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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide

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DieAdmin:
@mam,

ich habe Ihren Beitrag aus diesem Thread herausgelöst und in den neuen Bereich der Mark-E verschoben.

@Nicht-EON-Avacon-Kunden

ich möchte an dieser Stelle bitten, dass Nicht-Avacon-Kunden in dem Bereich ihres Versorgers posten, wenn sie einen Gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben: http://forum.bdev.de/board.php?boardid=35

Sollte dieser noch nicht angelegt sein, einfach entsprechenden Thread dort eröffnen und ich lege den Versorger nachträglich an.

Lupo:

--- Zitat ---Original von Emsländer

Doch wenn nach dieser Trommelei der Versorger nur ein Teil, einer so wie Sie einknickt, hat sich das ganze abgestimmte Verhalten der Energieriesen doch gelohnt, oder?
--- Ende Zitat ---

@ Emsländer

Mir war von Anfang an klar das ich, sofern der Versorger den Mut hat ins Verfahren zugehen, dieses auch durchziehen werde. Ich bin aber nicht alleine, Mitglied einer \"Widerstandsgruppe\", beim Bund der Energieversorger und habe ich mir die Forderung nebst Zinsen und Gerichtgebühren \"bei Seite gelegt\"...

Natuerlich habe ich auch die ausstehende Zahlungen auf die Seite gelegt. Die Gerichtsgebühren habe ich nicht zur Seite gelegt, da ich nicht einschätzen kann, wie hoch diese sein könnten.

Einknicken werde ich nicht:
Einfach aufhören und zahlen möchte ich nach über 3 Jahren eigentlich nicht.

Als juristischer Laie möchte ich trotzdem mein Risiko einschätzen bzw. ich möchte mir bewusst sein, worauf ich mich einlasse.

Deshalb möchte ich nochmal die Frage in die Rund stellen:
Wie kann es nach dem Widerspruch zum Mahnbescheid weitergehen?


Ich wuensche allen ein erfolgreiches Jahr gegen die Gas- Lobbyisten!

Opa Ete:
@Lupo

es gibt nur 2 Möglichkeiten: Entweder klagt der Versorger oder nicht!
Wenn er ein halbes Jahr nach ihrem Widerspruch immer noch nicht geklagt hat - so lange läuft die Hemmung, dann können sie sich auf Verjährung berufen und brauchen nicht zu zahlen. Wenn er denn klagt, kommt es darauf an, um welche Summe es geht, ob Amtsgericht oder Landgericht.
Vor dem Amtsgericht brauchen sie keinen Anwalt vor dem Landgericht schon. Im Internet gibt es genug Seiten, auf denen man Zivilprozesskosten
berechnen kann, geben sie dort an, auf was der Versorger sie verklagt und
sie bekommen die eigenen Anwaltskosten, die des Gegners bei eigener Niederlage und die Gerichtskosten aufgeschlüsselt - auch was das Ganze in der nächsten Instanz kosten würde. bei Streitigkeiten vor dem Amtsgericht von unter 600€ gibt es keine nächste Instanz, da sind  beide Parteien dem Urteil des Richters ausgeliefert.

Gruß Opa Ete

richie:
Hallo zusammen,

auch wir bekamen gestern Post vom Amtsgericht Uelzen.... Gleich 2x - für jeden Ehepartner getrennt.
Auslöser war die eon Avacon Vertrieb GmbH in Helmstedt.
Wir kürzen die Gaspreise seit 2005.
Die Forderung ist über 1800€.
Kann uns jemand einen fachkundigen Anwalt im Großraum Helmstedt empfehlen?

Allen einen guten Start in 2009 und bleibt standfest!!!

Viele Grüße Richie aus HE.

Harry01:
Wünsche ein Frohes Neuses Jahr an alle Mitstreiter.

@Christian Guhl


--- Zitat ---Da das der erste Mahnbescheid in meinem Leben war, bin ich etwas verwundert.Das Schreiben lag wie ein normaler Brief im Kasten.
--- Ende Zitat ---

Tja, so ist das inzwischen. Vor ein paar Jahren wurde die Zivilprozessordnung dahingehend geändert, daß Postzustellurkunden mit Einwurf in den Briefkasten als zugestellt gelten. Das gilt übrigens auch für die behördlichen \"blauen Briefe\", wenn man z.B. \"geblitzdingst\" wurde und ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Es kam wohl zu häufig vor, daß eben durch Zustellung niedergelegte Briefe bei der Post nicht abgeholt wurden und die Post Mehrarbeit damit hatte, die Briefe an die Absender zurückzubefördern.

Ich habe übrigens soeben den Widerspruch in den Briefkasten geworfen und ihn vorab an das Mahngericht gefaxt. Ich werde mich rechtzeitig telefonisch vergewissern, ob der Widerspruch eingegangen ist.

Sollte EON nun tatsächlich beabsichtigen zu klagen, wie sieht das denn dann aus? Müssen die jeden Einzelnen in einem einzelnen Verfahren verklagen?

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