Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
AKW NEE:
@ belkin
Danke für die beeindruckende Belehrung!
Juristisch sind Ihre Ausführungen sicherlich korrekt, ob es zur Aufhellung bei den betroffenen, juristischen Laien beiträgt, wage ich zu bezweifeln. Auf unserer Veranstaltung in der nächsten Woche zu diesem Thema, werde ich Ihren Beitrag zum besten geben und bin dann gespannt auf die Reaktionen. Hierbei setze ich Ihr Einverständnis voraus, handelt es sich doch um Ihr geistiges Eigentum!
userD0009:
@AKW NEE
Bei dem gerichtlichen Mahnverfahren und evtl. anschließend durchzuführendem Hauptverfahren handelt es sich um juristische Themen.
Meiner Ansicht nach, bedarf es für die Beantwortung von juristischen Fragen auch juristischer Antworten. Insbesondere wenn dies schriftlich geschieht, da evtl. Missverständnisse bei \"laienhafter\" Ausdrucksweise nicht so schnell korrigiert werden können, wie dies in einem natürlichen Gespräch möglich ist.
Um evtl. Missverständnisse zu vermeiden, und zu einer \"Aufhellung\" bei den Betroffenen zu verhelfen, empfiehlt es sich daher, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin mit dieser Aufgabe zu beauftragen; jedenfalls als Berater zur Seite stehen zu haben.
Ich habe Ihre Einwendung und Anmerkung verstanden.
Ich denke, wir sollten eine weitere diesbezügliche Diskussion allerdings hier nicht durchführen, da es doch mit dem Thema des Thread nichts zu tun hat.
Grüße
belkin
Blau Bär:
Hallo Freunde des günstigen Gases!
Wenn man Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegt, muß dieser unterschrieben werden. Klar!
Mit Datum?
Ein Feld ist hier nicht vorgesehen?
Ist das Datum notwendig? Ist das Datum vielleicht sogar schädlich???
Wenn ja, wo das Datum?
Viele Grüße
Blau Bär
gastrom:
Hallo Käpt´n,
also auf meinem Widerspruchsformular gab es ein Feld \" Datum des Widerspruchs \"
Es war oberhalb der Anschrift, an die der Widerspruch zu senden war. Und zwar links
neben der Geschäftsnummer des AG. Das war aber schon 2006. Vielleicht ist es jetzt
schon ganz anders. Aber ich denke mal: Datum ist genauso wichtig, wie das Kreuz an
der richtigen Stelle.
Gruß von gastrom
richie:
Hallo Belkin,
ich fand Ihre Ausführungen sehr gut und aussagekräftig!
Danke dafür.
Durch zu \"laienhafte\" Ausführungen, da gebe ich Ihnen Recht, könnte es zu Missverständnissen kommen oder Fehler der darauf hin Handelnden geben.
Hallo Belkin,
Deshalb (noch einmal) konkret an Sie unsere Frage:
Spricht irgendetwas gegen einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid, wenn wir wegen Unbilligkeit die Gaszahlungen gekürzt haben; UND empfehlen Sie auch jetzt schon die Beauftragung eines RA?
Wir wollen NICHT einknicken, aber auch keinen Fehler machen.
Danke im voraus für eine ähnlich gute Antwort.
richie
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