Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg

Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung

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Emsländer:
1).Das von Ihnen benutzte Schreiben ist der aktuelle Stand. Dieses ist so ausgelegt, dass Sie sowohl für Tarif, wie auch Sondervertragskunden genutzt werden. Da ist alles erschlagen...

2). Widerspruch aufrechterhalten und nicht antworten, reine Portoverschwendung...

3).
Zitat:
Es wurden zahlreiche Fälle bekannt, bei denen z.B. Telekommunikations-Unternehmen ihren Kunden mit einem Schufa-Eintrag drohten und diesen dann vornahmen, wenn diese wegen ausbleibender Leistungen den Vertrag kündigten. Bei widersprochenen Forderungen darf zwar gemäß den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen, die Schufa prüft dies aber nicht selbst. Weist der Betroffene, vorzugsweise über einen Anwalt, der Schufa den erfolgten Widerspruch nach, dann löscht das Unternehmen den Eintrag zwar - der Rufschaden bleibt aber ggf. bestehen. Strafanzeigen gegen das meldende Unternehmen wegen Verleumdung nach § 187 StGB werden von den Staatsanwaltschaften regelmäßig eingestellt, mit der Begründung, der Verursacher - die einzelne Person in dem Unternehmen - sei kaum zu ermitteln.

Ein Risiko besteht immer. Sie sollten sich aber durch diese Drohung nicht nervös machen lassen. Gehen Sie zur Verbraucherzentrale, suchen Sie die örtlichen \"Rebellen\" auf.....

Es ist schon bemerkenswert, wie einfach es ist Widersprüchler zu beunruhigen, doch wem das vorher nicht klar war... :evil:

eHonkey:
Vielen Dank.


--- Zitat ---Original von Emsländer
Weist der Betroffene, vorzugsweise über einen Anwalt, der Schufa den erfolgten Widerspruch nach, dann löscht das Unternehmen den Eintrag zwar - der Rufschaden bleibt aber ggf. bestehen. Strafanzeigen gegen das meldende Unternehmen wegen Verleumdung nach § 187 StGB werden von den Staatsanwaltschaften regelmäßig eingestellt, mit der Begründung, der Verursacher - die einzelne Person in dem Unternehmen - sei kaum zu ermitteln.

--- Ende Zitat ---

Wäre es dann evtl. nicht sinnvoll, der Schufa im Vorfeld mitzuteilen, dass die EMB ein Mahnverfahren eröffnen möchte, dem ich widersprechen werde? Evtl. kommt es so gar nicht zu einem ungerechtfertigten Eintrag.

Emsländer:
Bei widersprochenen Forderungen darf zwar gemäß den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen, die Schufa prüft dies aber nicht selbst.

Die Schufa wird auch in Ihrem Fall nicht prüfen. Eine sogenannte\"Schutzschrift\" für die Schufa gibt es meiner Meinung nach nicht. Bin aber kein Jurist...

userD0009:
Betreffs Androhung eines \"SCHUFA-Eintrags\" siehe z.B. LG Würzburg: Unterlassungsanspruch bei Drohung mit Negativeintrag in Wirtschaftsauskunftei

Kampfzwerg:
...?
Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber einen konkret angedrohten negativen Schufa-Eintrag konnte ich hier im gesamten Thread schlicht gar nicht finden.

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