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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide

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kwade:
Hallo,
als Sylvesterüberraschung haben auch ich, ebenfalls meine Tochter, einen
Mahnbwscheid zugestellt bekommen. Wir kürzen seit 2004 und es sind
bereits Summen von über 3000 € bzw. 1800 € aufgelaufen..
Veranlaßt hat die Avacon Vertriebs GmbH dieses gerichtliche Mahnver-
fahren. Verträge haben wir aber von der Avacob AG bzw. der HASTRA.

Ein frohes, gesundes aber auch erfolgreiches 2009 wünscht
                                                                                                       KW

Opa Ete:
Hallo zusammen, auch ich habe heute wieder einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid von der Avacon bekommen  - genau wie letztes Jahr.
Mein Tipp: Kreuzchen bei  \"Gesamtwiderspruch\", unterschreiben und ab zur Post. Ich kürze seit 2004. Die Avacon hat nach meinem Widerspruch keine Klage erhoben, werden sie m.E. dieses mal auch nicht tun. Schon garnicht, wenn man wie ich Sondervertragskunde ist. In meiner letzten Jahresabrechnung vom 8.12.2008 wollte die Avacon nur 1200€ haben ein paar Tage später 600€ mehr. Ich nehme diese Firma schon lange nicht mehr ernst, die verwechseln Gas- mit Stromforderungen, erheben unberechtigte Mahngebühren etc.. In meinem Mahnbescheid stand sogar \"Forderung wie in letzter Mahnung vom 13.11.2008\", diese Mahnung habe ich noch garnicht erhalten. Die gerichtlichen Mahnbescheide spukt der Computer aus, weil die Frist gewahrt werden muss, die gucken sich den persönlichen Fall gar nicht an. Also - gaaaanz ruhig bleiben, die werden nicht klagen, die versuchen nur die Leute weich zu kochen.
Gruß Opa Ete

Christian Guhl:
@Opa Ete
Ganz meine Meinung ! Die werden nicht so lebensmüde sein, einen Sondervertragskunden mit ungültiger Preisanpassungsklausel zu verklagen.
@kwade/Harry01
Ob nun die AG oder die GmbH Vertragspartner sind, wird spätestens geklärt, wenn Klage erhoben wird.Da ich noch keine Mitteilung bekommen habe, dass die AG die vermeintliche Forderung gegen mich an die GmbH abgetreten hat,ist die AG mein Ansprechpartner.
@Emsländer/lupo/Blauer Bär
Sondervertragskunden haben die besten Karten !(siehe oben)
@Reso1
IGEL hat doch eine Anwältin, die sich mit Eon-Avacon auskennt !
@alle
Da das der erste Mahnbescheid in meinem Leben war, bin ich etwas verwundert.Das Schreiben lag wie ein normaler Brief im Kasten. Ich dachte, man müsste bei der Zustellung etwas quittieren. So kann der Briefträger ja den Zustellungsvermerk machen und das Schreiben in den Gulli schmeißen.Wenn ich behaupte, ich habe nichts bekommen, glaubt das kein Mensch und die Frist ist abgelaufen und die Forderung rechtskräftig.Bekannte sind am Tag nach Weihnachten in Urlaub gefahren. Der Mahnbescheid liegt wahrscheinlich hoch und trocken im Briefkasten. Wenn sie in 3 Wochen zurückkommen haben sie keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren ?

Blau Bär:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Bekannte sind am Tag nach Weihnachten in Urlaub gefahren. Der Mahnbescheid liegt wahrscheinlich hoch und trocken im Briefkasten. Wenn sie in 3 Wochen zurückkommen haben sie keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren ?
--- Ende Zitat ---

\"Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand\" beantragen.

Viele Grüße
Blau Bär

E.ON-Kunde:
Auch ich habe heute vom AG Uelzen einen der lieben Grüße zum Jahreswechsel bekommen. Ein Jahr früher als erwartet ...

Das Schreiben enthält u. a. den Hinweis, man möge doch bitte die Angaben bzgl. des lt. Antragsteller zuständigen Gerichtes prüfen. Hier ist natürlich das für meinen Wohnort zuständige AG angegeben.
In diesem Forum besteht jedoch offenbar weitgehende Einigkeit darüber, dass - zumindest bei Streitigkeiten mit SV-Kunden - eigentlich das LG zuständig ist.

Wie ist nun die Aufforderung zur Prüfung dieser Angabe zu verstehen? Ist hier bereits im Widerspruch ein Hinweis auf eine abweichende Zuständigkeit angebracht?


Allen einen guten Rutsch!

E.ON-Kunde

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