Hallo Zusammen,
mittlerweile habe auch ich einen Mahnbescheid der E.ON Avacon Vertrieb GmbH erhalten, die angebliche Forderung soll sich laut Mahnbescheid auf über 6.600 € belaufen, nun ja ich kürze ja auch schon seit 2004.
Allerdings dürfte m.E. außer heißer Luft nicht allzu viel dahinter stehen. Der Mahnbescheid enthält eine Reihe von Fehlern, die aufzeigen, dass hier ein vollautomatisiertes Verfahren angewandt wurde. Offensichtlich will man nur einschüchtern, naja und vielleicht die Verjährung unterbrechen. Deshalb wurde wohl auch keine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, obwohl das, wenn man sich die Mahnbescheide so anschaut, für das Unternehmen besser gewesen wäre.
Zunächst bezieht man sich auf eine angebliche Mahnung vom 13.11.2008, die ich jedoch bis zum heutigen Tage nicht erhalten habe. In dieser soll die Zusammensetzung der Hauptforderung aufgeführt sein. Nun habe ich gehört, dass auch bei anderen Protestlern in den Mahnbescheiden das Mahnungsdatum 13.11.2008 genannt ist und diese ebenfalls keine Mahnung erhalten haben.
In der von mir angeforderten Zwischenabrechnung zum 31.12.2008 beträgt die angebliche Forderung dann nur noch ca. 6.000 €. Jetzt meine Frage, reduziert sich die Forderung weiter, wenn ich noch ein oder zwei Jahre warte auf Null???
Im übrigen ist E.ON Avacon Vertrieb GmbH der Meinung, dass bei einem angegebenen Streitwert von über 6.600 € das Amtsgericht in Oschersleben zuständig sei. Unabhängig davon ist ja eh eine Sonderzuständigkeit der Landgerichte gegeben.
Der Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt ist raus und ich werde erst einen Anwalt beauftragen, wenn tatsächlich eine Anspruchsbegründung beim zuständigen Gericht eingeht, wovon ich allerdings nicht ausgehe als Sondervertragskunde \"Comfort\".
Viele Grüße aus Wanzleben
Der Bandit...