Energiepreis-Protest > HanseWerk
Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
AKW NEE:
@ Black
Nun schlägt der @Blackismus auch hier zu. Aua
Die Rechtsauffassung zur Fälligkeit war hier bislang im Sinne von T. Schlagowski. Die Leute hier geben sich viel mühe mit dem, was Sie schreiben und sich erarbeiten. Wenn Sie werte/r Herr oder Frau @ Black grundsätzlich anderer Meinung sind, sollten Sie aus auch begründen können. Auch wenn Sie ein RA der Versorger sind sollte Ihnen dies möglich sein und wenn es Ihnen dann gelingt dies auch noch allgemein verständlich zu formulieren um so besser.
Black:
--- Zitat ---Original von AKW NEE
@ Black
Nun schlägt der @Blackismus auch hier zu. Aua
Die Rechtsauffassung zur Fälligkeit war hier bislang im Sinne von T. Schlagowski.
--- Ende Zitat ---
Dann war diese Auffassung falsch. Die Wahrheit tut manchmal weh.
Gerne noch einmal hier: Unbilligkeitseinrede und Fälligkeit
T. Schlagowski:
Wer gestern die 21-Uhr-Sendung von \"Menschen und Schlagzeilen\" auf N3 verpasst hat, kann sie heute Nacht um 1.30 in der Wiederholung sehen (DVD-Rekorder programmieren oder wachbleiben/Wecker stellen).
Wie schon angekündigt, ist der Gaspreis-Protest eines der aktuellen Hauptthemen. Neben dem Sprecher der Quickborner Initiative und unserem Claus-Dieter Brunke aus Harburg kommt Dr. jur. Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg ausführlich zu Wort.
Er bestätigt erneut, dass die Behauptung von e.on Hanse, es handele sich hier (bei den §315-Widersprechern) um säumige Zahler in jedem Fall falsch ist. Säumig ist man ja nur, wenn man etwas schuldet.
Und gerade diese Frage wird ja in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg geprüft, das 54 Gaskunden gegen e.on Hanse angestrengt haben.
e.on Hanse war übrigens auch in dieser Sendung nicht bereit, sich einem Interview zu stellen.
Thomas Schlagowski
Black:
--- Zitat ---Original von T. Schlagowski
Er bestätigt erneut, dass die Behauptung von e.on Hanse, es handele sich hier (bei den §315-Widersprechern) um säumige Zahler in jedem Fall falsch ist. Säumig ist man ja nur, wenn man etwas schuldet.
--- Ende Zitat ---
Da E.ON wohl von der Billigkeit der eigenen Preise ausgeht, handelt es sich folgerichtig für E.ON um säumige Zahler. Denn billige Preise sind von Anfang an fällig.
AKW NEE:
@ Black
Sie haben recht, wenn sie sagen, dass die E.ON Hanse dieser Meinung ist!
Als Anwalt sollten Sie aber dann auch sagen, dass die Meinung der E.ON Avacon nicht rechtsgültig ist. Die Feststellung der Gültigkeit steht weder dem Versorger, noch dem Verbraucher zu, sondern nur dem Gericht. Sie können es drehen wie sie wollen,
Keine gerichtliche Feststellung der Billigkeit - keine Fälligkeit!
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