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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide

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Black:

--- Zitat ---Original von AKW NEE
@ Black
Sie haben recht, wenn sie sagen, dass die E.ON Hanse dieser Meinung ist!

Als Anwalt sollten Sie aber dann auch sagen, dass die Meinung der E.ON Avacon nicht rechtsgültig ist.
--- Ende Zitat ---

Wenn ich denke, dass mir jemand Geld schuldet, dann nenne ich ihn \"Schuldner\". Wenn derjenige anderer Meinung ist, kann das gerichtlich geklärt werden. Aber bis zur Feststellung des Gegenteils werde ich ihn weiterhin \"Schuldner\" nennen.




--- Zitat ---Original von AKW NEEDie Feststellung der Gültigkeit steht weder dem Versorger, noch dem Verbraucher zu, sondern nur dem Gericht. Sie können es drehen wie sie wollen, Keine gerichtliche Feststellung der Billigkeit - keine Fälligkeit!
--- Ende Zitat ---

Sie verwechseln die Feststellung einer Tatsache mit der Existenz dieser Tatsache.

Wenn Bauer A und Bauer B darüber streiten ob das gelieferte Tier ein Schaf oder eine Ziege ist und das Gericht nach Sachverständigengutachten richtigerweise feststellt, dass es sich um eine Ziege handelt, dann wird das Tier nicht erst durch diese Feststellung des Gerichts zur Ziege. Es war von Anfang an eine. Bauer B kann dann auch nicht sagen \"ohne Feststellung der Ziegeneigenschaft ist es keine Ziege. Erst danach.\"

Nun ist die Billigkeit zwar keine Ziege, aber gleichwohl eine feststellbare Tatsache. Die Billigkeit \"entsteht\" auch nicht durch gerichtliche Feststellung, sie ist entweder schon vorher da oder eben nicht. War sie aber schon von Anfang an gegeben, dann auch die Fälligkeit.

Das Gericht spricht dann nicht die Fälligkeit neu aus, sondern stellt fest, dass der Kunde sich bereits seit seiner Kürzung in Verzug befindet. Daher sind dann auch zu zahlende Verzugszinsen im Urteilstenor mit enthalten.

taxman:

--- Zitat ---Original von Black
Das Gericht spricht dann nicht die Fälligkeit neu aus, sondern stellt fest, dass der Kunde sich bereits seit seiner Kürzung in Verzug befindet. Daher sind dann auch zu zahlende Verzugszinsen im Urteilstenor mit enthalten.
--- Ende Zitat ---

Oder ein Gericht stellt fest, dass die Preise unbillig sind und daher keine Fälligkeit bestand!

Also kommt es auf die Feststellung des Gerichtes an! Manche sagen auch Urteil!   ;)

Mmmäääähhhhh !!!

faun:
Hallo,

Habe heute meinen 2 Mahnbescheid von E.on Hanse bekommen, bin nun vom Amtsgericht Schleswig aufgefordert worden, entweder den Betrag zu begleichen, oder Wiederspruch einzulegen, es geht um , ob ich den Anspruch insgesamt wiederspreche, oder in einem Teil.
Ich frage mich, warum E.on, nach dem 1. Mahnbescheid und meinem Wiederspruch, wieder einen Mahnbescheid anstrengt.

Im Mahnbescheid, steht, der Antragsteller hat erklärt, das der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, dieser aber erbracht sei.

Wie zu ersehen ist, steigen die Kosten, von Manhverfahren zu Mahnverfahren. Wie sollte man sich jetzt verhalten.

Mfg

ossi:
hallo,
gut zu wissen, dass es zumindest einen weiteren gibt, der ebenfalls die nette Post erhalten hat.
Ich habe hierzu ein neues Thema eröffnet.

Docker:
... na dann sind wir ja schon drei!!!!!  Ich glaube dieser Film heisst: \"Denn sie wissen nicht was sie tun ...\"  Hakuna Matata, wenn E.on einen Ar...in der Hose hätte, würden sie doch die Vollstreckung des ersten Mahnbescheides anstreben ... immer ruhig bleiben, ich denke die haben jetzt vollends den Überblick verloren.  Gruß an alle \"Mitstreiter\"

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