Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide

<< < (11/15) > >>

RuRo:
@Pedro
Das ist nicht Theorie, das ist Gesetz, wie belkin ja schon verlinkt hat und somit für jedermann zum nachlesen.

Wenn es Frau oder Herr Richter (noch) nicht besser wissen, muss man ihnen behilflich sein  ;)

HarryS:
Auch ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid von der GmgH erhalten. Da ich seit 2005 die Rechnungen kürze, beläuft sich die Summe auf > 1200,00 EUR. Harry01 hat bereits die Frage aufgeworfen, wie wir damit umgehen wollen, dass die GmbH nun Mahnungen verschicken lässt während die AG unser Vertragspartner ist. Leider habe ich darauf keine Reaktion gelesen. Wie gehen wir damit um? Ich neige dazu dem Anspruch \"Insgesamt\" zu widersprechen ohne auf AG oder GmbH einzugehen. Aber dann ist da noch die Frage mit dem zuständigen Gericht. Wenn man auf die Zuständigkeit des Landgerichtes gem. ENWG hinweist, hat man vielleicht schon die GMBH als Vertragspartner akzeptiert. Wie werdet Ihr hier vorgehen?
Die GmbH hat mir einen Brief geschrieben und ihre Version der Geschäftsübertragung von der AG auf die GmbH dargelegt. M.E. ist das so nicht einwandfrei. Dieser Brief hätte von der AG kommen müssen. Ich werde mich auch zukünftig an die AG halten.

HarryS

Pedro:
Hallo RuRo,
dass die von Belkin verlinkten §§ geltendes Recht sind, ist  natürlich klar. Diese stehen aber leider wirklich nur auf dem Papier, was mir zu meiner Überraschung klar geworden ist, als sich \'\'Herr Richter\'\'  auch nach \'\'Beratungshilfe\'\' nicht davon abbringen ließ, selbst zu urteilen. Das hätte ich als wenig \'\'gerichtserprobter Mensch\'\' vorher nicht für möglich gehalten. Richter sind in ihrer Entscheidung nun mal frei..... .
Die Verfahren gingen dann aber trotzdem in  Berufung zum Landgericht (eines ist noch anhängig, siehe Beschluss v. 21.11.08 (!) zur Bestellung eines Sachverständigen auf Homepage http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de  unter \'\'Urteile\'\').
Umso mehr gilt der hier schon  mehrfach erteilte Ratschlag, für mögliche eigene Auseinandersetzungen in den Gasstreiten nur wirklich erfahrene und mit dieser Materie vertraute Anwälte zu beauftragen.

Harry01:
Hallo @all

Den Widerspruch habe ich nun vorab per Fax vorausgesendet und per Schneckenpost nochmal hinterhergeschickt. Anfang der Woche hatte ich per Email beim Mahngericht angefragt, ob denn alles angekommen ist und seinen Gang geht. Es kam auch prompt die Antwort, daß alles erfaßt wurde und auch dem Antragsteller schon eine entsprechende Mitteilung zugesendet wurde.

Es muß also doch nicht immer ein teures Einschreiben mir Rückschein sein.

Lili:
Hallo

Wir haben auch am 31.12.2008 einen Mahnbescheid von E.ON Avacon Vertrieb GmbH bekommen.Die Forderung beläuft sich bei uns inkl. Zinsen und Mahngebühr auf 263,98€.Nettobertag liegt bei 238,20€.Seit 2007 zahlen wir nicht mehr die angeforderten Zahlungen.
Es handelt sich bei uns nur über die erhöhten Gaspreise.
Die erforderlichen Schreiben gegen die E.ON haben wir zusammen mit unserer Verbraucherzentrale geschrieben.Leider sind es hier bei uns zu wenig Leute die gegen die Erhöhungen der E.ON rebelieren.Die Leiterin unserer Verbr.Zentrale hat aber bis zum heutigen Tag noch keinen Mahnbescheid bekommen,obwohl Sie noch viel viel mehr Aussenstände hat.
Unseren gesamten Schriftverkehr habe ich unserer Rechtschutzversicherung geschickt.Falls die die Kosten einer Anklage übernehmen sollten würde ich gern wissen welchen Anwalt man dann nimmt.Solten wir einen Anwalt nehmen den uns die Rechtschutz emphielt?Ich kenne keinen Anwalt dem ich sonst nehmen könnte.
Was meint Ihr?

Übrigens den Widerspruch habe ich eingelegt.Der ging nach Uelzen ans Zentrale Mahngericht.

Liebe Grüße Kerstin

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln