Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Nachtstrom und AVBElt bzw. GVVStrom
AKW NEE:
Kann die AVBElt bzw. die GVVStrom Grundlage der Belieferung mit Nachtstrom sein.
Wasserwaage:
selbstverständlich
AKW NEE:
@ Wasserwaage
--- Zitat ---Tarifkunden, das sind zum Beispiel die meisten Stromkunden (Ausnahme: Nachtstrom, Wärmepumpenstrom)
--- Ende Zitat ---
Nachzulesen hier:
Nicht einschüchtern lassen
Wenn der Kunde mit Nachtstrom nicht Tarifkunde ist, kann er doch nur Kunde mit einem Sondervertrag sein, dachte ich. Für Sonderverträge, dachte ich weiter, ist die AVBElt bzw. die GVVStrom nicht anzuwenden.
Wasserwaage:
da hebn wir zwei probleme. das erste ist das mit dem denken. sollte man nicht zuviel tun, kann manchmal zu echt üblen kopfschmerzen führen. das zweite ist, nur weil der bund der energieverbraucher etwas schreibt ist dies noch lange nicht allgemein gültig. sicherlich ist es so, dass bei vielen evu nachtstrom und wärmepumpenstrom-lieferungen über sonderverträge abgewickelt werden, aber dies bedeutet nicht, dass sich bei manchen evu nicht auch solche lieferungen in der grundversorgung wiederfinden.
AKW NEE:
@ Wasserwaage
Danke für die netten Worte an mich und den Bund der Energieverbraucher. Eventuelle Kopfschmerzen nehme ich bei meinem Denken gerne in Kauf, merke ich doch, da ist noch etwas.
Gerne nehme ich Ihren Hinweis an, finde diesen aber wenig fundiert und konkret. Ihre Einleitung aufnehmend schreibe ich Ihnen, nur weil
@ Wasserwaage etwas schreibt ist dies noch lange nicht (allgemein) gültig.
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