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E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide

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Lupo:
Hallo,

auch ich habe heute einen Mahnbescheid von meinem Versorger (GASUF) erhalten.
Darin werde ich aufgefordert, die offenen Beträge seit 2005 (insgesamt ca. 330€) zu begleichen. Ausserdem kommen dazu noch Zinsen für die Ausstände über gut 40€ und Gebühren für Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten (PATT, Chemnitz) über 77€.

Als Sondervertragskunde überlege ich jetzt, wie ich weiter vorgehen soll. Einfach aufhören und zahlen möchte ich nach über 3 Jahren eigentlich nicht.

RR-E-ft verweist auf einen Link mit folgendem Zitat:
Auch wenn der Versorger vor Gericht Klage erhebt, sollte man einen Anwalt einschalten. Bei sofortigem Anerkenntnis oder wenn sich die Forderung des Versorgers als unberechtigt erweist, muss der Versorger sämtliche Prozess- und Anwaltskosten übernehmen, also auch die Ihrigen. Wenn jedoch Klage erhoben wurde, dann sollte unbedingt ein Anwalt eingeschaltet werden. Vorteilhaft ist es, wenn der Anwalt über Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt.

Rechtsschutz habe ich dafür leider nicht und möchte jetzt mein Risiko einschätzen.

Kann mir jemand mitteilen, wie es nach dem Widerspruch weitergeht bzw. welche Optionen es gibt?

Falls die GASUF ein Verfahren einleitet, kann ich dieses durch ein sofortiges Schuldeingeständnis noch stoppen?

Danke und Gruss,

Lupo

Emsländer:
Als Sondervertragskunde überlege ich jetzt, wie ich weiter vorgehen soll. Einfach aufhören und zahlen möchte ich nach über 3 Jahren eigentlich nicht.

Ich frage mich langsam, wenn ich die ganzen Postings in den unterschiedlichesten Foren lese, was erwartet wurde?
Hatten Sie damit gerechnet, Widerspruch einzulegen und dann dem Versorger egal zu sein? Das scheint ein lohnendes verfahren für die Versorger und deren Anwälte zu sein. Nicht das nur die Rückstände nebst Zinsen und Mahngebühren beglichen werden, auch der Anwalt verdient sein Brot...

Mir war von Anfang an klar das ich, sofern der Versorger den Mut hat ins Verfahren zugehen, dieses auch durchziehen werde.  Ich bin aber nicht alleine, Mitglied einer \"Widerstandsgruppe\", beim Bund der Energieversorger und habe ich mir die Forderung nebst Zinsen und Gerichtgebühren \"bei Seite gelegt\"...

Doch wenn nach dieser Trommelei der Versorger nur ein Teil, einer so wie Sie einknickt, hat sich das ganze abgestimmte Verhalten der Energieriesen doch gelohnt, oder?

Nerv-Bert:
Hallüchen!
Ich lese hier schon eine Weile mit und bin ganz froh, dass ich mit meinen Sorgen/Fragen nicht alleine bin.
Ich habe ab Ende 2004 den Gaspreis gekürzt und werde mit ca. 1150 € zur Kasse gebeten - besser aufgefordert. Wie diese Zahl entstanden ist erschließt sich mir gar nicht. Meine gekürzten Zahlungen erscheinen in den monatlichen Auflistungen jedenfalls nicht.
Schade das es in unserer Gegend (Raum Magdeburg) keinen empfohlenen Anwalt für diese Angelegenheit gibt, sodass es sehr dienlich ist, wenn die eine oder andere Frage/Ansicht der Forenteilnehmer gründlich (aber Ball flach haltend) erörtert wird. Klasse, dass es dieses Forum gibt.

LG

Reso1:
Die Frist beträgt zwei Wochen seit Zustellung des Bescheids.

Das beigelegte Widerspruchsformular lässt zwei (Ankreuz-)Möglichkeiten:

1. Widerspruch gegen den Anspruch insgesamt.
2. Widerspruch gegen einen Teil des Anspruchs.

Wollte ich eine Begründung für meinen Widerspruch einlegen, müsste ich ein Schreiben beifügen; das erscheint mir wenig sinnvoll und nicht zielführend.

Also führt mich der Weg im Neuen Jahr zunächst einmal zum Anwalt. Für Hinweise auf einen in diesem Themengebiet erfahrenen Anwalt bin ich offen; ich verstehe das hier NICHT als Werbung. Ansonsten werde ich mich im IGEL-Umfeld umhören.

Einen guten Rutsch in die Runde ...

Harry01:
Hallo zusammen!

Auch ich kann mich anschließen, da ich heute ebenfalls einen Mahnbescheid bekommen habe.

Schade, ich dachte, er ist aufgrund meiner Provokation aus meinem letzten Schreiben erfolgt, aber wenn den heute alle bekommen haben....

Als Antragsteller ist allerdings die E.ON Avacon Vertrieb GmbH angegeben, womit bei mir wieder die Frage aufkommt, ob das nicht schon ein Formfehler ist, der eine entsprechende weiterführende Klage abweisen könnte. Den Vetrag habe ich wenn überhaupt mit der E.ON Avacon AG.

Auch bei mir sollen inzwischen über 1300 Euro eingefordert werden, die immer wieder seit 2004/2005 in die Jahresverbrauchsabrechnungen übertragen wurden. Ist die Verjährungs-/Verwirkungsfrist nun unterbrochen?

Bei der Menge an Mahnbescheiden und der vom Versorger zu verauslagenden Gebühren dürften die Energieperise demnächst wohl wieder steigen  :D

Ich wünsche Euch schonmal einen Guten Rutsch und ein kampfreiches Jahr 2009  :P

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