Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Nachtstrom und AVBElt bzw. GVVStrom

<< < (4/8) > >>

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Man kann natürlich auch wie im Kommentar von Salje der Auffassung sein, mit der nächsten einseitigen Preisänderung nach Inkrafttreten des EnWG 2005 sei der Tatbestand des § 116 Satz 2 EnWG erfüllt mit der Folge, dass für die entsprechenden Kunden die AVBEltV nicht mehr galt, die StromGVV jedoch nie gegolten hat.
--- Ende Zitat ---

 trefflich über die von Salje getroffene Aussage streiten, ob die Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechtes bereits eine Vertragsänderung darstellt. Sei\'s drum. Hier bleibt Rechtsprechung abzuwarten.

RR-E-ft:
@Black

Der 8.Zivilsenat des BGH macht aus einer einseitigen Leistungsbestimmung unter bestimmten Voraussetzungen in einer mystisch anmutenden \"Wandlung\" (Geheimnis des Glaubens) eine konsensuale Einigung mit der Folge einer vertraglichen Preisneuvereinbarung. Dieses Geheminis hat sich mir bis heute nicht geoffenbart.  

Eine derartige vertragliche Änderung an den vertraglichen Essentialia ist aber gerade Tatbestandsvoraussetzung des § 116 Satz 2 EnWG.

Wie dem auch sei:

Eine öffentliche Bekanntmachung Allgemeiner Preise der Grund- und Ersatzversorgung gem. §§ 36, 38 EnWG ist jedenfalls keine öffentliche Bekanntmachung Allgemeiner Tarife gem. § 116 EnWG iVm §§ 10 Abs. 1 EnWG 1998/2003, 4 AVBEltV und umgekehrt.

Black:
Kommt darauf an, wie es formuliert wurde.

RR-E-ft:
@Black

Na auf die Formulierungen in ggf. erfolgten Veröffentlichungen darf man sehr gespannt sein.

Möglicherweise wurde 2006 ff. etwas öffentlich bekannt gemacht, aber wohl bestimmt keine Allgemeinen Tarife oder gar Änderungen Allgemeiner Tarife. Das lässt sich auch schwer nachholen.

Black:
Wenn es sich um Tarife handelt die - nach welcher Vorschrift auch immer - veröffentlicht werden müssen, ist doch nur entscheident DASS sie veröffentlicht wurden und für den Verbraucher zuordnenbar ist welcher Preis für welchen Tarif gelten soll.

Ob dieser veröffentlichte Tarif dann als \"Allgemeiner Preis....\" oder \"Allgemeiner Tarif...\" bezeichnet wird halte ich für irrelevant.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln