ---Original von Black Im übrigen bezweifle ich, dass der Endverbraucher durch eine fehlende EEG Deckelung in Grundrechten betroffen ist.
--- Ende Zitat ---
Zweifeln darf man! Dass der Endverbraucher die Zeche immer nur begleichen darf ohne auch Rechte zu haben, das bezweifle ich.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln