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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG

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Black:

--- Zitat ---Original von nomos

--- Zitat ---Original von Black
Beschwerdeführer sind als Anlagenbetreiber. Die Anlagenbetreiber dürften kein Interesse an einer Deckelung haben.
--- Ende Zitat ---
Beschwerde kann auch der BdEV führen..
--- Ende Zitat ---

Nein, der BdEV selbst kann keine Verfassungsbeschwerde einlegen.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Nein, der BdEV selbst kann keine Verfassungsbeschwerde einlegen.
--- Ende Zitat ---
@ Black, das soll jetzt kein Palaver werden. Es würde mich trotzdem interessieren, mit was Sie die Beschwerdebefugnis des BdEV verneinen. Der BdEV vertritt nicht nur Verbraucher, er ist  auch selbst Stromverbraucher.

Ich denke nur, für die Vertretung der EE-Erzeuger gibt es andere Verbände.  ;)

Black:

--- Zitat ---Original von nomos

--- Zitat ---Original von Black
Nein, der BdEV selbst kann keine Verfassungsbeschwerde einlegen.
--- Ende Zitat ---
@ Black, das soll jetzt kein Palaver werden. Es würde mich trotzdem interessieren, mit was Sie die Beschwerdebefugnis des BdEV verneinen. Der BdEV vertritt nicht nur Verbraucher, er ist  auch selbst Stromverbraucher.
--- Ende Zitat ---
Selbst wenn der BdEV in seiner Eigenschaft als Stromabnehmer quasi \"in eigener Sache\" Verfassungsbescvhwerde gegen das EEG einlegen wollen würde fehlt es an der Betroffenheit. Gegen welche Norm des EEG konkret sollte sich dann gewandt werden?

Meines Wissens nach ordnet das EEG an keiner Stelle an, dass der Letztverbraucher EEG Kosten in bestimmter Höhe zu zahlen hat.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Selbst wenn der BdEV in seiner Eigenschaft als Stromabnehmer quasi \"in eigener Sache\" Verfassungsbescvhwerde gegen das EEG einlegen wollen würde fehlt es an der Betroffenheit. Gegen welche Norm des EEG konkret sollte sich dann gewandt werden?

Meines Wissens nach ordnet das EEG an keiner Stelle an, dass der Letztverbraucher EEG Kosten in bestimmter Höhe zu zahlen hat.
--- Ende Zitat ---
@Black, also geht es nur noch um die Betroffenheit. Die EEG-Vergütung sind Kosten bei den Versorgern, die in die Preise einfliessen.  Die entstandenen Mehrkosten, also die Differenz zwischen Vergütung und Marktpreis erhöhen die Endverbraucherpreise. Betroffene sind die Stromverbraucher.

Mein Verständnis für die Unterstützung hält sich nach wie vor in Grenze. Die aktuelle Änderung hat eine winzige graduelle Wirkung der Integration Erneuerbarer Energien in den Energiemarkt unter echten Wettbewerbsbedingungen und somit in die richtige Richtung. Das ist im Interesse der Verbraucher und  unserer Wirtschaftsordnung.

superhaase:

--- Zitat ---Original von nomos
... Die aktuelle Änderung hat eine winzige graduelle Wirkung der Integration Erneuerbarer Energien in den Energiemarkt unter echten Wettbewerbsbedingungen und somit in die richtige Richtung. Das ist im Interesse der Verbraucher und  unserer Wirtschaftsordnung.
--- Ende Zitat ---
Diese \"Wirkung der Integration Erneuerbarer Energien in den Energiemarkt unter echten Wettbewerbsbedingungen\" erschließt sich mir nicht.
Können Sie das näher erläutern?
Ich sehe erher das Gegenteil: Durch diesen \"Vertauensbruch\" werden bereits getätigte Investitionen in Erneuerbare Energien zum Teil unrentabel. Das dürfte die Investitionsbereitschaft in Zukunft wohl eher dämpfen. Wenn aufgrund solcher Vorgänge kaum noch jemand in EE investieren will, dann dürfte sich die Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit der EE wohl weiter in die Zukunft schieben.

Außerdem: Es soll im Interesse der Wirtschaftsordnung sein, wenn der Vertrauensschutz verloren geht und die Zusagen, auf deren Basis Investitionen getätigt wurden, umgeworfen werden?
Wer will denn dann in diesem unseren Lande noch investieren?

ciao,
sh

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