Energiepreis-Protest > HanseWerk
Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
nomos:
--- Zitat ---Original von nomos
--- Zitat ---Original von tangocharly
Ist nicht verkehrt; entscheidend ist allerdings der fristgerechte Eingang beim Mahngericht (das Gericht, bei dem das streitige Verfahren erfolgen soll, ist in diesem Stadium irrelevant).
--- Ende Zitat ---
Warum machen Behörden immer nur halbe Sachen und brauchen dazu noch ewig? Da war doch mal was mit Bürokratieabbau und nach Brüssel wurde dafür ein Bayerischer Ministerpräsident aD berufen.
Das \"Stuttgarter\" automatisierte Mahnverfahren gibt es jetzt seit 1982 und in der Zwischenzeit bundesweit. Online kann man Mahnbescheide gleich per Datensatz in Massen beantragen.
Warum kann man den Widerspruch nicht ebenfalls online absenden und das Verfahren online verfolgen. Die Zustellung ist geregelt und einen hinreichend sicheren Identifikationscode könnte man ja mit dem Bescheid liefern.
--- Ende Zitat ---
Zur Info:
Ich habe die Frage der Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren gestellt und schon eine Antwort erhalten.
--- Zitat ---vielen Dank für Ihre Anregung. Die Erweiterung des Online-Mahnantrags um den Widerspruch wurde vor einiger Zeit schon einmal vorgeschlagen, hat aber seinerzeit nicht die mehrheitliche Zustimmung der Bundesländer gefunden.
In Anbetracht der inzwischen großen Nutzungshäufigkeit des Online-Mahnantrags werden wir aber in diesem Jahr erneut prüfen, ob eine Erweiterung um den Widerspruch machbar ist.
--- Ende Zitat ---
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hzb:
ich bin neu hier..
und wollte nur mal kurz kund tun:
bin seit 2005 dabei und hab auch den mahnbescheid bekommen..
hab heute (per einschreiben mit rueckantwort) widersprochen..
gruss
hzb
0tt0lgel:
Hallo, habe aus aktuellem Anlass hier das Forum entdeckt und auch schon den Widerspruch nach Schleswig geschickt.
T. Schlagowski:
Ein sehenswerter TV-Beitrag zum Thema:
http://www.rtlregional.de/player.php?id=5033&r=1&seite=0
Interessant, wie Gaspreis-Widersprecher nach §315 hier mit \"säumigen Zahlern\" in einem Atemzug genannt werden.
Dabei kann doch ein §315-Widersprecher nie per se auch ein \"säumiger Zahler\" sein, da ja die Forderung bis zum Nachweis der Billigkeit überhaupt nicht fällig ist.
Morgen geht\'s weiter um 21 Uhr in der Sendung \"Menschen und Schlagzeilen\" mit Susanne Stichler.
Thomas Schlagowski :)
Black:
--- Zitat ---Original von T. Schlagowski
Dabei kann doch ein §315-Widersprecher nie per se auch ein \"säumiger Zahler\" sein, da ja die Forderung bis zum Nachweis der Billigkeit überhaupt nicht fällig ist.
--- Ende Zitat ---
Falsch.
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