Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg
Schreiben der EMB: letzte Zahlungsaufforderung
Emile Bronte:
Hallo, alle,
habe heute ein Schreiben erhalten, das offen mit einem Mahnverfahren droht, wenn ich den Einspruch nicht zurück nehme und bis zum 17.12. die Forderung nicht bezahle. Ich weiß, dass und wie ich mich gegen ein Mahnverfahren wehren kann, aber ein bisschen mulmig ist mir doch. Wem geht es genauso? Sollten wir, die davon betroffen sind, nicht einmal Kontakt aufnehmen? Ich weiß, dass ein Schufa-Eintrag ungesetzlich ist, aber welche Möglichkeiten gibt es, in diesem Falle die EMB daran zu hindern oder ihn rückgängig zu machen? Wahrscheinlich hilft nur ein Anwalt.
Emile
RR-E-ft:
@Emile Bronte
Wer nicht in der Grundversorgung gem. § 36 EnWG beliefert wird, demgegenüber besteht zumeist gar kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB mit der Folge, dass die vorgenommenen einseitigen Preisänderungen ohne Rechtsgrundlage bzw. eigenmächtig erfolgten und deshalb unwirksam sind (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008, Az. 12 U 49/07).
EMB Grundversorgung
Emile Bronte:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Emile Bronte
Wer nicht in der Grundversorgung gem. § 36 EnWG beliefert wird, demgegenüber besteht zumeist gar kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 Abs. 1 BGB mit der Folge, dass die vorgenommenen einseitigen Preisänderungen ohne Rechtsgrundlage bzw. eigenmächtig erfolgten und deshalb unwirksam sind (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008, Az. 12 U 49/07).
EMB Grundversorgung
--- Ende Zitat ---
Danke für Ihre Antwort. Hört sich irgendwie gut an... Besteht die Frage: Bin ich in der Grundversorgung? Dem Grundpreis entsprechend hat mich die EMB automatisch in den Tarif Klassik eingeordnet. Ich habe vor langer Zeit einmal (2000) einen Vertrag unterschrieben, der glaube ich von der Grundversorgung ausging. Muß ich diesen Preis akzeptieren? Kann ich nur den Preiserhöhungen widersprechen?
Emile Bronte
RR-E-ft:
@Emil Bronte
Soweit auf den EMB- Seiten ersichtlich, ist der EMB Klassik- Vertrag nun einmal nicht die Grundversorgung, sondern ganz klar ein Sondervertrag, bei dem es darum geht, ob überhaupt eine Preisänderungsklausel wirksam einbezogen wurde (§ 305 Abs. 2 BGB) und wo dies der Fall sein sollte, ob eine solche Klausel der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält.
Die entsprechenden Urteile OLG Bremen,OLG Oldenburg, und LG Hannover wie auch LG Dortmund sollte man dazu gelesen haben.
Micha123:
Hallo,
meine Eltern haben auch einer dieser Sonderverträge gehabt und immer (seit 2004) nach §315 widersprochen!
Wie sollen wir uns denn jetzt verhalten (auch bei meinen Eltern angedrohter Mahnbescheid mit fast 1000 EUR)?
Vielen Dank.
Micha
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