Energiepreis-Protest > HanseWerk

Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide

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T. Schlagowski:
e.on Hanse verschickt heute tatsächlich GERICHTLICHE Mahnbescheide. Detaillierte Empfehlungen folgen in Kürze (t.schlagowski@t-online.de).  Ruhe bewahren, nichts voreilig unterschreiben oder veranlassen.

Thomas Schlagowski
Bund der Energieverbraucher Hamburg

RR-E-ft:
Wenn man Widerspruch einlegen will, muss man unbedingt  innerhalb der 14tägigen Widerspruchsfrist das Kreuz an der richtigen Stelle machen, unterschreiben und dafür sorgen, dass der Widerspruch fristgerecht beim Mahngericht eingeht.

Legt man Widerspruch ein, kann E.ON darüber entscheiden, ob es das streitige Verfahren durchführt. Legt man keinen Widerspruch ein, wird auf Antrag Vollstreckungsbescheid erlassen.

Blau Bär:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
... und dafür sorgen, dass der Widerspruch fristgerecht beim Mahngericht eingeht.


--- Ende Zitat ---

Per Einschreiben-Rückschein ?  an das oben im Kopf angegebene Mahngericht (Nicht an das Gericht bei dem Das streitige Verfahren ggf. durchzuführen ist.)

Viele Grüße
Blau Bär

Emsländer:
Per Einschreiben-Rückschein ? an das oben im Kopf angegebene Mahngericht (Nicht an das Gericht bei dem Das streitige Verfahren ggf. durchzuführen ist.)

Dringend zu empfehlen wäre mit Rückschein, bei mir ist das Einschreiben/Einwurf bei der Post verloren gegangen, sodass ich nochmals ein Fax nachlegen mußte.....

tangocharly:

--- Zitat ---Original von Blau Bär

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
... und dafür sorgen, dass der Widerspruch fristgerecht beim Mahngericht eingeht.


--- Ende Zitat ---

Per Einschreiben-Rückschein ?  an das oben im Kopf angegebene Mahngericht (Nicht an das Gericht bei dem Das streitige Verfahren ggf. durchzuführen ist.)
--- Ende Zitat ---

Ist nicht verkehrt; entscheidend ist allerdings der fristgerechte Eingang beim Mahngericht (das Gericht, bei dem das streitige Verfahren erfolgen soll, ist in diesem Stadium irrelevant).

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