Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
RR-E-ft:
@Blau Bär
Steht m. E. alles im Basiswissen.
Begründung ist nicht erforderlich und untunlich.Vielmehr muss der Antragsteller bei Durchführung eines streitigen Verfahrens zunächst seinen (vermeintlichen) Anspruch begründen.
Quint:
Guten Tag,
ich habe auch einen Mahnbescheid über 1026 € bekommen. Ich kürze die Rechnung seit Februar 2006.
Wer kann mir sagen, welche juristischen Schritte ich jetzt unternehmen muss? Wie soll der Widerspruch ausgefüllt werden? Und was kommt danach?
Herzliche Grüße
Michael Worzyk
RR-E-ft:
Hier lesen.
Eine Begründung \"Unbilligkeitseinrede\" wäre für einen Sondervertragskunden an dieser Stelle kontraproduktiv.
Bei der Frage, ob überhaupt dem Grunde nach ein Recht zur Preiserhöhung bestand, kommt es auf die Billigkeit nicht an.
Deshalb den Widerspruch zum Mahnbescheid nicht begründen.
Reso1:
@Christian Guhl
Ich kürze die Rechnungen seit Mitte 2006.
Blau Bär:
\"Das Bärchen\" hat seit 2005 widersprochen und kürzt seitdem die Rechnungen.
===> Wenn ich das so lese, sind wohl nicht nur die betroffen, die seit 2005 kürzen (Verjährung).
Übrigens ist ein Bär ein Sondervertragskunde. ;) (Ist ja klar. :D )
Viele Grüße
Blau Bär
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